In Hermann Becks Publikation geht es um die antisemitische Gewalt in der Frühphase des „Dritten Reichs“. Bei seinen Forschungen zum damaligen Bildungsbürgertum kommt er mit Blick auf die Einstellungen in der deutschen Gesellschaft zu dem Schluss: „[T]he prevalent anti-Jewish mood in the winter and spring of 1933 made antisemitism salonfähig […]“ (S. XI). Diese Stimmung habe zum Prozess einer beispiellosen Radikalisierung des NS-Regimes beigetragen, die ein paar Jahre später schon nicht mehr aufzuhalten gewesen sei (S. 473 f.). Einfach belegen lässt sich dem Autor zufolge die „pogromartige Atmosphäre“ (S. 419) nicht, weil in den deutschen Medien kaum darüber berichtet wurde. Auch die Akten der Polizei enthalten fast keine Angaben dazu. Zehntausende Mitglieder der SA, SS und des Stahlhelm traten von Februar 1933 an in den Dienst der Preußischen Polizei, die bald dazu angewiesen wurde, antijüdische Übergriffe ‚von unten‘ nicht zu verfolgen und somit angehalten war, den Opfern Hilfe zu verweigern. Die Polizei sei „nicht dazu da, um Juden zu schützen“ (S. 3). Das Ausmaß der laut Beck massiven antisemitischen Angriffe in jenem Frühling lässt sich aber erahnen, wenn man die Berichterstattung in englischsprachigen Zeitungen sowie die Beschwerden, mit denen ausländische Konsulate und Botschaften auf Maßnahmen gegen ihre Staatsangehörigen reagierten, einbezieht. Genauer nachverfolgen lassen sich die Gewaltübergriffe und -verbrechen zudem anhand von Gerichtsverfahren über Vorfälle im Jahr 1933, die von 1945 an unter der alliierten Besatzung angestrengt wurden, sowie durch in der Bundesrepublik angelegte Entschädigungsakten.
Gegliedert ist Becks Studie in sechs Hauptkapitel. Sie befassen sich vor allem mit Übergriffen gegen „Ostjuden“, gegen lange in Deutschland beheimatete Juden und damit, wie die Entwicklung im ersten Halbjahr 1933 in den Augen führender Vertreter des Protestantismus und des Katholizismus, von Verwaltungsbeamten und Politikern der DNVP wahrgenommen wurde.
Die „ostjüdische“ Bevölkerung war als erste betroffen, weil sie Vorurteilen und Ausgrenzung wesentlich stärker ausgesetzt war. Sie konnte vonseiten ihrer deutschen Nachbarn kaum Unterstützung erwarten. Im Abschnitt über Gewaltakte, die sich gegen die alteingesessene jüdische Bevölkerung richteten, berücksichtigt Beck auch deren Handhabung in den vorangegangenen Jahren. Für das Jahr 1933 konstatiert er: „[T]he attacks […] at the local level were mostly uncoordinated, directed against individuals or (sometimes random) groups of people, and were often prompted by a desire for revenge, monetary gain, or the sheer lust to vent one’s anger and frustration upon others“ (S. 147). Nazis verübten eine nicht genau bekannte Zahl von Morden, die nur zum kleinen Teil geahndet wurden. Manchmal gingen die Ausschreitungen mit schierer Zerstörungswut einher (S. 135 ff.).
Ein neues und in der Forschung bislang wenig beachtetes Element waren sogenannte Pranger-Umzüge, die Beck als „Prangermärsche“ und „pillory marches“ bezeichnet (S. 2, 21). Juden wurden von SA und SS gezwungen, an demütigenden Verleumdungsspektakeln teilzunehmen. Sie zielten darauf ab, die gesellschaftliche Stellung des Vorgeführten, der sich bestimmter Untaten bezichtigen musste, zu vernichten und das Opfer sozial auszugrenzen. Meist zeitigten sie dramatische Folgen für die wirtschaftliche Existenz; und selbst, wem später noch die Flucht gelang, hatte lebenslang mit den traumatischen Erfahrungen zu kämpfen. Indessen diente den Nazis die Stigmatisierung auch dazu, sich die Zustimmung derer zu sichern, die noch abwartend beiseite standen (S. 21). Wie aus Vorfällen in Duisburg und Oberhausen hervorgeht, richteten örtliche Nationalsozialisten solche Pranger-Umzüge schon Ende März gegen „Ostjuden“ aus (S. 52, 63 f., 152) und in Frankfurt zwang die SS jüdische Geschäftsleute, am Vorabend des Boykotts mit erhobenen Händen im Gänsemarsch durch die Einkaufstraßen zu laufen (S. 159 f.).
Selbst nachdem der mittlerweile als „Volkskanzler“ verehrte Hitler Anfang Juli 1933 die der Revolution geschuldeten Gesetzesübertretungen für beendet erklärt hatte, dauerten solche Ausschreitungen an – „Pillory marches clearly were not rare events in 1933“ (S. 163 Anm. 43) – und gingen erst im Herbst zurück.
