Die Handbuchreihe „The Cultural Histories Series“
Vorliegende sechsbändige Anthologie ist auf den ersten Blick einer bereits nicht mehr neuen, aber offensichtlich ökonomisch sehr erfolgreichen Handbuchserie („The Cultural Histories Series“) des renommierten englischen Verlages Bloomsbury Academic exakt nachgebaut. Die Serie erscheint seit Beginn der 2010er Jahre in immer schnellerer Abfolge und ist mittlerweile auf 50 solcher stets sechsbändigen Handbuchsets angewachsen. Das Spektrum umfasst erwartbare vertraute, aber durchaus auch eher ungewöhnliche, teils sogar recht spezielle, dann wieder eher allgemein gefasste Themen, sie seien hier zur besseren Orientierung des Verlagskonzepts einmal vollständig in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt: A Cultural History of: Animals, Body, Chemistry, Childhood and Family, Color, Comedy, Death, Democracy, Disability, Dress and Fashion, Education, Emotions, Exploration, Fairy Tales, Fame, Food, Gardens, Genocide, Hair, Higher Learning, Hinduism, the Home, Ideas, Insects, Law, Leisure, Love, Mathematics, Medicine, Memory, Money, Objects, Peace, Plants, Race, the Sea, the Senses, Sexuality, Shopping, Slavery and Human Trafficking, Sport, Theatre, Tragedy, War, Western Empires, Western Music, Women, Work und – tatsächlich chronologisch auch zuletzt erschienen – Youth.
Die Bände zu einem Rahmenthema, so verheißt es jedenfalls die längst nicht mehr alle Themen auflistende Verlagsseite – die offenbar mit der Geschwindigkeit der abgeschlossenen Projekte schlicht nicht mehr mithält – sind durchgängig nach dem eurozentrischen chronologischen Ordnungsprinzip der Epochen beziehungsweise Zeitalter (ages) organisiert. Sie folgen der im angelsächsischen Raum üblichen Unterteilung der Frühen Neuzeit in zwei eigenständige Teilepochen: Nach Antike (500 v. Chr.–800 n. Chr.) und Mittelalter (800–1450) folgen Renaissance (1450–1650) und Aufklärung (1650–1800). Das „lange“ 19. Jahrhundert wird jeweils im Band „Age of Empire“ (1800–1920) abgebildet, und jede Reihe endet mit einem Band zur Moderne einschließlich der Zeitgeschichte (1920–2000 ff.). Die einzelnen Bände enthalten im hinteren Teil eine Gesamtbibliografie für alle Beiträge, die nicht zwischen Quellen und Literatur unterscheidet. Es folgen unterschiedlich ausführliche Kurzbiografien der Beitragenden sowie je ein Namen, Orte und Sachbegriffe umfassender Index. Nur am Rande erwähnt sei, dass es dabei teilweise zwangsläufig zu anachronistischem Labeling kommt, wie etwa bei den sechs Bänden zur Geschichte der „Demokratie“, die sich selbstverständlich faktisch der Vielfalt der verschiedenen Formen antiker und ständischer vormoderner Gesellschaften mit ihren Inklusions- und Exklusionseffekten und -konzepten widmen und sicherlich nicht nach vormodernen, bislang unentdeckten Demokratien suchen.
Die „Cultural History Series“ zeichnet sich bis heute durch eine weitestgehend einheitliche Struktur aus. Acht, in den letzten Jahren gelegentlich auch bis zu zehn Einzelbeiträge jedes Bandes der Anthologie verfolgen jeweils einen Unteraspekt, so dass dieser über alle Epochen hinweg gleichermaßen beschrieben wird. Diese Hauptüberschriften werden jedem Aufsatz zwingend vorangestellt und sind für alle Themen in den jeweils sechs Bänden weitgehend oder sogar ganz identisch und werden mit der gleichen Zahl durchnummeriert. So gibt es in den ersten drei Bänden zu „Animals“ jeweils die Beiträge: 2. Hunting in the Ancient Mediterranean World, 2. Medieval Hunting, 2. A Spectacle of Beasts: Hunting Rituals and Animal Rights in Early Modern England und so weiter. Dadurch solle man, der vollmundigen Verlagswerbung zufolge, eine Unterkategorie durch alle Epochen hindurch systematisch vergleichen können: „Students“ wie „scholars“ wird gleichermaßen „thematic coverage […] consistent across all periods“ angekündigt, „so that users can either gain a broad overview of a period or follow a theme through the ages“.1 Doch bereits an der geografischen Einschränkung des oben angeführten Kapitels zum Renaissance-Band auf das frühneuzeitliche England fällt auf, dass es offenbar auch hier nicht immer möglich war, von allen Beitragenden einen möglichst breiten Überblick wenigstens über Europa zu erhalten.
