Das in zwei umfangreiche Bände aufgeteilte Werk von Alexa Stiller umfasst insgesamt 1.454 Seiten, der eigentliche Text immer noch 1.334 Seiten. Es übertrifft damit an Volumen alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die in den letzten Jahrzehnten zur Geschichte des ‚Dritten Reiches‘ erschienen sind. Selbst die umfangreichen Hitlerbiografien von Ian Kershaw, Peter Longerich und Volker Ullrich können da nicht mithalten. Schon allein deshalb handelt es sich um ein außergewöhnliches Werk. Während die Autoren dieser Biografien sich nur mit dem Leben Adolf Hitlers beschäftigen konnten, hatte Stiller es mit einem breiten Forschungsfeld zu tun, das von 1939 bis 1945 einen großen Teil Polens, die französischen Provinzen Lothringen und Elsass, Luxemburg sowie das jugoslawische Slowenien umfasste. Luxemburg thematisiert Stiller allerdings nur am Rande.1 Es handelte sich um Territorien, die das nationalsozialistische Deutschland in seinen Aggressionskriegen zwischen 1939 und 1941 erobert und unter seine Besatzungsherrschaft gebracht hatte. Es geht der Verfasserin jedoch nicht um die Struktur der deutschen Besatzungsherrschaft in Europa, sie setzt sich vielmehr das Ziel, die von ihr einleuchtend als „völkische Politik“ bezeichnete Politik der ‚Eindeutschung‘ dieser Gebiete durch das NS-Regime zu untersuchen.2 Sie vertritt die These, dass in diesen Territorien das Programm der „Festigung deutschen Volkstums“ zum „zentralen nichtmilitärischen Projekt und Motor des NS-Regime während des Krieges wurde und auf einer breiten Zusammenarbeit aller Stellen des NS-Regimes aufbaute“ (S. 13).3 Wenn man etwa an die nationalsozialistische Jugendpolitik oder die umfangreichen Aktivitäten der Deutschen Arbeitsfront (DAF) denkt, mag das als etwas übertrieben erscheinen. Die Verfasserin geht aber sogar noch einen Schritt weiter und erhebt den Anspruch, durch die „Linse“ der ‚völkischen Politik‘ die „Funktionsweise des NS-Regimes im Ganzen“ analysieren zu können (S. 12). Wenn man die große Zahl von aktiv oder passiv Beteiligten berücksichtigt, die Stiller namentlich benennt, wird man die ‚völkische Politik‘ tatsächlich als eines der größten nationalsozialistischen Politikfelder bezeichnen können. Umso erstaunlicher ist es, wie wenig es – jedenfalls in Deutschland – bisher von der Geschichtswissenschaft bearbeitet worden ist.
Dabei fand die nationalsozialistische Volkstumspolitik in den eroberten Gebieten Osteuropas schon früh in den Nürnberger Nachfolgeprozessen das Interesse der Alliierten. Sie wurde jedoch nicht zusammen, sondern parallel zur genozidalen Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus verhandelt. Das war auch die Linie der ersten wissenschaftlichen Forschungen in der Bundesrepublik. Diese stammten von Mitarbeitern des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, beginnend mit Martin Broszat und Hans Buchheim, die Anfang der 1960er Jahre die Volkstumspolitik in Polen positiv von der negativen deutschen Vernichtungspolitik abhoben.4 Der Politik, die Heinrich Himmler als Reichskommissar für die sogenannte „Festigung deutschen Volkstums“ betrieben hat, wurde aber wenig Einfluss zugeschrieben, ein Zusammenhang mit der von ihm zu verantwortenden Vernichtungspolitik nicht hergestellt. Dass polnische Forscher wie vor allem Czesław Madajczyk schon frühzeitig die Verbindung von Verwaltung, Vertreibung und Siedlung im besetzten Polen gesehen haben5, wurde wenig beachtet, was nicht nur damit zusammenhing, dass die polnischen Archive zunächst für westdeutsche Historiker nicht offen waren. Das änderte sich erstmals, als Karl Heinz