Verwaltungsgeschichte beziehungsweise die Geschichte der Verwaltungskultur sind wieder aktuell. Dazu mag auch die Frage des Weiterbestehens von Verwaltungsstrukturen aus der NS-Zeit und deren Aufarbeitung beigetragen haben. Im vorliegenden Band, den Thomas Großbölting und Klaus Große Kracht gemeinsam herausgegeben haben, wird Verwaltungsgeschichte weder allein als Bürokratie („Verwaltungslogik“) noch als Kommunikation („kommunikative Praxis“ beziehungsweise bargaining) verstanden, sondern als eine Kombination beider Ansätze in unterschiedlicher Abstufung. Die zeitliche Begrenzung von den 1930er bis Anfang der 1960er Jahre verweist auf die Gegenüberstellung von Demokratie und Diktatur.
Der Sammelband ist das Ergebnis einer Tagung von Politologen und Historikern aus Hamburg und Münster, die neben einem Bürokratieteil die Politikfelder Wirtschaft, Religion und Gesundheit mit jeweils drei Beispielen behandeln. Allerdings wird diese Auswahl nicht begründet. Im ersten Kapitel zu „Logiken des Verwaltens“ fasst Stefan Fisch unter Bürokratie zum Beispiel die Institution des „politischen Beamten“. Diese ist aber nur eine Ausnahme von der im neuen Beamtenrecht eingeführten Unabsetzbarkeit. Christoph Lorke beschäftigt sich mit „Binationale[n] Eheschließungen im Nationalsozialismus“ und stellt fest, dass die aus rassistischen Gründen unerwünschte Heirat mit Ausländern aus politischen Gründen durchaus toleriert wurde. Und schließlich zeigt Niklas Lenhard-Schramm, wie die vormals personale Bezeichnung der Ministerialbehörden seit dem Regierungsantritt der Grünen gegendert („Das Ministerium“ statt „Der Minister“) wird.
In den Beiträgen im Abschnitt zur Wirtschaftsverwaltung wird unter anderem deutlich, dass die Wirtschaftsverbände in Abstimmung mit der politischen Verwaltung die Einführung einer Kammer- und Kartellgesetzgebung zur Wettbewerbsregulierung erreichten.
Im Kapitel zu Religion befasst sich Sascha Hinkel in seinem Beitrag mit dem Reichskonkordat von 1933 und der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von Papst Pius XI. von 1937. Eine Religionsgesetzgebung auf deren Basis scheiterte schließlich an der kirchenfeindlichen Politik der NS-Regierung.
In der Gesundheitspolitik führten der Contergan-Skandal und der Druck der öffentlichen Meinung 1961 zur Einrichtung eines Bundesgesundheitsministeriums zur Kontrolle der Pharmaindustrie. Annette Hinz-Wessels legt in ihrem Beitrag über „Medizinische Spezialbehandlungen in Westdeutschland“ dar, wie die Behandlung kranker DDR-Bürger in der BRD auf dem Verwaltungsweg geregelt wurde. Der Aufbau einer Gesundheitsverwaltung erfolgte sowohl in der DDR wie auch in der BRD auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsstrukturen aus der NS-Zeit.
Insgesamt fällt durch die Beiträge hindurch auf, wie eng die Verbindung zwischen dem politischen Prozess beziehungsweise der Legislative und der nicht nur exekutiven Verwaltung häufig war, was aber nicht näher thematisiert wird. Auch an einer ersten Klassifizierung, wie sie Thomas Ellwein (Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit, 2 Bde., 1993/97) mit 6 Verwaltungstypen vorgenommen hat, wird sich hier nicht versucht. Die Rolle der Parteien wird nicht thematisiert. In der Gesamtheit bietet der Band aber ein reichhaltiges Material zum Thema. Die Auswertung lässt indessen zu wünschen übrig.