Diese Einschränkungen und die Unwucht der verhandelten Unterthemen werden in den hier zu besprechenden Bänden noch augenfälliger und zum zentralen Problem, denn auf der desinformierenden Webseite wird das gleiche Prinzip angekündigt, aber nicht ansatzweise eingelöst.2 Das eigentlich geplante strukturierende Vorgehen hat unvermeidlich gewisse Zwänge und zwangsläufig auch eine Komplexitätsreduktion zur Folge, was gerade bei Überblickswerken durchaus erwünscht und vor allem notwendig ist, um Vergleiche erst zu ermöglichen. Gleichzeitig zielt das Konzept konsequent auf den einträglichen Einsatz in der Hochschullehre im angelsächsischen Raum. Diese setzt gerade im Bachelorbereich primär auf deskriptive Synthesen in Form von eingängigen Readern und integriert originäre Forschung und die damit verbundenen methodischen und theoretischen Herausforderungen, insbesondere bezüglich unterschiedlicher Quellenarten oder teils kontroverser Debatten, auf diese Weise eher indirekt in die Lehrveranstaltungen. Auch spielt die Berücksichtigung nicht-englischsprachiger Forschung dabei keine große Rolle, sie würde von den meisten Studierenden mangels Sprachkompetenz ohnehin nicht rezipiert. Gleichzeitig sollen solche Handbücher aber auch dem Fachpublikum als Überblick und Einstieg in jene Themenkomplexe dienen, die jenseits der eigenen epochalen oder eben auch und gerade thematischen Expertise liegen, was dann doch wieder eine breitere Integration auch fremdsprachiger Forschungsliteratur zum vorgestellten Thema erforderte.
Herausgebende der „Global History of Crime and Punishment“
Erst auf den zweiten Blick fällt auf, dass sich ausschließlich bei den sechs Bänden zur Kriminalitätsgeschichte statt der seit Jahren vertrauten „Kulturgeschichte“ der in den letzten Jahren offenbar marktgängigere Begriff und damit auch inhaltlich stärker fordernde Anspruch einer „Globalgeschichte“ im Obertitel findet und diese erste Reihe möglicherweise eine neue Series eröffnen sollte. Ob und wie dieser globale Anspruch eingelöst wird, darauf wird noch zurückzukommen sein. – Und obwohl für alle sechs Bände einer solchen Anthologie stets zwei Gesamtherausgeber_innen verantwortlich zeichnen, wird an den hier zu besprechenden Bänden sehr deutlich, wie stark die einzelnen Epochen in der Struktur und bei der Auswahl der insgesamt 58 Beitragenden (gelegentlich gibt es Co-Autorschaften) und vor allem auch deren thematischen Schwerpunktsetzungen, von den jeweiligen Netzwerken der sechs Teilherausgeber_innen geprägt sind. Denn die versprochene „cohesion“ findet sich in der „Global History of Crime and Punishment“ nicht einmal in Ansätzen wieder, geschweige denn „identical titles“. Damit weichen diese Bände zur Kriminalitätsgeschichte massiv von den plakativ beworbenen Vorgaben und vor allem auch dem erfolgreichen Konzept der anderen Handbücher ab, bleiben aber in der äußeren Aufmachung diesen bewusst angeglichen.
Die anthology editors waren in diesem Fall der britische Historiker und ausgewiesene Spezialist für Kriminalitätsgeschichte, Clive Emsley, der seit 2003 maßgeblich das eindrucksvolle Online-Projekt der „Old Bailey Proceedings“ (1674–1913) mit aufgebaut hatte, sowie die in der Familien- und Sexualitätsgeschichte umfassend ausgewiesene US-amerikanische Mediävistin und Genderhistorikerin Sara McDougall. Emsley verstarb im Oktober 2020, mitten in der Produktion der Bände, die sämtlich 2023 erschienen. Wie McDougall in ihrem jedem einzelnen Band vorausgestellten, knappen Vorwort eher indirekt durchblicken lässt, hatte dies offenbar erhebliche Auswirkungen auf die Zusammen- und auch Fertigstellung einzelner Bände, dessen erster seit 2018 auf den Druck warten musste. Wer selbst an solch großen Handbuchreihen beteiligt war, weiß, wie frustrierend es für die early birds sein kann, wenn der eigene Beitrag fünf oder gar sieben Jahre herumliegt und die Literatur zwangsläufig veraltet, während die Deadlines für Andere wieder und wieder nach hinten verschoben werden. Gleichzeitig drohen die zu Geduld und immer neuen Charmeoffensiven verdammten Zentralherausgebenden ebenso wie die einzelnen Bandverantwortlichen an den zu unterschiedlichen Zeiten und leider oft auch in unterschiedlicher Qualität einlaufenden Aufsätzen zu verzweifeln. Manch umfangreiches Projekt ist schließlich an diesen, vor allem zwischenmenschlichen, Unwägbarkeiten gescheitert. Das unvermeidliche Risiko solcher Mega-Editionsprojekte dürfte im vorliegenden Fall durch den Tod Clive Emsleys noch verschärft worden sein; Sara McDougall kommt darum aller im Folgenden noch zu äußernden Kritik zum Trotz das große Verdienst zu, den äußerst schwerfälligen und riesigen Editionstanker unter diesen Umständen überhaupt in die schmale Hafeneinfahrt der Drucklegung manövriert zu haben. Die Chefherausgeberin gibt auch ungewöhnlich offen zu, dass es schwergefallen sei, genügend qualifizierte Autorinnen und Autoren zu finden, die willig und zeitlich verfügbar gewesen waren, um bei diesem Projekt überhaupt mitzuwirken (in jedem Band S. XII). Unter den 52 Autor_innen (plus den die sechs Einführungen verfassenden Bandherausgeber_innen) finden sich darum wenig überraschend viele bereits emeritierte, damit breit aufgestellte und erfahrene Wissenschaftler_innen neben frisch Promovierten in befristeten Stellen und sogar eine damalige Doktorandin. Die einen haben endlich Zeit, die anderen sind jung und ‚brauchen das Prestige‘ für ihre weitere wissenschaftliche Karriere. Diese Beobachtung ist weder abwertend gemeint noch muss dieser Fakt Auswirkungen auf die Qualität der überwiegend valide gearbeiteten Texte haben. Sie spiegelt schlicht die Situation auf dem sich auch international immer weiter überhitzenden Publikations- und immer umkämpfteren universitären Arbeitsmarkt wider, die eng miteinander verwoben sind. Diese Zusammensetzung hat allerdings zur Folge, dass die Jüngeren noch mehr als die Älteren primär auf das eigene Spezialthema fokussieren und damit der eigentlich intendierte systematische und Vergleiche anregende und diese teils erst ermöglichende Überblick, nämlich anhand kategorialer Klammern oder Rahmungen, zumal globalhistorisch oder wenigstens transnational, kaum bis gar nicht stattfindet. Dies trifft allerdings auf die sechs Bände in unterschiedlichem Maße zu.