Roth 1985 den ersten Entwurf Konrad Meyers, Chef von Himmlers raumpolitischen Amt, zur deutschen Siedlung in den besetzten Ostgebieten veröffentlichte.6 Roth argumentierte, dass für Himmler durchaus ein Zusammenhang zwischen Vernichtungspolitik und Siedlungspolitik bestanden habe. Susanne Heim und Götz Aly spitzten diese These mit ihrem Buch „Vordenker der Vernichtung“ zu, indem sie die Volkstumspolitik kausal auf die Politik der ‚Endlösung‘ zurückführten und aus ökonomischen Interessen ableiten zu können glaubten.7 Aly sprach später von einer „gegenseitigen dynamisierenden Wirkung zwischen Volkstums- und Vernichtungspolitik“. Damit schrieb er der Volkstumspolitik eine kausale Wirkung auf die Vernichtungspolitik zu.8
Zu betonen ist, dass sich die gesamte Forschungsdebatte bis in die 1990er Jahre fast nur auf rein theoretischer Ebene vollzog. Es gab keine umfassenden empirischen Untersuchungen, welche den Zusammenhang von Volkstumspolitik und Vernichtungspolitik insgesamt bewiesen hätten. Allenfalls entstanden regionale Untersuchungen, wie sie von der polnischen Forschung besonders für das ‚Wartheland‘ vorgelegt wurden (Stiller, vgl. S. 21 f.) Oder es wurden die nationalsozialistischen Organisationen untersucht, die sich an der Volkstumspolitik im Osten beteiligt hatten. Hier ist besonders auf die Arbeit von Isabel Heinemann über das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS zu verweisen.9
Zwar liegen, vor allem in Polen, eine Reihe von Einzelstudien für bestimmte Regionen vor, kein Historiker vor Stiller hat sich jedoch daran gewagt, die ‚völkische Politik‘ des NS-Regimes als paralleles Unternehmen zur Vertreibungs- und Vernichtungspolitik des NS-Regimes zu untersuchen. Umso bewundernswerter ist die wissenschaftliche Leistung von Alexa Stiller, dieses Projekt erfolgreich betrieben zu haben. Von Umfang und Schwierigkeit her hätte es eigentlich als größeres Forschungsprojekt mit mehreren Mitarbeitern angelegt werden müssen. Stiller hat es jedoch als Dissertation angefangen und nach der Promotion in jahrelanger Arbeit allein beendet.
Die Autorin scheint geahnt zu haben, dass ein so umfangreiches Werk vom Leser und auch vom Rezensenten nur schwer aufzunehmen sein würde. Sie hat es daher besonders differenziert gegliedert. Die beiden Bände sind durch Einleitung, sieben Kapitel und Schlussfolgerungen unterteilt. Diese Gliederung wird beiden Bänden vorausgestellt, sodass man nicht ständig herumblättern muss. Alle Kapitel sind durch Unterkapitel aufgegliedert, deren Inhalt wiederum jeweils durch Stichworte angegeben wird. In der Einleitung werden Fragestellung und Methode entwickelt. Ein Zwischenfazit fasst die Ergebnisse der einzelnen Kapitel jeweils zusammen. Am Ende des Buches stehen Stillers Schlussfolgerungen aus dem zuvor Ausgeführten. Dass die Verfasserin für Ortsnamen durchweg die damaligen deutschen Namen verwendet, trägt schließlich ebenfalls zur leichteren Orientierung in dem Werk bei.
Stiller lässt in ihrer hervorragenden Studie keinen Zweifel daran, dass es Adolf Hitler persönlich war, der die ‚völkische Politik‘ in den vom ‚Dritten Reich‘ eroberten Gebieten im Osten, Westen und Südosten Europas angestoßen hatte. Hitler hatte sich dem faschistischen Diktator Benito Mussolini schon in den 1920er Jahren dadurch empfohlen, dass er sich entgegen der überwältigenden politischen Meinung in Deutschland ausdrücklich gegen eine Rückgliederung des 1919 von Österreich-Ungarn an Italien gefallenen Südtirols an ein künftiges Großdeutsches Reich aussprach. Um der Kritik, er habe die Deutschen in Südtirol ‚verraten‘, den Wind aus den