Verbreitet waren Anprangerungen auch über im Rathaus ausgestellte Listen – wie etwa in Altenstadt am Vogelsberg – und in der Presse, wobei in der „Kurhessischen Landeszeitung“ die Namen derjenigen öffentlich gemacht wurden, die als vermeintliche „Volksverräter“ weiterhin in Geschäften jüdischer Deutscher einkauften, und die Mannheimer Zeitung „Hakenkreuzbanner“ die Namen, Anschriften und Berufe von wegen Beziehungen zu Juden öffentlich beschimpften Frauen auflistete (S. 163 f.).
Im dritten Teil widmet sich Beck der wohlwollenden Haltung der christlichen Kirchen dem Nationalsozialismus gegenüber, insbesondere aus dem protestantischen Milieu. Wie der Verfasser feststellt, verrieten führende Kirchenvertreter, als es um die „Judenfrage“ ging, ihr „Gewissen“ (S. 311) und suchten das Einvernehmen oder gar den Schulterschluss mit dem Unrechtsregime.
Noch weniger war vom Verwaltungs- und Justizapparat zu erwarten, der gewöhnlich keinen Eifer an den Tag legte, die für antisemitische Angriffe Verantwortlichen zu verfolgen. Dies wiederum ermutigte die SA-Täter vor Ort ebenso wie zwei Amnestien im März und Juli. Nachdem im Mai 1933 der Viehhändler Adolf Frankenberg überfallen worden war, zeugen die Ermittlungen des Marburger Oberstaatsanwalts von dessen Sympathie mit den SA-Tätern, und die als „Volksschädlinge“ diffamierten und herabgesetzten Opfer zeigten sich ihrerseits an der Verfolgung ihrer Peiniger nicht interessiert, weil sie weitere Repressalien befürchten mussten (S. 413).
Schließlich befasst sich Beck mit den Reaktionen von Hitlers deutschnationalem Koalitionspartner, der Partei DNVP, deren Antisemitismus weniger radikal war. Den meisten Politikern der DNVP fiel es nicht schwer, sich rasch anzupassen. Sie beteiligten sich etwa an der Durchführung des Boykotts am 1. April, der vielerorts einen pogromartigen Verlauf nahm; mit ihrer Hilfe durften verfolgte Juden also keineswegs rechnen.
„How Could it Happen?“ überschreibt Beck sein Nachwort. Zeittypisch für das Frühjahr 1933 war demnach eine Mischung aus Begeisterung, ja Rausch, und Gewalt: „It was this atmosphere of nationalist ecstasy and lawlessness, of seeming euphoria and wanton arbitrariness, of fear, brutal repression, and the beginning of tight surveillance coupled with hopes for a better tomorrow that characterized the political climate […]“ (S. 14). Dabei ging all dies mit einer durch Rechtlosigkeit und der Androhung von Gewalt verstärkten Einschüchterung einher – einschließlich der Angst, unversehens selbst in einem der Pranger-Umzüge mitgeführt zu werden.
Beck vermutet, die Mehrzahl der Pranger-Umzüge habe im März und April 1933 stattgefunden. Befunde lokalgeschichtlicher Untersuchungen aus den hessischen Gebieten – die der Autor leider nicht zur Kenntnis nimmt – zeigen freilich, dass Vorfälle im August 1933 dazu Anlass geben, von einem Sommer der Anprangerung zu sprechen. Vorausgegangen war der Anschlag von SA-Angehörigen auf Oskar Dankner und Adele Edelmann in Cuxhaven Ende Juli, den Beck nirgends erwähnt, obgleich das Bild der beiden auf dem Buchumschlag erscheint! Die vom Verfasser vorgenommene Eingrenzung des Untersuchungszeitraums auf das erste Halbjahr 1933 müsste jedenfalls durch die Einbeziehung des Sommers erweitert werden.
Kleinere Fehler sind dem Lektorat entgangen; so suggeriert etwa die nach S. 43 eingefügte farbige Karte, dass es angeblich keine Gewaltakte gegen „Ostjuden“ nördlich von Hannover und Berlin gegeben habe. Eine falsche Begrifflichkeit kommt ins Spiel, wenn „Ostjuden“ als „Jewish Poles“ (S. 539) bezeichnet werden, denn viele waren der deutschen Sprache und Kultur verbunden und sprachen ansonsten eher jiddisch.
Hermann Beck trägt in Bezug auf die Gewaltakte, denen die jüdische Bevölkerung in den Anfangsmonaten des „Dritten Reichs“ ausgesetzt war, viele neue Details zusammen und versucht, ihr schieres Ausmaß besser zu fassen und in das größere politische und gesellschaftliche Geschehen angemessen einzuordnen. Weiterführend ist seine Beobachtung, unter der NS-Diktatur sei die Privatsphäre praktisch abgeschafft worden, wenn etwa auf Pranger-Umzügen Mitgeführte sich dazu bekennen mussten, intime Kontakte zu nichtjüdischen Frauen zu unterhalten. Um über diese Zusammenhänge noch mehr in Erfahrung zu bringen, müssten die Anprangerungen eingehender untersucht werden, etwa im regionalen Vergleich, aber auch über die folgenden Jahre (mindestens bis 1938) hinweg.
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