Die Anthologie versammelt erfreulicherweise nicht nur spezifisch historische Expertise, sondern integriert auch einige benachbarte Fächer. So finden sich vergleichsweise viele Stimmen aus der Rechtsgeschichte, besonders augenfällig im Band zur Antike, aber auch (außereuropäische) Literatur- und Kultur- sowie die Filmwissenschaften sind vereinzelt vertreten.
Inhaltliche Aspekte des sechsbändigen Handbuchs
Selbst in einem längeren Review-Artikel wie diesem ist es unmöglich, allen Beiträgen gleichermaßen gerecht zu werden oder auch nur jeden Aufsatz knapp einzuordnen. Dieses Vorgehen wäre allein schon aus dem Grunde vermessen, als die Rezensentin selbstverständlich nicht einmal ansatzweise in allen Epochen, in allen behandelten historischen Gesellschaften beziehungsweise Ländern und schon gar nicht außereuropäisch hinreichend ausgewiesen ist, um beurteilen zu können, inwieweit ein spezifischer quellenzentrierter Beitrag den jeweiligen aktuellen Forschungsstand repräsentiert oder ob Spezialkontroversen angemessen wiedergegeben werden. Darum darf sich Kritik wie Lob primär nur an strukturellen, methodischen, logischen oder terminologischen Beobachtungen orientieren.
Trotzdem oder gerade wegen der mangelnden Spezialexpertise jenseits der beiden frühneuzeitlichen Teilepochen ließen sich viele der Beiträge mit großem Interesse lesen und dabei viel Neues erfahren. So zum Beispiel über die Entstehung der Fingerabdrucktechnik (in Bengalen im 19. Jahrhundert als Teil der Betrugsbekämpfung durch die britische Kolonialverwaltung), die ambivalente und langwierige Genese der Kriminalisierung der Opiate (drugs) um die Wende zum 20. Jahrhundert (mit ihren dann noch viel extremeren Folgen durch die Entstehung transnationaler Gewaltkartelle und ihren herrschaftspolitischen Implikationen), oder wie wenig sich letztlich die frühneuzeitliche koreanische Ständegesellschaft von der europäischen unterschied, wenn es zu kriminalisierten Gewaltdelikten zwischen Leibeigenen/Sklav_innen und Oberschichtsfamilien kam (bei vergleichbaren patriarchalen Strukturen, dynastischen und ökonomischen Interessen), um nur einige wenige Beispiele anzuführen.
Andere Beiträge enttäuschen hingegen jenseits der reinen Vorstellung historischer ‚Daten und Fakten‘, denn viel zu selten werden methodische oder quellenkritische Voraussetzungen offengelegt oder auch nur ansatzweise reflektiert. Möglicherweise gab es keine oder nur uneinheitliche Vorgaben, wie die Beiträge zu konzipieren waren, denn sie unterscheiden sich in Aufbau und Vorgehen oft ganz erheblich, was eine ausgewogene Beurteilung noch zusätzlich erschwert. Fast allen Bänden gemeinsam ist allerdings – und dies mag eine ‚sehr deutsche‘, um die Grundlagen des historischen Arbeitens und Schreibens besorgte Betrachtungsweise sein – dass viel zu selten die verwendete Terminologie oder auch Kategorisierungen definiert oder wenigstens problematisiert werden. Hier hätten die Herausgeber_innen der einzelnen Bände gut daran getan, gewisse Standards einzufordern. Immerhin bedeutet die globalhistorische Herangehensweise eine zusätzliche Herausforderung, weil sprachliche, religiöse und andere Faktoren die Übertragbarkeit von Kategorien oder Begriffen noch weiter verkomplizieren und doch gerade die Frage der Reichweite oder auch nur der Notwendigkeit der Historisierung von Vorstellungen und Normen das eigentliche Thema der gesamten Reihe ist.