Segeln zu nehmen und gleichzeitig auch den Interessen Mussolinis entgegenzukommen, entwickelte Hitler im Frühjahr 1939 die Idee, die deutschsprachigen Südtiroler auszusiedeln. Da Mussolini aus wirtschaftlichen Gründen nicht bereit war, ohne Weiteres auf diese zu verzichten, kam es zu dem Kompromiss, die deutschen Südtiroler für eine Übersiedlung in das Großdeutsche Reich ‚optieren‘, also selbst entscheiden zu lassen. Die NS-Führung schien damit erstmals vor der Möglichkeit zu stehen, Siedler für den ‚Kampf um Lebensraum im Osten‘ zu gewinnen, dazu auch noch im Volkstumskampf erfahrene Siedler. Obwohl dieser ‚Lebensraum‘ noch eine Fiktion war, betrieb die nationalsozialistische Bewegung deshalb bei den Südtirolern eine massive Propaganda für die ‚Option‘. Diese blieb zwar ziemlich erfolglos, weil sich nur ein Bruchteil der Südtiroler tatsächlich zur Auswanderung entschloss, und von diesen der größte Teil nicht einmal abberufen wurde. Außerdem waren die Optanten mehrheitlich nicht zur agrarischen Siedlung bereit, sondern wollten lieber in die Städte ziehen. Wichtig aber war – wie Stiller darstellt –, dass es Himmler mit der SS gelang, andere nationalsozialistische, für die Umsiedlung zuständige Gruppierungen wie die Volksdeutsche Mittelstelle allmählich zu übertrumpfen und von Hitler mit der Umsiedlung der auswanderungswilligen Südtiroler beauftragt zu werden. Stiller kann aufgrund des Fehlens von aussagekräftigen Quellen nicht genau sagen, wie Himmler Hitlers Zuschlag gewann. Ihre Vermutung, dass er wegen seiner schon bestehenden sicherheitspolitischen Befugnisse von Hitler beauftragt wurde, ist aber sicherlich zutreffend.
Nachdem Hitler nach der brutalen Niederwerfung Polens in der Reichstagsrede vom 6. Oktober 1939 „die ideologischen Prämissen und den Referenzrahmen“ gesetzt hatte (S. 86), beauftragte er einen Tag später mit dem „Erlass zur Festigung deutschen Volkstums“ Himmler als Reichskommissar mit der Durchführung der ‚völkischen Politik‘. Himmler schuf sich als Reichskommissar eine „Sonderbehörde“ (S. 99), die auf dem Höhepunkt etwa 20.000 Personen umfasste. So wie im Reichssicherheitshauptamt Reinhard Heydrich das Kommando hatte, wurde die Behörde zur „Festigung deutschen Volkstums“ faktisch von Ulrich Greifelt geführt. Anders als Heydrich ist Greifelt in der historischen Forschung kaum bekannt. Es gehört zu den wichtigen Erkenntnissen von Stiller, dass er zu den Führungsfiguren des NS-Regimes gerechnet werden kann. Noch bedeutsamer ist, dass die Verfasserin die Parallelität Himmlers als oberster Sicherheits- und Volkstumspolitiker nachweist. Man wird die Biografie Heinrich Himmlers künftig umschreiben müssen und nicht nur seine Stellung als Gewaltpolitiker hervorheben, sondern auch seine Rolle als Volkstumspolitiker zu betonen haben.
Eine weitere zentrale Erkenntnis der Verfasserin ist, dass das Herrschaftssystem Hitlers keineswegs auf einer ständigen Rivalität aller Führungsfiguren basierte. Wie sie im zweiten, sehr viel ausführlicheren Teil ihrer Untersuchung darstellt, in dem sie die Praxis der ‚völkischen Politik‘ im Osten, aber auch im Westen behandelt, beruhte diese in der Realität nicht auf Konflikt, sondern auf Zusammenarbeit. Minutiös arbeitet Stiller heraus, wie Himmler in allen neun von ihr behandelten völkischen Siedlungsgebieten mit der Zuarbeit anderer nationalsozialistischer Gruppierungen rechnen konnte. Die Darstellung dieses völkischen Gemeinschaftsprogramms macht einen großen Teil des zweiten Bandes ihres Werkes aus und stellt ihre genuine Forschungsleistung dar, die ihr Buch von der bisherigen Forschung abhebt.
