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Einzelrezension

Braune, Andreas/Dreyer, Michael/Oppelland, Torsten (Hrsg): Demokratie und Demokratieverständnis: 1919 – 1949 – 1989 (Weimarer Schriften zur Republik, Bd. 18), 180 S., Steiner, Stuttgart 2022.


Keywords: Review, Braune, Andreas/Dreyer, Michael/Oppelland, Torsten (Hrsg.), 2022, Demokratiegeschichte, Demokratieverständnis, Rätedemokratie, Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Sozialstaatsprinzip, Volksdemokratie

How to Cite:

Buchstein, H., (2023) “Braune, Andreas/Dreyer, Michael/Oppelland, Torsten (Hrsg): Demokratie und Demokratieverständnis: 1919 – 1949 – 1989 (Weimarer Schriften zur Republik, Bd. 18), 180 S., Steiner, Stuttgart 2022.”, Neue Politische Literatur 68(2). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-023-00478-7

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© The Author(s) 2023 under CC BY International 4.0

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2023-11-05

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Der zu besprechende Sammelband dokumentiert die Beiträge einer Tagung, die im Mai 2019 zu den drei zentralen Zäsuren in der deutschen Demokratiegeschichte der Jahre 1919, 1949 und 1989 veranstaltet wurde. Die insgesamt elf Beiträge teilen sich auf in eine knapp gehaltene Einleitung mit Danksagungscharakter an die vielen Freunde und Förderer der Tagung, in vier Beiträge zur Weimarer Republik und je drei Beiträge zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR.

Im Abschnitt über die Weimarer Republik sticht an Neuigkeitswert der Aufsatz von Marcus Llanque über die Arbeiter- und Soldatenräte von 1918/19 und deren Deutung aus nicht-sozialistischer Sicht durch Max Weber und Hannah Arendt hervor. Seine Analyse ist insofern instruktiv, als sie eine andere als die üblichen Perspektiven auf das Erbe der Räte einnimmt. Dies sind bei Arendt die (utopisch überhöhten) partizipativen Elemente der Rätedemokratie und bei Weber die Frage nach den tatsächlichen Leistungen (und den Leistungsdefiziten) einer Rätedemokratie.

Vor diesem Hintergrund gewinnen dann auch zwei weitere, ebenfalls normativ inspirierte Beiträge zur Weimarer Republik zusätzliches Interesse. Das sind einmal die von Andreas Braune vorgenommene Einordnung der plebiszitären Elemente der Weimarer Reichsverfassung (WRV) als Ausdruck eines normativen Verständnisses von umfassender Volkssouveränität und zum anderen das engagierte Plädoyer von Michael Dreyer für eine normative Deutung der Weimarer Verfassung als eine Parteiendemokratie. Die Politik Paul von Hindenburgs ab 1930 charakterisiert Dreyer unumwunden als „Verfassungsdurchbrechung und Verfassungsmissbrauch“ (S. 17) auf dem Wege zur Errichtung eines Präsidialsystems, das „in der Summe“ einen schrittweisen „Staatsstreich“ (S. 18) bedeutete.

Ein weiterer Aufsatz von Alexander Gallus befasst sich betont kritisch mit der späteren Rezeption der Novemberrevolution als einer „Geschichte im Optativ“ (S. 55), das heißt einem „historischen Wunschkonzert“ (ebd.), wonach damals mehr Demokratisierung und weniger verpasste Chancen möglich gewesen wären; einer Sichtweise, die erst in neuerer Zeit einer realistischeren Sicht gewichen sei. Auch dieser Beitrag basiert auf einer Vorveröffentlichung des Autors.