Ein Beispiel soll dieses Problem exemplarisch vor Augen führen: So enttäuscht es gerade in einer solchen Überblicksreihe, wenn ein dezidierter Kriminalitätshistoriker wie Richard McMahon über „interpersonal violence“ im langen 19. Jahrhundert schreibt und dabei auch tatsächlich versucht, einen Überblick über die fragmentierte Forschung und zusätzlich einen kondensierten Blick über den europäischen Tellerrand hinaus zu geben, aber nicht ein einziges Mal auch nur anspricht, dass er physische Gewalt implizit mit absichtlicher Tötung, vulgo Mord gleichsetzt, was den gesamten Artikel seines zentralen Argumentes beraubt (Bd. 5, S. 19–46). McMahon spricht fast auf jeder Seite kontinuierlich von „homicide rates“, zählt viele Statistiken auf, unterscheidet aber zu keinem Zeitpunkt zwischen Mord und (ebenfalls absichtlichem) Totschlag und fahrlässiger Tötung mit Todesfolge, etwa nach einer Schlägerei. Im Gegensatz zur Vormoderne wurde seit der Aufklärung in vielen Gesellschaften bereits juristisch feiner differenziert, teilweise Gutachten zur Klärung einer Todesursache eingeholt, Motive in die Einschätzung einbezogen. Denn es ging inzwischen weniger um Schadensersatz und Ausgleich denn um (die Todes‑)Strafe. Dabei wirken sich solche Feinheiten über Zeiten und Orte hinweg auf sämtliche Kriminalstatistiken unmittelbar aus, sofern solche Zählungen überhaupt systematisch geführt wurden. Außerdem werden stellenweise Todeszahlen von Massakern und Rebellionen exemplarisch argumentativ hinzugezogen, obwohl es im Rest des Textes doch um individuelle Konflikte zwischen zwei Personen geht. Die Kategorie Geschlecht – und auch dies gilt leider für die meisten Beiträge – spielt bei ihm gar keine Rolle. Zudem verhandelt der Beitrag erneut die Zivilisationstheorie von Norbert Elias und deren publizistisch so erfolgreiche Auswalzung durch Steven Pinker, als gälte diese zugegebenermaßen über Jahre sehr dominante und wirkmächtige decline theory nicht schon seit Jahren als widerlegt, mindestens aber als durch mangelnde Quellenkritik, anachronistische Gleichsetzung von Begrifflichkeiten sowie schlicht fehlende Datengrundlage als einfach nicht mehr haltbar.3
Solche Unschärfen oder wenigstens blinde Flecken fallen in einer Reihe von Beiträgen auf. Dabei sollte gerade ein Handbuch, das der Homepage zufolge einen „authoritative survey“ über ein Generalthema anstrebt, die Latte bezüglich methodischer Grundlagen eher höher anlegen als dies etwa in vielen normalen Sammelbänden der Fall ist, die mangels echtem peer review, jenseits der Bandeditor_innen, oft als weniger valide betrachtet werden. Auch hier gab es offensichtlich kein Gesamtreview der einzelnen Bände, geschweige denn eine Kontrolle der Kohärenz aller sechs Bände auf Grundlage einer vorab durch die beiden anthology editors bereitgestellten Liste von rahmenden Vergleichs- und Strukturkriterien.
Selbst angesichts eines solchen Mammutwerkes erscheint es nicht angemessen, das Fehlen bestimmter Themen zu monieren, da auch Überblickswerke immer lückenhaft bleiben und Entscheidungen getroffen werden müssen. Es stellt sich aber doch die Frage, warum zwar verschiedene Beiträge umfassend mit Freiheitsentzug als zentralem neuem Strafkonzept befasst sind, nämlich in den drei Bänden „Enlightenment“ (hier hebt sich der Beitrag von Falk Brettschneider und Natalia Muchnik (S. 155–176) positiv in seinem Anspruch als möglichst globalem Überblick ab), „Empire“ und „Modern Age“. – Mehrere Aufsätze behandeln explizit die Legitimation, Institutionalisierung und den Wandel von Gefängnissen, speziell Jugendstrafanstalten, sowie die teils sehr späte Abkehr von den Körper- und Todes- zu den Freiheitsstrafen (beispielsweise in Großbritannien erst überraschend spät nach dem Zweiten Weltkrieg). – Der gesamte Komplex der doch so wirkmächtigen kollektiven und rassifizierten Inhaftierung und Kriminalisierung, die Entstehung des Konzepts von Konzentrationslagern aus dem Kolonialzusammenhang des 19. Jahrhunderts und deren Bedeutung bis heute bleibt jedoch in den dafür zuständigen Bänden 5 und 6 komplett ausgeblendet. Auf die Relevanz gerade dieses Themas hatte Pieter Spierenburg 2017 explizit hingewiesen, als er die zentralen Herausforderungen einer Globalgeschichte der Kriminalität in einem pointierten Essay skizzierte. Seiner Ansicht nach gehörte auch ein kultur-, sprach- und epochenübergreifend differenzierterer, aber auch unideologischer Umgang mit den Provokationen des postkolonialen Denkens dazu.4
