Skip to main content
Einzelrezension

Vries, Henning de: Die Strafverfolgung internationaler Verbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof. Eine Rekonstruktion ihrer Struktur in der Weltgesellschaft, 320 S., Velbrück, Weilerswist 2022.


Keywords: Review, Vries, Henning de, 2022, Rechtssoziologie, Rechtsordnungen, Internationaler Strafgerichtshof, Internationales Strafrecht, Völkerrecht

How to Cite:

Biegi, M., (2023) “Vries, Henning de: Die Strafverfolgung internationaler Verbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof. Eine Rekonstruktion ihrer Struktur in der Weltgesellschaft, 320 S., Velbrück, Weilerswist 2022.”, Neue Politische Literatur 69(1). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-023-00542-2

Rights:

© The Author(s) 2024 under CC BY International 4.0

7 Views

4 Downloads

Published on
2023-11-30

Peer Reviewed

Der vorliegende Titel gliedert sich in sechs Kapitel mit jeweils bis zu fünf Unterkapiteln und ein abschließendes Fazit. Henning de Vries hat mit seiner rechtssoziologischen Studie an der Universität Bielefeld promoviert; herausgegeben wird die veröffentlichte Version vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam. Der Autor leitet ein, dass jede internationale Gerichtsbarkeit die globale Rechtsordnung ständig weiterentwickele und dass jede Entscheidung eines internationalen Gerichts zur weiteren Ausdifferenzierung des Völkerrechts beitrage (S. 12ff.). Innerhalb der sich stetig verändernden internationalen öffentlichen Ordnung wandelten sich die Rollen des souveränen Staates, internationaler Gerichte und des Individuums permanent (S. 15) und die Verhältnisse von Rechtsordnungen zueinander müssten immer wieder neu geklärt werden. Dies gelte umso mehr für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), weil Staaten zur Strafverfolgung und zur Zusammenarbeit mit diesem verpflichtet seien (S. 18f).

De Vries baut seinen Text durchgängig auf dem Terminus der ‚Struktur internationaler Strafverfolgung‘ auf, jedoch gelingt es ihm nicht, überzeugend zu erklären, was dieser Strukturbegriff beschreiben soll. Gemeinhin meint ‚Struktur‘ die Anordnung eines Ganzen und seiner Teile zueinander oder die innere Ordnung eines Systems. Durch die Fokussierung auf Strafverfolgung gibt es jedoch eine prozesshafte Ebene in seinem Strukturbegriff, was eine gewisse Regelhaftigkeit der Prozesse impliziert, die außerhalb der Festlegungen im Römischen Statut liegen müsste, sonst wäre sie nicht weiter erwähnenswert. Es geht also um eine politische Dimension im Vorgehen der Akteure, jedoch ist diese gerade nicht strukturhaft oder geordnet. Vielleicht zielt der Autor auf ein gänzlich anderes Verständnis von ‚Struktur‘, aber hier zeigt sich das wesentliche Defizit des Textes: Dieser Begriff ist nicht ausreichend erklärt und erschließt sich in der Lektüre nicht. Zwar versucht de Vries zu präzisieren, dass er drei Systemebenen betrachten möchte: a) den vertikalen Modus der Kooperation (Weltgesellschaft), b) die Komplementarität staatlicher und internationaler Strafverfolgung (Organisation) und c) die Situation (Verfahren). Jedoch ist nicht erkennbar, wo die Regelhaftigkeit in der Kooperation der Staaten mit dem IStGH zu finden ist, was eine Voraussetzung für ‚Struktur‘ sein müsste. Man könnte annehmen, dass durch eine vergleichende Betrachtung aller vorliegenden Fälle des IStGH Struktur oder eine entstandene Ordnung sichtbar gemacht werden, doch diesen Weg geht der Autor nicht. Stattdessen analysiert er einerseits Wort für Wort mittels der objektiven Hermeneutik die Präambel des Römischen Statuts in mühsamer Kleinteiligkeit (S. 117–154), andererseits beschränkt er sich auf eine Fallstudie zur Situation in Kenia. Der Erkenntnisgewinn aus diesem Vorgehen und den daraus gewonnenen Einsichten ist aus Sicht der Rezensentin gering.

