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Dieser Band versammelt insgesamt neun teilweise überarbeitete Aufsätze des Historikers Matthias Häussler, von denen sieben in deutscher Sprache zwischen 2012 und 2022 erschienen. Einer (zu den „Hottentottenwahlen“) wurde vom englischen Original in eine deutlich überarbeitete deutsche Fassung übertragen. Ein erstmals veröffentlichter Aufsatz befasst sich (wie auch ein anderer Text) mit dem Tagebuch Lothar von Trothas, das der Autor zusammen mit Andreas Eckl 2024 herausgegeben hat. Es liegt in der Natur dieser Textsammlung, dass den einzelnen Beiträgen keine adäquate Würdigung zuteilwerden kann. Häussler selbst bezeichnet diese in seiner Einleitung als „Stückwerk“, verstanden als Denkanstöße für die weitere Forschung, „weil viel zu viel noch im Dunkeln liegt“ (S. 10).

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Dass dabei teilweise die jüngere Forschung zum Thema mit der vereinfachenden Diskussion im öffentlichen Raum tendenziell gleichgesetzt wird, mutet etwas merkwürdig an. Der eröffnende, mit Andreas Eckl verfasste Aufsatz „Dekolonisieren heißt differenzieren“ erschien zuerst 2022 in den „Blätter[n] für deutsche und internationale Politik“. Damit richtet er sich wohl eher nicht an die Fachwissenschaft. Forschung, so darin der Befund, neige noch immer dazu, „Afrikanerinnen und Afrikanern Subjekthaftigkeit und Handlungsmächtigkeit (Agency) abzusprechen“ (S. 15). Autonomie, Subjekthaftigkeit und Würde der OvaHerero würde diesen versagt, „wenn es beispielsweise heißt, die OvaHerero seien in die Omaheke gedrängt oder getrieben worden“ (S. 17, Hervorh. i. Orig.) – nur um dann wenige Seiten später selbst zu begründen, weshalb von Trotha die OvaHerero „in die wasserarme Omaheke-Wüste treiben konnte“ (S. 21, Hervorh. HM). Jenseits dieses Lapsus zeichnen die Querverweise in den einzelnen Texten oft ein differenzierteres Bild als die Kritik suggeriert. In den letzten Jahrzehnten ist nicht nur Häussler ein Beispiel dafür, dass die Forschung sensibler und sich oftmals der Asymmetrien des eurozentrischen Blicks bewusst geworden ist.

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Die Behauptung, der Begriff des Völkermords würde „der Komplexität der Ereignisse jedenfalls nicht gerecht“ (S. 22), vermengt zudem öffentlich-politische Diskussionszusammenhänge mit dem erheblich differenzierteren Stand der Forschung. Zugleich wird konzediert, dass der Begriff „vor allem politisch“ sinnvoll ist, „weil er eine Aufmerksamkeit auf das inkriminierte Geschehen zu lenken vermag“ (S. 23). Die beiden Beispiele verdeutlichen die Problematik, wenn Wissenschaft und Politik – wie bei diesem Thema angesichts der aktuellen bilateralen deutsch-namibischen Verhandlungen um „den Völkermord“ in Südwestafrika unvermeidlich – verwoben sind.

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Solche Widersprüche beeinträchtigen etwas die Analysen, die anregende neue Sichtweisen offerieren. Sie zeugen von der mannigfaltigen Beschäftigung des Autors mit den Ereignissen in Deutsch-Südwestafrika und tragen zu einer Vertiefung kolonialhistorischer Befunde der damaligen Ereignisse bei. Dabei sind die Aufsätze zu Lothar von Trotha und dessen Tagebuch besonders erwähnenswert. Nicht zuletzt Häusslers Behauptung, von Trotha habe keinesfalls eine genozidale Mentalitätsstruktur gehabt, provoziert jedoch Zweifel (vgl. dazu Kößler, A Genocidal Mindset (2025)). Das reklamierte Hauptaugenmerk darauf, dass erst im Zuge der Dynamiken die Schwelle zum Ausrottungsfeldzug gegen die OvaHerero überschritten wurde und damit die Prozesshaftigkeit der Gewalteskalation betont wird, ist wiederum kaum strittig. Dass die Gewaltspirale im Völkermord gipfelte, bestreitet wiederum auch Häussler nicht. Ein Erkenntnisgewinn liegt wie so häufig im Detail. Häussler verlangt „keine Empathie mit dem Schlächter“. Sein Hinweis, dass dessen ungeachtet die „Annahme, dass hinter Verbrechen des Ausmaßes eines Völkermords nur Monster stehen können“ irrig sei (S. 196), ist spätestens seit Hannah Arendt eigentlich überflüssig geworden. Wichtig hingegen ist die Betonung: „Die deutschen Verbrechen in DSWA lassen sich nicht als Entgleisungen eines einsamen Fanatikers abtun“ (S. 167).

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Der Rückumschlagtext verspricht Analysen, die „einen differenzierten Blick auf die Opfergruppen und […] auf maßgebliche deutsche Akteure und ihre Motive sowie auf relevante politische Prozesse in der Kolonie und im Deutschen Kaiserreich“ ermöglichen. Dem ist – wenn auch nicht immer widerspruchslos, was die einzelnen Argumente betrifft – zuzustimmen. Damit trägt auch Häussler dazu bei, dass an dem Ergebnis der deutschen Kriegsführung in der seriösen Forschung keinerlei Zweifel mehr gehegt werden. Auch er kommt ungeachtet aller Prozesshaftigkeit der Gewaltspirale gegen OvaHerero und Nama zu dem Ergebnis, dass es sich letztlich um Völkermord handelte. Immerhin stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einem Gutachten bereits 2004 fest:

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Die Versuche der Genozidkritiker, die für die Beantwortung dieser Frage entscheidenden Geschehnisse in ihrem Ablauf anders darzustellen, zu relativieren bzw. umzudeuten, erscheinen alles in allem nicht sonderlich überzeugend. Dafür sprechen die von den Befürwortern der Völkermordthese zitierten zahlreichen Stellungnahmen und Belege amtlicher und halb-amtlicher Natur eine zu eindeutige Sprache. (S. 27)

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Angesichts der anhaltenden Debatte um die genauere Analyse und Einordnung der Vorgänge bedarf es jedoch des abschließenden Hinweises, dass für die Nachfahren der damals betroffenen indigenen Gemeinschaften die kolonialhistorischen Forschungen und Diskurse weitgehend irrelevant sind. Für diese zählen die Folgen der Verbrechen und die bis heute wirksamen strukturellen Konsequenzen des Kolonialismus. Auch wenn es um deren Bedeutung für eine Erinnerungspolitik und Kompensationsleistungen geht.