Das absolute Gegenteil einer solcherart globalhistorischen Perspektive findet sich zum Beispiel im Beitrag von Carolin Strange (Bd. 5). Sie liefert die Mikrostudie eines einzelnen Kriminalfalls, die zwar endlich einmal den Genderaspekt ins Zentrum der Betrachtung rückt und als Beitrag zur US-Geschichte und zur Frage der Frauenrechte zweifellos seine Berechtigung hat, in einem solchen Überblickswerk jedoch durch seinen auf mehreren Ebenen enggeführten Ansatz ziemlich aus dem Rahmen fällt. Ihre von der Verfasserin so formulierte „metaphorische“ Lesart des Imperium-Begriffs (S. 115) überzeugt ebenso wenig, denn die Geschichte einer vermutlichen Gattenmörderin in New York Ende des 19. Jahrhunderts stellvertretend für die Bedrohung eines gesamten „empire of men“ (S. 116) darzustellen, erscheint angesichts des sehr kontextspezifischen Zugriffs ziemlich überdimensioniert. Gerade zu dem oft unterschätzen Aspekt der Frage nach weiblicher Täterschaft ist weit über die NS-Zeit hinaus in den letzten 30 Jahren epochenübergreifend viel geforscht worden. Dabei geht es einerseits um den Umgang mit Delinquentinnen in Bezug auf naturalisierte Stereotypen weiblichen Verhaltens und um die Frage nach gegenderten Machtstrukturen, aber auch um häusliche Gewalt, um die Definition von Notwehr in patriarchalen und klassenspezifischen Rechtssystemen, um Fragen nach der Parallelität von Familien- und gesellschaftlichen Strukturen, seien diese nun angelsächsisch, europäisch oder asiatisch. Strange greift aber weder die diese Aspekte gezielt betrachtenden Beiträge von Jisoo M. Kim zum ‚frühneuzeitlichen‘ Korea (Bd. 3) oder Cong Ellen Zhang zum ‚mittelalterlichen‘ China (Bd. 2) auf noch nutzt sie die Gelegenheit, das Thema des Gattenmords zeit- oder kulturvergleichend anzugehen oder auch nur ansatzweise Erkenntnisse zu einem der Themenfelder ihres Fallbeispiels aus der internationalen Forschung einzubeziehen.
Gleichfalls eine einzelne Quelle (eine mittelalterliche Chronik) stellt der in dieser Hinsicht vergleichbare Beitrag von Laura Wangerin (Bd. 2) in den Mittelpunkt. Hier werden ausschließlich Textstellen zu kriminalisierten Handlungen und die Haltung des Chronisten zu denselben vorgestellt und religionshistorisch kontextualisiert. Auch dieser Beitrag mag mediävistisch fachlich relevant sein, passt aber nicht ins Konzept eines solchen Überblickswerks.
Eine weitere sehr wichtige Leerstelle sei hier noch genannt: Der gesamte Bereich der Infrajustiz, der außergerichtlichen Klärung von Normverstößen beziehungsweise die bewusste Vermeidung des Einbezugs obrigkeitlicher formaler Institutionen bei der Aushandlung von Strafbarkeit und Strafen/Sühne. Kaum einmal wird der Begriff in einem Halbsatz erwähnt und auf seine historiografischen Konsequenzen für die Entstehung oder eben Nicht-Entstehung von Quellen hingewiesen. Lediglich Karl Härter (Bd. 4, S. 29–54) thematisiert knapp die Spezifik daraus entstehender Textgattungen, etwa Begnadigungen, Bitt- und Beschwerdeschriften, die es in vielen europäischen Ländern gab. Doch blendet er seinerseits aus, dass auch diese Verfahren in Form und Umgang stark standardisiert waren und andere Formen der Vermittlung, wie sie manche kollektiven Spruchformen, etwa Ruggerichte oder Schiedsleute seit dem Mittelalter, kannten, oft gar nicht (mehr) schriftlich überliefert sind.
Methodische, konzeptionelle und analytische Schwächen
Die meisten Beiträge verwenden zwar exemplarisch Quellen aus verschiedenen Gesellschaften und Sprachkulturen, vornehmlich britische, französische, deutsche und US-amerikanische, doch die Dominanz monothematischer und monogeografischer Ansätze ist unübersehbar. Es sind eher wenige, manchmal bereits am Titel in ihrem Anspruch zu identifizierende Aufsätze, wie derjenige Intisar A. Rabbs zu „Crime and Punishment in Medieval Islamic Societies“ (Bd. 2) oder Catherine Denys’ zu Polizeireformen 1650–1800 (Bd. 4), die für Nicht-Spezialist_innen erst einmal Grundlagen zu Begriffen, Konzepten und Praxen bestimmter Kollektive liefern wollen. Dabei blicken sie teils bewusst auch vergleichend über sprachliche und normative Grenzen hinweg, differenzieren soweit als möglich zeitlich, herrschafts- oder konfessionsspezifisch und beschreiten so erfolgreich den schmalen Grat zwischen zu großer Generalisierung und kleinteiliger Spezialisierung.
Selbst wenn ein einzelnes, ganz konkretes Thema im Zentrum steht, etwa das Blenden als Strafe (Jake Ransohoff, Bd. 2), die Exkommunikation (Charlotte Whatley, Bd. 2), die Vendetta (Joanna Carraway Vitiello, Bd. 3) oder die Hexerei (James Sharpe, Bd. 4), um nur einige zu nennen, wird das Thema in der Regel trotzdem eng entlang der eigenen Forschung (Monografien zum Thema) geführt und bleibt meist auf ein einziges Territorium beschränkt, bestenfalls auf drei knappe Skizzen, wie beispielhaft im Fall der Entkriminalisierung der Hexerei durch die Aufklärung. Gerade Sharpes Beitrag zeigt noch einmal, dass durch die mangelhafte Verschränkung der Bände untereinander viel Potenzial verloren geht, denn in Band 3 zur Renaissance, die ja der Verlagslogik zufolge den Barock miteinschließt und bis Mitte des 17. Jahrhunderts reicht, wird die in der Zeit so dominante Hexenverfolgung gar nicht thematisiert, taucht allenfalls als Entschuldigungsversuch (Teufelseinflüsterungen) in spätmittelalterlichen Gnadengesuchen der Normandie auf (Jolanta N. Komornicka mit einem weiteren ganz auf eine einzige Region und Quellengruppe zugeschnittenen und dabei recht repetitiven Beitrag).
