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Einzelrezension

Kreutzmann, Marko: Föderative Ordnung und nationale Integration im Deutschen Bund 1816–1848. Die Ausschüsse und Kommissionen der Deutschen Bundesversammlung als politische Gremien, 482 S., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2021.


Keywords: Review, Kreutzmann, Marko, 2021, Deutscher Bund, Ausschüsse und Kommissionen, politische Praxis, Bundesinnenpolitik, innere Nationsbildung

How to Cite:

Siemann, W., (2024) “Kreutzmann, Marko: Föderative Ordnung und nationale Integration im Deutschen Bund 1816–1848. Die Ausschüsse und Kommissionen der Deutschen Bundesversammlung als politische Gremien, 482 S., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2021.”, Neue Politische Literatur 69(1). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-024-00560-8

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© The Author(s) 2024 under CC BY International 4.0

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2024-03-04

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Über den Deutschen Bund herrschte lange Zeit ein merkwürdiges Vexierbild im traditionellen Geschichtsbild, bevorzugt auch in den Schulbüchern: Einerseits erschien er als allmächtiges Repressivinstrument im sogenannten Metternichschen System, besonders exekutiert durch die berüchtigten Karlsbader Beschlüsse; andererseits war er als nationale staatliche Organisation Deutschlands und als völkerrechtliches Subjekt im internationalen System zwischen 1815 und 1866 so gut wie nicht existent. Daran konnte auch die erste umfassende Darstellung seiner Organisation, Institutionen und Beschlüsse durch die monumentale „Deutsche Verfassungsgeschichte“ Ernst Rudolf Hubers (in den Bänden 1 bis 3, erstmals 1960–1963) wenig ändern. Erst in jüngerer Zeit ist der Deutsche Bund stärker ins historiografische Bewusstsein getreten, etwa durch Darstellungen zum 19. Jahrhundert aus der Hand von James Sheehan, Helmut Rumpler, Heinrich Lutz, Dieter Langewiesche oder auch des Rezensenten. Wesentlich hat überdies die groß angelegte Edition der „Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes“ seitens der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (seit 1996) zu einem Paradigmenwechsel beigetragen.

Dennoch existierte bisher eine schmerzliche Lücke: Es war bekannt, dass der Bund zeit seines Bestehens durch eine Unzahl an Kommissionen und Ausschüssen praktische politische Arbeit geleistet hat, aber welche Substanz und Tragweite diese realiter besaß, war unbekannt. Exakt hier setzt die Jenaer Habilitationsschrift von Marko Kreutzmann an, die als DFG-Projekt unter dem Dach der Historischen Kommission der Bayerischen Akademie entstanden ist. Erstmals untersucht sie in einer systematischen strukturellen Analyse alle 201 Ausschüsse und Kommissionen der Deutschen Bundesversammlung und ermittelt deren Aufgabenfelder und Mitglieder; ergänzend wertet sie sämtliche rund 2.600 eingereichten Petitionen aus und verfolgt als Leitfrage, „inwieweit er [der Bund] sich jenseits der bekannten Repressionspolitik auch um die Modernisierung und die innere Nationsbildung in Deutschland bemühte und welcher Stellenwert ihm damit in der deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert insgesamt zukommt“ (S. 40).

Diese Studie stellt folglich erstmals die politische Praxis in den Mittelpunkt und kommt dadurch zu einer grundlegenden Neubewertung des Deutschen Bundes, denn sie erschließt ein bisher unbekanntes, weites Spektrum seiner Bundesinnenpolitik. Dazu gehörten die weitere Entwicklung der Bundesorgane, die Behandlung der Eingaben, Fragen der Rechtssicherheit aufseiten der Untertanen, die Streitschlichtung zwischen den Bundesgliedern, kulturelle Initiativen sowie Vorhaben zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung und des Rechtes auf den Gebieten von Auswanderung, Heimatrecht, Handel und Urheberrecht der Schriftsteller und Verleger – alles Tätigkeiten, wodurch die Bundesversammlung nicht mehr als im gesellschaftlichen Niemandsland existierend angesehen werden kann.