Himmler stand offenbar nur mit Walther Darré und mit Alfred Rosenberg ständig auf Kriegsfuß, mit Hermann Göring arbeitete er hingegen eng zusammen. An der Basis der ‚völkischen Politik‘ trug Greifelt entscheidend zu kooperativer Zusammenarbeit bei, wie Stiller zeigen kann. Sie führt hier den Begriff der „Delegation“ ein (S. 257 f.), worunter sie ein „neuartiges Modell des Verwaltungshandelns und eine grundlegende Neuerung der Organisationsstrukturen“ versteht. Es beruhte auf dem „Prinzip der Delegation von Handlungs- und Entscheidungskompetenzen von ‚oben‘ nach ‚unten‘“.10 Die von Himmler geleitete Zentrale des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums nahm die strategischen Weichenstellungen vor. Operative Entscheidungen waren in der Praxis jedoch vor Ort zu treffen. Die Dienststellen an der Basis hatten dadurch erhebliche Handlungsspielräume. Stiller glaubt sogar, dass das Delegationsprinzip für die gesamte Administration im ‚Dritten Reich‘ galt, nicht nur für die der völkischen Siedlungspolitik.11
Niemand vor Stiller hat in derartiger Breite und mit solch personeller Genauigkeit die Organisationsstruktur der ‚völkischen Politik‘ untersucht. Man begnügte sich in der Regel mit der Interpretation des von Konrad Meyer in mehreren Fassungen verantworteten „Generalplans Ost“. Meyer hatte die Reichsstelle für Raumordnung schon geleitet, ehe er von Himmler als Leiter der Planungshauptabteilung seiner neuen Behörde gewonnen wurde. Seine Abteilung bestand in der Hauptsache aus Wissenschaftlern, man würde sie wohl heute als think tank bezeichnen. In der Forschung galten die verschiedenen, nicht alle erhaltenen Fassungen des „Generalplans Ost“ als theoretische Grundlage der Praxis der ‚völkischen Politik‘. Stiller bezeichnet es als einen „Glücksgriff“, dass Himmler Meyer gewonnen habe (S. 699). De facto wertet sie Meyers theoretische Bemühungen um eine systematische Grundlegung der völkischen Siedlungspolitik jedoch ab, indem sie die allein auf ihn konzentrierten Forschungen zur Siedlungspolitik (Karl Heinz Roth, Götz Aly, Czesław Madajczyk) infrage stellt.
Im Zentrum von Stillers Buch steht die völkische Siedlungspolitik des Nationalsozialismus. Abgesehen von zwei kleineren Siedlungsgebieten im Generalgouvernement und in Böhmen und Mähren fand diese nach ihrer Darstellung in insgesamt neun Siedlungsgebieten statt. Es handelte sich an erster Stelle um das von den Nationalsozialisten aus ehemals deutschen und aus verschiedenen polnischen Gebieten zusammengesetzte ‚Wartheland‘ mit der Hauptstadt Posen, in dem mit Abstand die meisten, aus unterschiedlichen Gegenden Osteuropas kommenden Flüchtlinge angesiedelt wurden. Außerdem fanden im Osten auch im Reichsgau Danzig-Westpreußen, im Regierungsbezirk Zichenau und in Oberschlesien Ansiedelungen statt. Im Westen wurden im Elsass, in Lothringen und in Luxemburg Volksdeutsche angesiedelt, und im Südosten wurden schließlich in der Untersteiermark und in Oberkrain Siedlungsgebiete gefunden. Stiller geht davon aus, dass diese neun Gebiete in das Großdeutsche Reich „eingegliedert“ wurden (vgl. zum Beispiel S. 296, 347). Das trifft jedoch nur in dem Sinne zu, dass in ihnen eine deutsche Zivilverwaltung errichtet wurde. Anders als von der Verfasserin angenommen, handelte es sich jedoch nicht um im strengen völkerrechtlichen Sinne annektierte Gebiete, sondern um Besatzungsgebiete. Hitler trat entsprechenden Wünschen seiner Gauleiter beziehungsweise Reichsstatthalter durchweg entgegen, indem er auf die Zeit nach dem ‚Endsieg‘ verwies. Er wollte auf diese Weise das Heft in der Hand behalten und Streitereien zwischen seinen Funktionären verhindern. Nur seinen ‚landhungrigen‘ Gauleitern an der westlichen Reichsgrenze gestattete er, grenznahe Gebiete zu verwalten. Der Gauleiter der Saarpfalz Josef Bürckel durfte so das französische Lothringen verwalten, annektieren durfte er es aber ebenso wenig wie der badische Gauleiter Robert Wagner das Elsass und der rheinische Gauleiter Gustav Simon Luxemburg. Bei einer von Stiller zitierten Besprechung des Staatssekretärs im Innenministerium Wilhelm Stuckart mit den drei Gauleitern vom August 1940 wurde diesen ausdrücklich mitgeteilt, „dass eine Annexion derzeit nicht in Frage käme, gleichwohl sollten die Gebiete behandelt werden, als ob sie annektiert seien“ (S. 569). Wenn Stiller von „de facto annektierten Gebieten“ spricht, was sie in der Regel tut (vgl. zum Beispiel S. 98, 147, 594, 1.242), entspricht das völkerrechtlich der damaligen Realität. Es irritiert nur etwas, dass die Autorin das ‚de facto‘ häufig weglässt und von „Annexionsgebieten“ spricht.