Generell überwiegt die Analyse von Textquellen, die manchmal in derartig langen Passagen zitiert werden und dadurch unverhältnismäßig viel Platz einnehmen, dass neben der Deskription für eine Metaanalyse oder gar einen Vergleich kaum Platz bleibt (etwa Carl F. Petry, Bd. 3 zur mamlukischen Herrschaft vom 13. bis 16. Jahrhundert auf über 30 Seiten). Anders ist dies im Band zur Antike, wo archäologische Funde logischerweise die Textkorpora umfassend ergänzen. Materielle Kultur wird sonst höchstens in Form der Darstellung von Strafapparaten oder Institutionen indirekt eingebunden. Das stellt an sich selbstverständlich kein Manko dar, sollte aber doch wenigstens erwähnt werden. Gerade für die älteren Epochen jenseits der Archäologie der Antike werden Schriftquellen auch künftig die Forschung dominieren. Materielle Quellen könnten aber, wo vorhanden, ergänzend und oft eben auch korrigierend umfassender berücksichtigt werden.
Daran schließt die folgende Beobachtung an: Leider haben die vielen durchaus relevanten und qualitativ wertigen Abbildungen in fast allen Beiträgen, die nicht explizit auf visuelle Medien ausgerichtet sind, primär illustrativen Charakter. In einigen Texten werden sie nicht einmal explizit erwähnt, geschweige denn als Bildquellen mit eigenem Aussagewert auch nur in Ansätzen einer Bildanalyse unterzogen. Immerhin sind die jeweils letzten zwei Beiträge in jedem Band unterschiedlichen Formen und auch Fragen der medialen Repräsentation, darunter auch der visuellen, gewidmet. Exemplarisch genannt seien hier die Texte von Valérie Hayaert (Bd. 4), die explizit die Ikonografie von allegorischen und szenischen Justizdarstellungen und einige Beispiele von Justizarchitektur untersucht, sowie von John Pratt ebenfalls dezidiert zu Gefängnisarchitektur (Bd. 5) und Alana Piper und Andy Kaladelfos (Bd. 5) zur Pathologisierung, Typisierung und „präventiven Identifikation“ von ‚Kriminellen‘ durch phrenologische und andere gegen ästhetische Konventionen verstoßende Darstellungen. Ansatzweise integriert der tatsächlich medial breit aufgestellte, bereits oben erwähnte Beitrag von Karl Härter zum Konnex zwischen Rechtsbürokratie und medialer Vermittlung im Alten Reich (Bd. 4) seine gleich neun Bildquellen in die detaillierte Analyse und beschreibt vom Rechtstraktat über handschriftliche Verhörprotokolle, gedruckte Fraglisten bis hin zu unterschiedlichen Typen von Einblattdrucken verschiedene Varianten und kommunikative Felder. Auch im Band zur Antike werden die Abbildungen archäologischer Funde mehrheitlich organisch in die Textanalysen integriert. Besonders fällt die Vernachlässigung der Bildquellen allerdings ausgerechnet in den beiden letzten Bänden auf, in denen reichlich Fotografien von Gebäuden, Personen oder Szenen aus historischen Ereignissen auftauchen. Während die ersten drei Bände je zwischen rund 28 und 35 Abbildungen enthalten, sind es im Empire-Band 41 und im Moderne-Band sogar 50. Aber fast nirgendwo werden die Inszenierung der Bilder, die Bildsprache oder auch nur die Auswahl der Abbildungen problematisiert oder wenigstens deren Entstehungszusammenhang quellenkritisch thematisiert. Selbst die beiden auf mediale Vermittlung und sogar Filmproduktion fokussierenden Beiträge von John Carter Wood und James Chapman (beide Bd. 6) nutzen ihre Bilder nicht als visuelle Quellen. Das Fehlen der Kunstgeschichte und auch die Blindheit der wenigen medienhistorisch orientierten Beiträge ist, angesichts der Bedeutung, die wenigstens ein Teil der Texte der Raumdimension bei der visuellen Vermittlung und Inszenierung zugesteht, nicht nachvollziehbar. Nicht nur kulturell und/oder ständisch variable, sondern gerade auch in Bezug auf das Sujet der Kriminalisierung und Bestrafung möglicherweise auch kulturübergreifend gemeinsame beziehungsweise ähnliche Blick‑, Darstellungs‑, Ästhetisierungs- oder Rezeptionstraditionen und dergleichen hätten sich durch quellenkritischen Einbezug der Abbildungen thematisieren lassen. Auch praxeologische Analysen der Verfahren und Prozesse des Gebrauchs der dargestellten Gegenstände, Instrumente und Räume haben bereits lange Tradition in den historischen Wissenschaften und erfreuen sich gerade in den letzten Jahren wieder großen Forschungsinteresses. Keiner der Aufsätze greift diese Forschungen auf.