Zugleich analysiert die Studie die Funktionsweise dieser föderativen Ordnung und widerlegt die These einer strukturellen Funktionsunfähigkeit. In ihrer Eigenschaft als Anlaufpunkt für Beschwerden und Petitionen erwies sie sich als ein Bezugspunkt für die ersten modernen gesamtnationalen Interessenverbände in Deutschland. Nicht zuletzt durchleuchtet die Studie die personelle Struktur der Bundesversammlung über 50 Jahre hinweg und ermittelt, wie durch die gemeinsame Tätigkeit eine eigenständige politische Funktionselite entstand, die auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative entwickeln konnte.

Der Verfasser Kreutzmann gelangt zu einem überraschenden Resultat, wenn er darlegt, wie viele Ausschüsse beziehungsweise Kommissionen sich mit welchen Tätigkeitsfeldern beschäftigten: 52 mit Verfassung und Bundesorganen (26 Prozent), 47 mit Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern (23 Prozent), 38 mit Reklamationen (19 Prozent), 14 mit „Innerer Sicherheit und politischer Überwachung“ (7 Prozent), 25 mit Ansprüchen von Privatpersonen gegenüber den Regierungen (12 Prozent), 11 mit Ansprüchen von Personen oder Gruppen aufgrund der Bundes- oder Wiener Kongressakte (6 Prozent), 14 mit Angelegenheiten aus der Zeit vor der Gründung des Bundes (7 Prozent). Die „These vom Deutschen Bund als ausschließlichem Instrument der Reaktionspolitik“ (S. 109) ist damit widerlegt, während seine herausragende Bedeutung bei der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten, für die Rechtssicherung und damit auch für die Friedenswahrung erstmals gebührend in den Vordergrund tritt.

Hier ist nicht der Raum, die wichtigen Erkenntnisse im Detail auszubreiten: zum Finanzwesen und der damit verbundenen Militärorganisation (Ausbau der Bundesfestungen, Festungsgürtel gegen Frankreich), zum Petitionswesen, zur Abwicklung des Alten Reiches, zur Vorbereitung einer deutschen Zolleinheit, zur Rechtsvereinheitlichung, zum Eisenbahnbau, zu Zensur und Pressefreiheit.

Schlussendlich zeigt die durch Kreutzmanns Studie freigelegte politische Praxis, dass die überkommenen Unterscheidungen zwischen Bundesstaat und Staatenbund nicht weiterführen. Der Deutsche Bund war der institutionalisierte, permanente Aushandlungsprozess seiner Mitglieder über gemeinsame, die Gesamtorganisation betreffende Fragen, Kompetenzen, Gesetzesbeschlüsse und Ziele, kurzum: ein permanentes Ringen um eine als notwendig angesehene, im Detail aber stets umstrittene Integration, die im Prinzip nur einer ‚Gesamtmacht‘ zukommen konnte (und ist darin der Europäischen Union nicht unähnlich).

Die Trennlinie schien in der Volksrepräsentation zu liegen, womit der Deutsche Bund in die historische Kontinuitätslinie von Staatenhaus (1849), Bundesrat (1867/71) und Bundesrat (1949) geriete. Doch die Sache ist komplizierter, denn er erschöpfte sich gerade nicht darin, sondern enthielt zentralisierende legislative, exekutive und administrative Elemente, die in einer fortschrittlichen (modernen) Konstitution der Gewaltenteilung unterworfen wären. Erst Kreutzmanns wegweisende Studie macht die Erkenntnis vom staatlichen Zwittercharakter dieses verkannten nationalen Gebildes mit transnationalen Elementen möglich. Sie sollte maßgeblich dazu beitragen, das Bild von der Nationsbildung Deutschlands im 19. Jahrhundert zu erweitern.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.