Die vorliegende Studie verdankt sich einem Beschluss des Coesfelder Kreistags von 2018, die NS-Zeit im heutigen Kreisgebiet wissenschaftlich erforschen zu lassen. Der damit beauftragte, im Thema ausgewiesene Historiker Bernd Walter schildert nun die dortigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zustände in den 1930er und 1940er Jahren. Dabei geht es auch um die beachtliche Integrationskraft des NS-Regimes im westlichen Münsterland, im dörflichen und kleinstädtischen Raum Westfalens, wo die NS-Bewegung sich in einer katholisch geprägten „politischen Diaspora“ anfangs schwertat (S. 103). Erst allmählich wurde der Zusammenhalt der überkommenen Milieus durch die nationalsozialistisch verstandenen Begriffe von Heimat, Volk und staatlicher Macht erheblich abgeschwächt und überformt.
Walters Zugang erfolgt besonders über die Verwaltungstätigkeit in den früheren Landkreisen Coesfeld und Lüdinghausen. So fragt er etwa danach, bei welchen den Kreisen obliegenden Aufgaben sich eine Konkurrenz durch Parteigliederungen ergab und inwieweit sich die Kreisverwaltungen in Vollzugsorgane von Dienststellen der NSDAP verwandelten.
Als Einstieg dient eine „Bilanz der Hitlerzeit“, deren entsetzliches Ausmaß allein schon die Notwendigkeit zeithistorischer Vergewisserung rechtfertigt. Akten über die beiden Altkreise sind wegen unterschiedlich großen Kriegsverlusten ungleich überliefert, was stellenweise inhaltliche Einschränkungen mit sich bringt.
In Kapitel 2 beschreibt Walter die Altkreise am Ende der Weimarer Republik. Im bäuerlichen Verbandswesen der ländlich-dörflichen Gesellschaft war Ende der 1920er Jahre ein „Rechtsruck“ zu verzeichnen (S. 40), wenngleich die Kreise noch Hochburgen der politischen Gegner des Nationalsozialismus blieben. Doch kam dies der Demokratie wenig zugute, seinen bedeutenden politischen Einfluss setzte der westfälische Adel vielmehr gegen sie ein. Dessen prominentester Vertreter war der langjährige Politiker der katholischen Zentrumspartei Franz von Papen, der 1933/34 unter Adolf Hitler als Vizekanzler amtierte. Der Verfasser nimmt aber wiederholt auch Aussagen des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, in den Blick, der manche Maßnahmen des Regimes aus katholischer Sicht anprangerte.
Das rund 350 Seiten starke Hauptkapitel 3 schildert die Altkreise Coesfeld und Lüdinghausen in der Zeit des Nationalsozialismus. Das Augenmerk liegt zunächst auf „Gesellschaft, Verwaltung und Partei in der Region“ (S. 63), insbesondere dem Prozess der Machtaneignung und Gleichschaltung. Als Selbstverwaltungskörperschaften und staatliche Verwaltungsbezirke waren davon auch die Kreise und ihre – meist der Zentrumspartei angehörenden – Repräsentanten betroffen. Dem Überblick schließt sich eine Geschichte der Hitler-Bewegung, der „SA-Truppe als Kampfgemeinschaft“ und der NSDAP-Parteiorganisation im westlichen Münsterland an (S. 116). Sodann porträtiert Walter die Landräte und ihre Mitarbeiter im Nationalsozialismus und kommt zu dem Schluss, dass die Kreisverwaltungen „ein Stabilisierungsfaktor des NS-Regimes“ waren (S. 221).
