Die hier zu besprechende Gießener Dissertation von Wolfgang Helsper handelt davon, wie die politischen Akteure in Hessen nach 1945 im Bemühen um den Aufbau der Demokratie mit der nationalsozialistischen Vergangenheit umgingen. Als Quellen dienen Helsper zuvorderst die Parlamentsdebatten. Dazu gesellen sich die schwierig zu ermittelnden parteiinternen Dokumente sowie vereinzelte Egozeugnisse der Handelnden.
Besondere Brisanz ergab sich aus der zentralen Frage, wie man sich zu den Stützen und Förderern des NS-Regimes verhalten sollte. Denn in den Jahren zwischen 1946 und 1966 ließ sich bei 88 hessischen Mandatsträgern eine belastende Verbindung zum NS-System nachweisen, wobei sich Hessen ländervergleichend im ganz ‚normalen‘ Rahmen bewegte. Seit geraumer Zeit befasst sich die hessische Landesgeschichte, angestoßen durch eine beim Landtag angesiedelte historische Kommission, mit eben den ‚Vergangenheiten‘ derjenigen Volksvertreter, die durch eine Zusammenarbeit mit dem Nationalsozialismus belastet waren. Diese repräsentierten ein breites Spektrum der Verstrickung. Helsper versteht unter „Belastung“ die sich in unterschiedlichen Graden manifestierende aktive Partizipation, „die tatsächliche Teilhabe des Betreffenden am Nationalsozialismus und der Herrschaft des Regimes“, womit zugleich auch eine Mitverantwortung für die NS-Untaten verbunden war. Wie schwierig es ist, hier Wertungen und Zuordnungen vorzunehmen, zeigt das Beispiel des Nachkriegsvorsitzenden im SPD-Bezirk Hessen-Süd, Wilhelm Knothe, der als V‑Mann für die Gestapo tätig, also „verstrickt“ gewesen war, dem aber in Verfahren attestiert wurde, dies nach seiner Verfolgung durch den NS-Terrorapparat nur zum eigenen Schutz getan zu haben, ohne jemanden zu denunzieren.
Als besonders aufschlussreich für den Umgang mit dem Vergangenen gestaltete sich die Interaktion zwischen NS-Belasteten auf der einen und Widerständlern auf der anderen Seite. Das erwies sich mitunter als beeinträchtigend für das parlamentarische Klima, wo es zu pauschalisierenden Vorhaltungen gegeneinander kam, ob nun von Parteien oder von Einzelpersonen gegeneinander. Der Vorwurf der vermeintlichen Stützung des Systems diente häufig dazu, den politischen Opponenten zu diffamieren und zu disqualifizieren. Gleichwohl erwies sich das Zusammenspiel von Belasteten und Unbelasteten – gar Verfolgten – insgesamt weniger konfliktreich, als zu vermuten gewesen wäre.
Dem Umgang mit der Vergangenheit geht die Studie, ausgebreitet auf dem fundierten Tableau der Nachkriegsdemokratisierung, konsequent auf verschiedenen Themenfeldern nach. Zentral behandelt Helsper die Entnazifizierung. Dabei kann er das hinlänglich bekannte Urteil untermauern, dass die anfängliche Rigorosität allmählich einer größeren Nachsicht gegenüber den Betroffenen wich – zumal, wie aus den Reihen der SPD moniert wurde, „ein gewisses Wettlaufen um die Gunst“ der einstigen NS-Parteigänger einsetzte.
Im Gegensatz zu älteren Betrachtungen, die der FDP die Ablehnung eines allzu schnellen Schlussstrichs unter das leidvolle, immer wieder zu hitzigen Debatten führende Thema attestierten, stellt Helsper für die hessischen Liberalen einen kontinuierlichen, deutlich wahrnehmbaren Einsatz für die Belasteten fest. Die FDP selbst nahm für sich rückblickend in Anspruch „die ersten und schärfsten Sprecher“ für den Abschluss der Entnazifizierung gewesen zu sein. In dieses Bild fügt es sich ein, dass die FDP sich im besonderen Maße für eine Rehabilitierung von Personen mit NS-Vergangenheit engagierte. So wird zum Beispiel auch erklärlich, warum sich der FDP-Abgeordnete Albert Derichsweiler, der schon 1930 der NSDAP beigetreten und Mitglied von SA und SS gewesen war, zudem eine Karriere im System gemacht hatte, also selbst als hochgradig belastet zu gelten hat, 1955 für eine mildere Bestrafung eines 1950 wegen Beteiligung am Massenmord zu lebenslanger Haft Verurteilten einsetzte. Bemerkenswert ist weiterhin, dass die SPD, die in den ersten Nachkriegsjahren darauf bedacht war, persönliche Verflechtungen mit dem Nationalsozialismus aufzudecken, zu ahnden und als disqualifizierend für den Betroffenen anzuwenden, diese Maxime bei der Regierungsbildung 1954/55 zurückstellte. Um die vorherige absolute Mehrheit beraubt, ging sie eine Koalition mit der Partei der Flüchtlinge und Vertriebenen GB/BHE ein, in deren landespolitischer Riege ein hoher Anteil von Personen mit Verbindungen zum Nationalsozialismus agierte.
Die Bestrafung der NS-Parteigänger war die eine, die Wiedergutmachung der Verfolgten die andere Seite der Medaille. Dabei wurden beide Ebenen miteinander verknüpft, wenn vor allem von den bürgerlichen Parteien bei grundsätzlicher Anerkennung der Wiedergutmachung für die Regimeopfer auch ‚Gerechtigkeit‘ gegenüber den Betroffenen und Bestraften der Entnazifizierung angemahnt wurde. Schlüssig arbeitet Helsper heraus, wie schwer man sich allgemein mit der Wiedergutmachung bestimmter Opfergruppen tat, wozu im Besonderen auch die Displaced Persons zählten. Auch hier galt, dass der Umgang mit dem Vergangenen, von Betrachtung und Aktion davon abhing, in welchem Maße die Fraktionen belastete Mandatsträger in ihren eigenen Reihen hatten.
Der Verfasser lässt durch ausführliche Schilderung der Abläufe mit (zuweilen zu) umfassenden Sequenzen aus Zitaten die Leserschaft an der Entfaltung seiner Urteile teilhaben. Etwas schmal bleibt hingegen das Resümee. Hier hätte man etwa die Frage stellen können, inwieweit die geschilderten Verhaltensweisen im Umgang mit der Vergangenheit letztlich nicht auch zum Erfolg der zweiten Demokratie auf deutschem Boden beigetragen haben, ja vielleicht sogar schlicht die Grundvoraussetzung für deren Gelingen war. Aber das ist vielleicht zu viel verlangt, weil es schwer fassbar ist und man leicht in den Bereich des Spekulativen abrutschen könnte. Ungeachtet dessen liegt hier ein quellengesättigtes unverzichtbares Kompendium nicht nur zur hessischen, sondern auch zur bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte vor.
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