Insgesamt wird an vielen solcher Einzelbefunde deutlich, dass die Kohärenz der einzelnen Bände, gerade in Bezug auf die Aspekte Überblick und Einführung in ein Feld und vor allem auch bezüglich der vollmundig angekündigten globalen Perspektive, stark von den jeweiligen Bandherausgebenden geprägt ist. Selbst die Einführungen der einzelnen editors unterscheiden sich quantitativ und qualitativ teilweise erheblich. Während einige nur sechsseitige Vorworte liefern, unterzogen andere sich der Mühe, wirklich konzise Einführungen in Themen und verwendete Kategorisierungen zu liefern und einige wenige auch, den globalhistorischen Anspruch einzulösen. Zu letzteren gehören vor allem Adrian Laanni (Bd. 1), Xavier Rousseau (Bd. 4) und Mark Finnane (Bd. 5).
Eine Globalgeschichte? Ein Handbuch?
Ein anderer Rezensent der Bände hat bereits darauf hingewiesen, dass fast alle Autorinnen und Autoren selbst dem sogenannten Globalen Norden entstammen und auch an dortigen Institutionen tätig sind. Australien und Neuseeland, die fast den gesamten Band 5 zu den Imperien verantworten, sind hier mitgemeint.5 Auch fällt auf, dass Afrika komplett fehlt, ebenso taucht Lateinamerika nur gelegentlich am Rande als kolonialer Appendix auf. Am meisten überzeugt hat diesbezüglich Band 1 zur Antike, denn hier wurde der Anspruch eines möglichst breit gefächerten globalen Überblicks noch am ehesten eingelöst. Von acht Beiträgen befassen sich drei mit dem römischen Reich, darunter einer explizit mit dessen Provinzen und nicht mit Rom selbst, zwei mit dem klassischen Griechenland, einer mit dem Ptolemäischen Ägypten, einer mit China und einer mit dem „ancient near east“. Dieser Beitrag bietet eine vergleichende Einführung in die Normen und – soweit rekonstruierbar – Praktiken der sumerischen, akkadischen, assyrischen und mesopotamischen Herrschaften. Das ‚Globale‘ bleibt auch hier zwangsläufig auf die ‚klassischen mediterranen Kulturen‘ beschränkt, da für den behandelten Zeitraum kaum Wissen über andere Weltgegenden vorliegt, was zum Großteil an den fehlenden Schrift-, aber auch den bereits erwähnten robusten steinernen und metallenen archäologischen Quellen liegt. Band 2 zum Mittelalter enthält primär Beiträge zur europäischen Christenheit (Karolinger, England, Italien), einen zu China und einen eher kurzen zu den nordischen Völkern, wie Friesen und Wikinger, und deren Einfluss auf den angelsächsischen Raum. Band 3 gelingt eine gewisse geografische Spreizung mit Beiträgen zu Korea, Frankreich und England, Ägypten und Syrien, Italien, England, China, Schweden sowie England und Deutschland. Die meisten Beiträge in Band 4 befassen sich ebenfalls mit dem frühneuzeitlichen Deutschland, Frankreich oder England; ein Beitrag – der einzige in der gesamten Reihe – thematisiert das zaristische Russland. Auch in Band 5 dominieren Großbritannien und Frankreich, die sich häufig noch hinter dem allgemeinen Etikett Europe verbergen, bestenfalls ergänzt durch Australien und die USA. Überseeische Kolonien tauchen allenfalls in einem Beitrag zu europäischer Gefängnisarchitektur auf. Und in Band 6 befassen sich sogar vier von acht Beiträgen ausschließlich mit Großbritannien, einer mit Deutschland, zwei mit den USA und einer mit allen diesen ein wenig. Kein einziger Text zur Moderne behandelt explizit Länder oder Kulturen jenseits der sogenannten westlichen Hemisphäre.
Last but not least noch einige Anmerkungen zur Handhabbarkeit der Bände in Forschung und Lehre: Der Sinn der Gesamtbibliografien erschließt sich nicht wirklich. So wird die nachträgliche Suche nach Literatur zu spezifischen Themen oder Stichworten unnötig verkompliziert, denn man muss umständlich zwischen dem fraglichen Beitrag mit der im Text versteckten Kurzreferenz und dem vielseitigen Literaturverzeichnis hin und her blättern, das auch noch irgendwo im letzten Viertel des Bandes ruht. Dies ist hier besonders störend, weil durchweg in sozialwissenschaftlicher Manier stets direkt im Fließtext mit Autor_in und Jahr oder auch Kurztitel der Quelle in Klammern belegt wird. Verweise fallen also im Nachgang nicht gleich wieder ins Auge, weil es weder Fußnoten noch ein direkt an den Aufsatz anschließendes Literaturverzeichnis gibt. Hinzu kommt, dass es gerade auf dieser wichtigen Ebene des formalen Aufbaus eines Überblickswerks insgesamt an einer einheitlichen Struktur mangelt. Manchmal gibt es zusätzlich zur sozialwissenschaftlichen Zitation doch einzelne wenige, nachgestellte Anmerkungen, entweder reine Quellenangaben oder zusätzliche Erläuterungen. Das andere Extrem stellen Aufsätze dar, die neben den Kurzbelegen zusätzlich einen klassischen seitenlangen umfangreichen Anmerkungsapparat mit teils bis zu fast 100 Verweisen anführen, einige auch mit ergänzenden Erläuterungen, wie es sonst in den Geschichtswissenschaften üblich ist. Als Nachschlagewerk ist die Reihe mithin nur sehr bedingt geeignet.
