Die Verurteilung des 91-jährigen John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an 28.600 Juden im Lager Sobibor durch ein Münchener Gericht im Mai 2011 war ein auf gleich mehreren Ebenen historisches Ereignis. Das Gericht wertete die Funktion des Angeklagten im Tatkomplex der Vernichtung der europäischen Juden als ausreichenden Verurteilungsgrund und erachtete einen individuellen Schuldnachweis als nicht notwendig. Damit markierte es eine längst überfällige Abkehr von der jahrzehntelangen Spruchpraxis (bundes-)deutscher Gerichte. Es öffnete damit die Tür für eine Reihe von Prozessen, die sich auf diese Rechtsauslegung stützten. Bemerkenswert war darüber hinaus, dass mit John Demjanjuk ein Helfershelfer des Vernichtungsprozesses in München verurteilt wurde, dem zuvor bereits in Israel der Prozess gemacht worden war und gegen den in den USA mehrfach Auslieferungsverfahren stattgefunden hatten.
Der amerikanische Rechtswissenschaftler Lawrence Douglas widmet diesen Prozessen ein Buch, das unter anderem auf seinen Berichten aus München beruht, die er ab Mai 2009 im Auftrag des „Harper’s Magazine“ angefertigt hatte. Entstanden ist eine journalistische Reise durch knapp sieben Jahrzehnte der strafrechtlichen Ahndung von NS-Verbrechen. Douglas schreibt flott, manchmal launisch und oft zugespitzt. Neben Einleitung und Schluss umfasst das Buch neun Kapitel, die sich mal an der Biografie Demjanjuks, mal an rechtshistorischen Rückblicken und Einordnungen orientieren. So changieren auch deskriptive und analytische Passagen mitunter sehr munter durch den Text.
John Demjanjuk, Jahrgang 1920, war 1941 zur Roten Armee eingezogen worden und geriet ein Jahr später in deutsche Kriegsgefangenschaft. Er wurde im SS-Lager Trawniki zum Wachmann ausgebildet und tat anschließend Dienst in verschiedenen Konzentrations- und Vernichtungslagern. 1952 gelangte er aus der Bundesrepublik in die USA. Seit den 1970er Jahren versuchten dortige Behörden, den Nachweis zu führen, er habe bei seiner Einreise falsche Angaben zu seiner Vergangenheit gemacht und somit sein Aufenthaltsrecht verwirkt. 1986 wurde er an Israel ausgeliefert, wo ihn ein Prozess erwartete. Aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen glaubte man, mit ihm einen berühmt-berüchtigten Aufseher in Treblinka („Iwan der Schreckliche“) vor Gericht zu stellen. 1988 wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt. Nachdem im Zuge der Revision in sowjetischen Archiven jedoch keine Beweise für einen Aufenthalt in Treblinka gefunden wurden, hob der Oberste Gerichtshof das Urteil 1993 auf. Die US-Behörden bemühten sich, ein neues Auslieferungsland zu finden, womit sie schließlich in der Bundesrepublik erfolgreich waren.
Die Darstellung von Demjanjuks Parcours seit den 1970 Jahren verwebt Douglas geschickt mit einer transnationalen Geschichte der Verfolgung und Ahndung von NS-Verbrechen. Im Mittelpunkt stehen einerseits die unterschiedlichen Rechtssysteme mit der Schaffung spezieller Verfolgungsbehörden und andererseits die überaus komplizierte Frage des Umgangs mit Zeitzeugen vor Gericht. Die Revision des fehlerhaften Urteils in Israel steht beispielhaft für diese Problematik: In der ersten Instanz hatte das Gericht den Prozess als Gelegenheit betrachtet, Aussagen von Überlebenden eine neue Öffentlichkeit zu geben, und es gerade in der Identifizierungsfrage versäumt, die Angaben einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Bis dahin bietet das Buch sowohl für Spezialisten als auch für Einsteiger eine präzise und zum Nachdenken anregende Schilderung der Thematik der Verfolgung von NS-Verbrechen. Dies ändert sich mit Kapitel 6 („Was damals Recht war …“), das einen detailreichen Überblick über die NS-Prozesse in Deutschland seit der Besatzungszeit liefert. Diese historische Tiefe ist an sich zu begrüßen, erlaubt sie doch eine analytische Einordnung des Münchener Demjanjuk-Prozesses in die Rechts- und Justizgeschichte der Bundesrepublik. Der Verfasser nimmt allerdings das Risiko in Kauf, dass sich die nicht mit der Thematik vertrauten Leser_innen in der Fülle an Details verlieren. Zudem ist nicht jede Zuspitzung in diesem Teil nachvollziehbar. Auch wenn an diesem Kapitel nicht alles neu sein kann, erfährt man durch die Diskussionen über das Rückwirkungsverbot seit den Nürnberger Prozessen jedoch einiges über die Defizite der juristischen Ahndung von NS-Verbrechen.
Im letzten Teil des Buches kehrt Douglas wieder nach München zurück und schildert den Prozess sowie die Begleitumstände, zum Beispiel seine Begegnungen mit den Anwälten des Angeklagten und der Nebenkläger. In der Reportage wimmelt es von persönlichen Charakterisierungen, wobei der Verfasser den Fokus auf die Leitfragen seines Buches nicht verliert. Besondere Aufmerksamkeit widmet er den Ausführungen des Historikers Dieter Pohl, der im Prozess als Stimme der Geschichtswissenschaft fungierte. Die Darstellung der Funktionsweise und der Organisation in Sobibor erlaubte eine Definition der Handlungsspielräume der Wachleute – insbesondere die Trawniki-Leute hatten die Freiwilligkeit ihres Einsatzes immer wieder bestritten, was das Gericht nunmehr auf Grundlage der geschichtswissenschaftlichen Expertise anders bewerten konnte.
Dass Douglas den Beitrag der Historiker_innen zum Gelingen des Prozesses hervorhebt, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es – wie er selbst zuvor demonstriert – vor allem Akteur_innen in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg waren, die dem neuen Verfolgungsansatz zum Durchbruch verhalfen. Die genaue Verortung Demjanjuks im Vernichtungsprozess, aber auch in der justiziellen Nachgeschichte des NS, die Douglas so gekonnt vornimmt, erinnert aber umso eindrücklicher daran, dass zu viele Tatbeteiligte viel zu einfach davonkamen.