In einem zweiten, eher institutionengeschichtlichen Schritt liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der „Entwicklung der Kreisaufgaben unter dem NS-Regime“ (S. 225). Der Landrat war Entscheidungsträger bei der Verfolgung politischer Gegner; er stand der Kreispolizeibehörde vor, die der Gestapo Hilfsdienste zu leisten hatte und sich für „eine ‚homogene‘ ‚Volksgemeinschaft‘“ einsetzen sollte (S. 248). Dies ging einher mit Bemühungen um wirtschaftliche Konsolidierung, dem Ausbau des ländlichen Berufsschulwesens und einer anheimelnden Naturschutz- und Heimatpflege. Die Jugenderziehung wurde von der Hitlerjugend (HJ), die Wohlfahrtspflege von der NS-Volkswohlfahrt mit übernommen, während das staatliche Gesundheitsamt zum Werkzeug einer im nationalsozialistischen Sinn radikalisierten „Erb- und Rassenpflege“ wurde (S. 308). Auch die psychiatrische Versorgung erfolgte bald nach rassenhygienischen Grundsätzen, noch ehe infolge von Hitlers ‚Euthanasie‘-Erlass seit 1939 die planmäßige Ermordung von Patienten, die als nicht arbeitsfähig galten, organisiert wurde. In einem weiteren Unterkapitel – „Von der ‚Judenhetze‘ zur rechtlichen Ausgrenzung aus der ‚Volksgemeinschaft‘“ (S. 350) – zeichnet Walter nach, wie das Hab und Gut jüdischer Deutscher vor ihrer Auswanderung beziehungsweise Deportation ‚arisiert‘ wurde. Thema ist überdies der wachsende Beitrag der Kreisverwaltungen zum Kriegseinsatz: die Änderungen im Verwaltungsalltag aufgrund der Personalausdünnung und „Verwaltungsvereinfachung“, die Sicherung der „Heimatfront“ im Bombenkrieg, die Erfordernisse des „totalen Kriegs“ bis zum Ende, als man letzte Hoffnungen auf „Wunderwaffen“ setzte (S. 372, 380, 391, 398). Der Verfasser ist bemüht, die „komplexe Realität der NS-Diktatur zu erfassen“, und schaut bei der „Untersuchung von Handlungskontexten“ genau hin, um „bei den Akteuren nach Zwang, Opportunismus und Überzeugung, bei der Bevölkerung nach Zustimmung, Skepsis oder Kritik zu fragen“ (S. 224).
Im Münsterland spielten sich im März 1945 noch heftige Kampfhandlungen mit den vorrückenden britischen Truppen ab, wobei unter anderem große Teile der Stadt Dülmen und das Kreishaus in Coesfeld zerstört wurden. Die Befreiung vom NS-Regime verlief also durchaus blutig und war vor Ort mit teils großen Verlusten verbunden. Im abschließenden knappen vierten Kapitel sind die Landkreise für den Verfasser Grundlage und Ausgangspunkt für einen demokratischen Neubeginn, den die britische Militärregierung tatkräftig in die Wege leitete. Die Militärbehörden setzten sich für Sonderhilfen und Wiedergutmachungen für Opfer des Nationalsozialismus sowie für die Entnazifizierung der Gesellschaft ein.
Mehrere instruktive Karten, Tabellen und Übersichten bereichern den Band ebenso wie nahezu 100 zeitgenössische Fotos, Auszüge aus der Presse und weitere einschlägige Dokumente.
Bernd Walter ist es ausgezeichnet gelungen, die NS-Geschichte eines ländlich und kleinstädtisch geprägten Kreises im Westen Deutschlands mit den ihr anhaftenden Brüchen umfassend nachzuerzählen. Dabei hat er die Überlieferung der Kreisämter auf vorbildliche Weise einbezogen. Daraus ergibt sich, dass die Landräte „[s]owohl in ihrer Funktion als Repräsentant und Organ der Staatsgewalt als auch als Leiter der Kreiskommunalverwaltung und Mittler zwischen der Staats- und Kommunalverwaltung […] einen kontinuierlichen Erosionsprozess“ durchmachten und damit „auf der unteren Ebene des Verwaltungsapparates von Partei und Staat zu bloßen Vollzugsorganen von Partei- und Staatsdienststellen“ wurden (S. 373). Es bleibt nun zu hoffen, dass auch andere Kreisbehörden sich entschließen, ihre Rolle in der NS-Zeit genauer erforschen zu lassen.
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