Besonders hervorzuheben ist schließlich, wie Stiller den Zusammenhang von Siedlungspolitik einerseits und Vertreibung und Massenmord andererseits deutet. In der bisherigen Forschung, die von der Vertreibung und Vernichtung vor allem der jüdischen, aber auch der polnischen Bevölkerung ausging, wurde in der Regel von einer kausalen Beziehung zwischen beidem gesprochen. Es schien auch ohne Weiteres einzuleuchten, dass die autochthone Bevölkerung vertrieben oder ermordet werden musste, um Platz für Neusiedler zu schaffen. Stiller kann aus der völkischen Sicht eindeutig nachweisen, dass es hier keinen kausalen Bezug gab, wohl aber einen funktionalen: „Für die in der Forschung von Götz Aly aufgeworfene Hypothese eines monokausalen Zusammenhangs zwischen Siedlungspolitik des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums und dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung insbesondere im Wartheland können keine Belege gefunden werden“ (S. 1.316). Wie die Verfasserin zwingend zeigen kann, ergaben sich Zwangsumsiedlungen von Juden nicht wegen der Ankunft von Volksdeutschen, sondern allenfalls nachträglich, wenn die Ghettos überfüllt waren oder weil die Kriegswirtschaft es erforderte. Das bedeutet nicht, dass Stiller auf der ideologischen Ebene keinen direkten Zusammenhang zwischen der ‚völkischen Politik‘ und der Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus sieht. „Auf der Basis des Volk-‚Rasse‘-Raum-Diskurses“ bestand zwischen beiden Politiken für sie durchaus eine enge Verbindung, aber eben nur auf dieser, nicht auf der Ebene der Praxis (S. 566).
Ihr Buch liefert den Beweis, dass die Annahme einer rein ideologischen Begründung des Zusammenhangs von Siedlungs- und Vernichtungspolitik nicht den Massenmord an den Juden erklären kann. Sie zeigt auf schlagende Weise, dass man die ‚völkische Politik‘ einbeziehen muss, um den Holocaust zu erklären, wobei sich jedoch dadurch nicht ohne Weiteres Kausalitäten ergeben. Stiller zieht vielmehr einen Schluss, den man nur unterstützen kann: „Aus diesem Grund plädiere ich dafür, Vertreibungen und deren Übergangsformen zum Massenmord künftig stärker in die Erforschung von Völkermorden einzubeziehen“ (S. 1.319). Es ist dieses differenzierte Ergebnis, das ihr Buch von aller bisherigen Forschung zur Volkstumspolitik abhebt und dazu führt, dass alle weitere Forschung von ihren Erkenntnissen ausgehen muss. Sicher hätte sie ihre These auch mit einigen wenigen Beispiele belegen können, dann wäre jedoch offengeblieben, wie verbindlich der Zusammenhang insgesamt war. Ihre Darstellung der nationalsozialistischen Volkstumspolitik in neun verschiedenen Regionen im Osten, aber auch im Westen Europas zeigt nämlich auch, dass es in starkem Maße von den Führungspersonen der ‚völkischen Politik‘ und weniger von programmatischen Festlegungen abhing, in welchem Maße die Ansiedlung von Deutschen gelingen konnte oder nicht.
