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Einzelrezension

Kramer, Urs/Zaugg, Thomas: Der erste Schweizer Aussenminister. Bundesrat Numa Droz (1844–1899), 439 S., NZZ Libro, Basel 2021.


How to Cite:

Kreis, G., (2022) “Kramer, Urs/Zaugg, Thomas: Der erste Schweizer Aussenminister. Bundesrat Numa Droz (1844–1899), 439 S., NZZ Libro, Basel 2021.”, Neue Politische Literatur 67(3). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-022-00448-5

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© The Author(s) 2022 under CC BY International 4.0

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2022-08-29

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Von einer Biografie darf man erwarten, dass sie einen Einblick in das Leben des Biografierten gibt, in diesem Fall in das Leben eines Politikers. Numa Droz wurde 1876 mit 31 Jahren als bisher jüngster Magistrat in die schweizerische Landesregierung gewählt; 1892 trat er nach 17-jähriger Amtszeit mit nur 48 Jahren zurück. So paradox es klingen mag – die besonders interessanten Einblicke, die das Buch vermittelt, betreffen nicht die Vita dieses Bundesrats, sondern zum einen das Funktionieren des kollegialen Regierungssystems und zum anderen die Wirkungsweise der schweizerischen Handelspolitik des ausgehenden 19. Jahrhunderts.

Was die Autoren zum Regierungssystem darlegen, geht zwar kaum über das hinaus, was man aus älterer Literatur bereits kennt, verdient es aber, hier kurz in Erinnerung gerufen zu werden. Die Außenpolitik erhielt in den Anfängen des schweizerischen Bundesstaats von 1848 kein unabhängiges Departement (Ministerium); hingegen wurde sie verstanden als eine Art Nebenressort des jährlich wechselnden Bundespräsidiums. Folglich entbehrte es der in diesem Politikbereich besonders wichtigen Stetigkeit. Kontinuität wäre allein schon darum erforderlich gewesen, weil sich Verhandlungen mit dem Ausland oft über Jahre hinzogen. Wer das Bundespräsidium übernahm und vorübergehend ebenfalls Außenminister wurde, musste seinen bisherigen Amtsbereich abgeben. Dies hatte auch in der Führung der übrigen Departemente häufige Wechsel zur Folge. Erstaunlich ist die Feststellung, dass das Präsidialjahr, das heute als besonders anspruchsvoll und anstrengend erscheint, damals offenbar im Vergleich zu den anderen Departementspflichten als „Rekreationsjahr“ (S. 79) gewertet wurde.

Dem hier biografierten Bundesrat Numa Droz gelang es, das außenpolitische Departement nach seinem zweiten Bundespräsidium von 1887 während der folgenden fünf Jahre zu behalten und, wie es ohne weitere Erläuterung heißt, zu professionalisieren. Nach seinem Rücktritt kehrte das Regierungskollegium jedoch wieder zur rotierenden Leitung der Außenpolitik zurück. Grund dafür war, wie man in der Biografie lesen kann, dass Droz’ Art der Politikführung von Zeitgenossen als selbstherrlich empfunden wurde. In den Schilderungen der Geschäftsverläufe findet sich aber nichts, was diesen Vorwurf rechtfertigte. Vielmehr fällt auf, wie eng das außenpolitische Handeln vom Regierungskollegium, vom Parlament und von außerparlamentarischen Interessenverbänden begleitet wurde. Das zeigen die ausführlichen Kapitel zur Handelspolitik und speziell die dort diskutierten Verhandlungen mit Österreich-Ungarn und Deutschland. Zum einen hieß der Bundesrat als Kollegialbehörde 1888 eine 50 Seiten (!) umfassende Instruktion zu Händen der Verhandlungsdelegation gut (S. 271). Zum anderen brachte das Zolltarifgesetz, das im Hinblick auf weitere Verhandlungen mit dem Ausland 1888 zur Anhörung („Vernehmlassung“) in breite Zirkulation gegeben worden war, neben den Mitberichten der anderen Departemente noch 133 Stellungnahmen hervor. Sie verfolgten höchst divergierende Partikularinteressen, strebten aber alle einen vermehrten Zollschutz an. In einem Zweifrontenkampf musste der freihändlerisch eingestellte Droz sowohl dem Protektionismus benachbarter Mächte als auch den protektionistischen Tendenzen im eigenen Land entgegentreten. Letztere setzten sich 1890 in endlosen parlamentarischen Debatten durch (S. 299ff). Dagegen ergriffen jedoch – wie dies seit der neuen Bundesverfassung von 1874 möglich war – Anhänger des Freihandels das Referendum, sodass im Oktober 1891 eine Volksabstimmung durchgeführt werden musste. Es war bereits die siebzehnte dieser Art, die in diesem Fall den Parlamentsbeschluss bestätigte.

Anschließend nimmt die sogenannte „Wohlgemuth-Affäre“ von 1889, welche die deutsche Leserschaft besonders interessieren könnte, breiten Raum in der Publikation ein. Sie führte zu einer massiven Störung der schweizerisch-deutschen Beziehungen, als ein kaiserlicher Agent, der zur Überwachung von emigrierten deutschen Sozialisten eingesetzt worden war, in der Schweiz inhaftiert wurde. Allerdings wurde dieser Sachverhalt schon 1972 von Hansjörk Renk noch ausführlicher behandelt.

Erklärungsbedürftig ist schließlich die doppelte Autorenschaft: Urs Kramer, der bereits 2012 eine zweibändige Studie zum schweizerisch-französischen Handelskrieg von 1893 bis 1895 publiziert hatte, stellte den Grundstock des vorliegenden Buches her, verstarb allerdings vor dem Abschluss seiner Arbeit. Thomas Zaugg reduzierte das Manuskript um rund die Hälfte und stellte ihm eine die Studie einordnende Einleitung voran. Insgesamt gibt der Band einen erhellenden Einblick in die gegenüber den Nachbarstaaten Österreich-Ungarn und Deutschland verfolgte Handelspolitik. Damit sind jedoch die Abklärungen zu Droz’ Aktivitäten noch nicht ausgeschöpft. Eine kürzlich erschienene Dissertation von Fabio Rossinelli (2022) zeigt beispielsweise, wie sehr sich Droz damals auch für die Förderung des Handels mit außereuropäischen Regionen einsetzte.