Im ersten Kapitel geht es ausgiebig um das „Kooperationsverständnis des Völkerrechts in seiner historischen Entwicklung“. Der Autor fasst zusammen, wie sich das internationale Strafrecht aus dem Kriegsvölkerrecht heraus entwickelt hat und streift dabei Fragen der Souveränität von Staaten. Das zweite Kapitel befasst sich mit der „Institutionalisierung internationaler Strafverfolgung in der Weltgesellschaft“ und im dritten geht es um den „IStGH und seine Umwelt“, worin die bereits erwähnte Analyse der Präambel eingebettet ist. Im vierten Kapitel beschäftigt sich de Vries mit der „Legitimation internationaler Strafverfolgung“, kommt jedoch lediglich zu Schlussfolgerungen, die auf utopische Szenarien verweisen: „Das Legitimationsdefizit der internationalen Strafgerichtsbarkeit scheint daher nur durch eine andere Weltordnung lösbar zu sein“ (S. 187). Der Lerngewinn aus solch vagen Verweisen in eine nebulöse Zukunft ist klein. Seine Fallstudie zur Situation in Kenia im fünften Kapitel hat er als „sequenzanalytisches Vorgehen von Absatz zu Absatz“ (S. 212–260) angelegt. Als Lektüre ist dieser Text wenig erbaulich, was in einer Qualifikationsarbeit hinzunehmen ist, jedoch bleibt der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn mager.

Das Buch gewinnt im letzten Kapitel an Substanz. In Anlehnung an Niklas Luhmann erläutert de Vries in überzeugender Weise, wie sich bis zum heutigen Tag das Denken verändert habe: Internationale Strafverfolgung habe sich im 20. Jahrhundert als Möglichkeit verfestigt. Was zuvor undenkbar schien, sei heute stets im Rahmen des Möglichen (S. 268). Die Erwartung, dass Staaten und der IStGH internationale Verbrechen verfolgen, müsse heute nicht mehr begründet werden. Das Statut „fingiert einen Konsens, der sich in der Abstimmung über das Statut nicht realisiert hat, aber seinen normativen Widerhall darin findet, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Gerichtsbarkeit des IStGH erweitern kann“ (S. 277).

Im Fazit schließlich versucht der Autor nochmals zu erklären, was er eigentlich vorhatte: „Die Arbeit hatte mit der Debatte um die internationale öffentliche Ordnung begonnen und vor diesem Hintergrund danach gefragt, wie sich die internationale Strafverfolgung durch den IStGH in der Weltgesellschaft gebildet hat. Mit einem rechtssoziologischen Zugang sollte die Arbeit eine responsive Reflexionstheorie entwickeln, mit der eine empirisch fundierte Beschreibung der internationalen Strafverfolgung durch den IStGH möglich ist“ (S. 288). Seine Schlussfolgerung lautet: „Die institutionalisierte Struktur der internationalen Strafverfolgung durch den IStGH ist in die internationale öffentliche Ordnung eingeflochten“ (S. 288). Diese durchaus diskussionswürdige Schlussfolgerung lädt zum Nachdenken ein, jedoch haben die vorangegangenen Kapitel wenig dazu beigetragen. Dem Text fehlt es an schlüssigen und gut gewählten Ausgangsthesen, die Methodenauswahl (objektive Hermeneutik, sequenzanalytisches Vorgehen) erscheint unpassend und es fehlt schlicht eine politische Einordnung der Genese des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner Verfahren. Durch den gesamten Text zieht sich der Eindruck, als existierte der IStGH in einer nicht-politischen Umgebung, die politische Sphäre und mit ihr die darin handelnden Akteure werden weitgehend ausgeblendet. Für eine Leserschaft mit einem exklusiv rechtssoziologischen Blick auf die Wirklichkeit bietet das Buch sicher gewinnbringende Sequenzen, für die politikwissenschaftliche oder politisch interessierte Leserschaft gibt es wenig zu lernen.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.