Es zeichnet die Darstellung von Stiller aus, dass sie in starkem Maße mit Zahlen arbeitet, sofern diese nur irgend verfügbar sind. Sie legt so auch eine Gesamtzahl der angesiedelten Menschen vor, die nach ihren Berechnungen 556.485 betrug. Das ist deshalb besonders wichtig, weil in der Forschung bisher die Ansicht vertreten wird, dass die Anzahl der tatsächlich angesiedelten Umsiedler letzten Endes ganz gering war, wenn man das ‚Wartheland‘ einmal ausklammert. Die Zahl der Vertriebenen und gar Ermordeten ist bekanntlich erheblich höher als die der Angesiedelten, doch deutet der von Stiller vorgelegte Wert darauf hin, welche ‚Völkerbewegung‘ die ‚völkische Politik‘ für sich genommen bewirkt hat. Stiller schätzt die Zahl der Umgesiedelten insgesamt auf mehrere Millionen. Berücksichtigt man noch, dass die Umsiedlungsaktionen nur zu oft mit rücksichtsloser Gewalt erfolgten und mit enormen Kosten verbunden waren, wird man die ‚völkische Politik‘ der Nationalsozialisten nicht nur als unmenschlich, sondern auch als gescheitert ansehen. Dies gilt umso mehr, als sie auch nach ihren eigenen Maßstäben als misslungen einzuschätzen ist. Nach der nationalsozialistischen Ideologie sollte der europäische Osten den angeblich für das deutsche Volk so nötigen ‚Lebensraum‘ hergeben, faktisch wurde jedoch für die aus Osten kommenden Deutschen Platz im Westen gesucht: „Statt einer ‚Ostsiedlung‘ betrieb das NS-Regime unabsichtlich eine ‚Westsiedlung‘“ (S. 1.122).
Besprochene Literatur
Stiller, Alexa: Völkische Politik. Praktiken der Exklusion und Inklusion in polnischen, französischen und slowenischen Annexionsgebieten 1939–1945, 2 Bde., 1.454 S., Wallstein, Göttingen 2022.
Notes
- Die Verfasserin begründet dies mit der „schieren Menge der Archivalien und des ohnehin schon umfassenden Vergleichs der genannten acht Territorien“ (S. 13). Das kann man verstehen. ⮭
- Der von Stiller als wissenschaftlicher Begriff geprägte Begriff ‚völkische Politik‘ ist einleuchtend. Sie vermeidet damit die Benutzung des nationalsozialistischen Begriffs ‚Volkstumspolitik‘. ⮭
- An anderer Stelle bezeichnet die Autorin die „Festigung deutschen Volkstums“ etwas zurückhaltender als „eines der wichtigsten zivilen Kriegsziele des Regimes“, vgl. S. 327. ⮭
- Broszat, Martin: Nationalsozialistische Polenpolitik 1939–1945 (Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Bd. 2), DVA, Stuttgart 1961; Buchheim, Hans: Rechtsstellung und Organisation des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, in: Gutachten des Instituts für Zeigeschichte, Bd. 1, München 1958, S. 239–275. ⮭
- Madajczyk, Czesław: Die Okkupationspolitik Nazideutschlands in Polen 1939–1945, übers. v. Berthold Puchert, Akademie Verlag, Berlin 1987. ⮭
- Roth, Karl Heinz: „Generalplan Ost“ – „Gesamtplan Ost“. Forschungsstand, Quellenprobleme, neue Ergebnisse, in: Rössler, Mechthild/Schleiermacher, Sabine (Hrsg.): Der „Generalplan Ost“. Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik, Akademie Verlag, Berlin 1993, S. 25–29. ⮭
- Aly, Götz/Heim, Susanne: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, S. Fischer, Frankfurt a. M. 2013. ⮭
- Aly, Götz: „Endlösung“. Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden, S. Fischer, Frankfurt a. M. 1995. ⮭
- Heinemann, Isabel: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Wallstein, Göttingen 2003. ⮭
- Diese Führungsstruktur war für die Nationalsozialisten nicht so neu, wie Stiller unterstellt. Die Partei schaffte schon auf ihrem Parteitag von 1926 das von Hitler in „Mein Kampf“ verkündete Wahlprinzip ‚von unten‘ (Wahl des Führers, aber unbedingte Autorität desselben) ab und ersetzte es durch die autoritäre Führung auch ‚von oben‘. Vgl. Schieder, Wolfgang: Ein faschistischer Diktator. Adolf Hitler – Biografie, wbg Theiss, Darmstadt 2023, S. 57. ⮭
- Obwohl Stiller den grundlegenden Aufsatz von Rüdiger Hachtmann zum Thema in ihrem Literaturverzeichnis aufführt (S. 1.402), hat sie sich bedauerlicherweise nicht mit diesem auseinandergesetzt. Vgl. Hachtmann, Rüdiger: „Neue Staatlichkeit“ – Überlegungen zu einer systematischen Theorie des NS-Herrschaftssystems und ihre Anwendung auf die mittlere Ebene der Gaue, in: John, Jürgen/Möller, Horst/Schaarschmidt, Thomas (Hrsg.): Die NS-Gaue – regionale Mittelinstanzen im zentralistischen „Führerstaat“, Oldenbourg, München 2007. ⮭
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