Die vier Beiträge zur Bundesrepublik werden erneut mit einem engagierten Aufsatz von Michael Dreyer eröffnet. In seinen Überlegungen zum Grundgesetz (GG) stellt er in Thesenform insgesamt zwölf „Neuerungen“ (S. 87) des GG heraus, die er als den Beginn einer „neuen Epoche der deutschen Politik und Staatlichkeit“ (S. 96) feiert. Antonius Liedhegener und Eberhard Eichenhofer befassen sich mit zwei Themen, zu denen sie im Wesentlichen bereits andernorts von ihnen Publiziertes wiederholen. Liedhegener geht der Frage nach dem Status von katholischer Religion im Grundgesetz nach und vertritt in diesem Zusammenhang die These, dass die Konsolidierung der bundesdeutschen Demokratie zu einem erheblichen Anteil katholischen Einflüssen zu verdanken sei; die vom Katholizismus zum Teil heftig bekämpften liberalen Elemente des neuen politischen Systems finden in seiner Darstellung weniger Beachtung. Eichenhofer vergleicht das bundesrepublikanische Sozialstaatspostulat mit dem konkreten Katalog sozialer Rechte in der Weimarer Verfassung. Ihm zufolge markiert das Sozialstaatsprinzip des GG zwar einen Neuanfang im Verhältnis zur WRV, dabei handele es sich aber um „keinen Traditionsbruch, sondern um eine Neuakzentuierung“ (S. 114) bei der Bewältigung der sozialen Frage.

Die drei Aufsätze über die DDR sind noch stärker auf das Thema Demokratieverständnis fokussiert. Torsten Oppelland skizziert auf wenigen Seiten die erste Verfassung der DDR vom Oktober 1949, die bekanntlich im Wortlaut enger als das GG an die WRV angelehnt war. Ausgehend von knappen Textexegesen widmet er sich anhand von drei Beispielen – Parteienrecht, Wahlrecht, Rechtstaatlichkeit – einer Schilderung, wie es dazu kam, dass „die Normierungen der Verfassung ins Leere liefen“ (S. 140). Gleichsam am Gegenpol steht der Aufsatz von Ilko-Sascha Kowalczuk. Er zeigt noch einmal in überzeugender Weise die entscheidende Rolle der DDR-Bürgerbewegungen für den Zusammenbruch des Systems und schildert aus der Perspektive eines damals aufseiten der Bürgerbewegung Beteiligten die sich im schnellen Tempo ereignenden politischen Entscheidungen des Jahres 1990. Zwar sieht er in der politischen Ordnung des Grundgesetzes eine für die Welt vorbildliche demokratische Verfassung: „aus dem Provisorium ist ein Definitivum geworden“ (S. 173). Dennoch wäre es seiner Ansicht nach für einen gemeinsamen demokratischen Aufbruch in Ost und West besser gewesen, es hätte eine neue Verfassung für das neue Gesamtdeutschland gegeben.

Der spannendste Beitrag zum Thema DDR stammt aus der Tastatur von Martin Sabrow. Er liefert eine immanente Analyse des Verständnisses von ‚Volksdemokratie‘ in der DDR. Diese pleonastische Verstärkung im Sinne einer wirklich demokratischen Demokratie ist Mitte der 1940er Jahren zuerst nachweisbar in einigen Schriften des deutschen kommunistischen Exils sowie bei Josip Broz Tito. Im Herbst 1945 wurde der Begriff in der damaligen Ostzone im Zusammenhang mit der ersten Bodenreform-Kampagne sehr breit propagiert. Der Terminus sollte als Bündnisbegriff fungieren, indem er die nicht-revolutionäre Eroberung der politischen Macht im Bündnis mit nicht-sozialistischen Kräften beschrieb. Mit der Entstalinisierungskrise am Ende der 1950er Jahre verlor der Terminus in der DDR an propagandistischer Strahlkraft und fand sich durch ‚sozialistische Demokratie‘ ersetzt. Sabrows Aufsatz ist nicht nur wegen seiner detailgenauen historischen Einordnungen lesenswert, sondern auch, weil es ihm gelingt, die dahinterstehenden Vorstellungen eines harmonistischen Demokratieideals, dem Prinzip der Parteiavantgarde, sowie die Einheit von Demokratie und Diktatur aus den zeitgenössischen offiziellen Demokratiediskursen in der DDR herauszuarbeiten.

Zu Recht stellen die drei Herausgeber fest, dass die Beiträge des Bandes in ihrer Zusammenschau deutlich machen, dass die Zäsuren der deutschen Demokratiegeschichte im 20. Jahrhundert von einer „großen Pluralität des Demokratieverständnisses und seines graduellen Wandels“ (S. XIII) gekennzeichnet sind. Diese Feststellung ist nun allerdings alles andere als überraschend. Es ist schade, dass die Herausgeber sich nicht zu einem abschließenden bilanzierenden Beitrag haben überwinden können, der diese Pluralität systematisch aufschlüsselt und herausstellt, worin genau sie die Haupttendenzen des Wandels erkennen.

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