Auch die im Grunde sehr nützlichen Indizes wirken im Vergleich zum Spektrum der behandelten Themen und Räume in der Auswahl der Begriffe etwas erratisch und klaffen vor allem im Umfang nicht nachvollziehbar weit auseinander. Die Bände zur Antike und zur Moderne stechen mit noch dazu großzügig gesetzten und dabei dennoch weniger als vier Seiten Umfang diesbezüglich unrühmlich heraus. Im Vergleich zu den umfassenden Möglichkeiten einer Volltextsuche in der (vermutlich aus Verkaufspolitik) erst demnächst parallel erhältlichen E‑Book-Version wirkt dieser Umgang mit Indizes eher antiquiert und ist bei der konkreten Suche nach Themen und Schlagworten, die möglicherweise im Band sogar mehrfach auftauchen, aber schlicht nicht von den Autoren und Autorinnen als relevant markiert wurden, nur begrenzt hilfreich.
Insgesamt machen die sechs Bände also nur äußerlich einen kohärenten Eindruck. Bei genauerer Betrachtung verbirgt sich statt des zu erwartenden Überblicks- und Handbuchwissens eine Vielzahl ganz unterschiedlich gearteter Spezialbeiträge hinter den einheitlich gestalteten Einbänden, die auch in der Lehre nur fallweise sinnvoll einzusetzen sind, zumal nicht alle Autoren und Autorinnen gleichermaßen den Blick auf die internationale Forschung zu ihrem Thema richten. Wer also konzise Überblicke über Entwicklungen, Vergleiche von Unterschieden und Gemeinsamkeiten, eine systematische globale Perspektive erwartet, um sich über den eigenen fachlichen Tellerrand oder bestimmte Subthemen grundlegend zu informieren, wird enttäuscht sein. Die plakative Aufmachung und Bewerbung als Handbuch mit umfassendem Anspruch erscheint nicht angemessen und ist vermutlich allein der Verlagspolitik in einem immer härter werdenden Wettbewerb um handlich aufbereitetes wissenschaftliches Destillat geschuldet. Die Qualität der überwiegenden Mehrheit der für sich selbst valide Forschung liefernden Beiträge vermag das nicht zu schmälern. Ein Blick in die Inhaltsverzeichnisse lohnt darum für an der Kriminalitätsgeschichte Interessierte allemal, denn dort findet man zwar nur in wenigen Fällen kondensierte Überblicke, auch keine systematischen Vergleiche, aber einige interessante transnationale Beiträge, sowie diverse Studien zu außereuropäischen Strafsystemen und Kriminalisierungsnormen – immer quellennahe Forschung aus erster Hand.
Besprochene Literatur
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Emsley, Clive/McDougall, Sara (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment, 6 Bde., 1728 S., Bloomsbury Academic, London 2023.
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Band 1: Lanni, Adriaan (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment in Antiquity, Bloomsbury Academic, London 2023.
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Band 2: Shoemaker, Karl (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment in the Medieval Age, Bloomsbury Academic, London 2023.
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Band 3: Stokes, Laura/Menna, Michael (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment in the Renaissance, Bloomsbury Academic, London 2023.
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Band 4: Rousseaux, Xavier (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment in the Age of Enlightenment, Bloomsbury Academic, London 2023.
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Band 5: Finnane, Mark (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment in the Age of Empire, Bloomsbury Academic, London 2023.
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Band 6: Lawrence, Paul (Hrsg.): A Global History of Crime and Punishment in the Modern Age, Bloomsbury Academic, London 2023.
Funding
Open access funding enabled and organized by Projekt DEAL.
Notes
- URL: https://www.bloomsburyculturalhistory.com/cultural-history-series [Zugriff: 05.03.2025]. ⮭
- „Individual volume editors ensure the cohesion of the whole, and to make it as easy as possible to use, chapter titles are identical across each of the volumes. This gives the choice of reading about a specific period in one of the volumes, or following a theme across history by reading the relevant chapter in each of the six.“, URL: https://www.bloomsbury.com/us/global-history-of-crime-and-punishment-9781472584847/ [Zugriff: 05.03.2025]. ⮭
- Umfassend und detailliert dazu: Schwerhoff, Gerd u. a.: Hard Numbers? The Long-Term Decline in Violence Reassessed. Empirical Objections and Fresh Perspectives, in: Continuity and Change 36 (2021), H. 1, S. 1–32, URL: https://doi.org/10.1017/S0268416021000096 [Zugriff: 05.03.2025]. ⮭
- Spierenburg, Peter: Writing a Global History of Crime and Punishment. The Great Challenge, in: Crime, Histoire & Sociétés / Crime, History & Societies 21 (2017), H. 2, S. 31–39, URL: http://journals.openedition.org/chs/1782 [Zugriff: 05.03.2025]. ⮭
- Pihlajamäki, Heikki: Book Review. A Global History of Crime and Punishment, Vols 1–6, in: Comparative Legal History 12, (2024), H. 2, S. 214–218, URL: https://doi.org/10.1080/2049677X.2024.2419163 [Zugriff: 25.04.2025]. ⮭
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