Jean-Jacques Rousseaus’ politische Schriften gaben seit jeher Anlass zu kontroverser Deutung. Er gehört fraglos zu den wichtigsten und originellsten politischen Denkern. Die kenntnisreiche Studie von Michael Sonenscher erörtert bislang vernachlässigte Aspekte des facettenreichen und komplizierten Werkes von Rousseau. Mit durchaus revisionistischer Tendenz betont Sonenscher in seinem anspruchsvollen Buch gengenüber der landläufigen und vor allem Benjamin Constant geschuldeten Interpretation die Modernität von Rousseaus politischem und ökonomischen Denken. Rousseau gehöre nicht zu den Anhängern der ancient liberty, vielmehr sei Rousseau der erste gewesen, der „the gulf that had opened between the ancients and the moderns“ (S. 4) bezeichnet habe. Rousseau als modernen Philosophen zu interpretieren ist sicherlich gerechtfertigt, darüber sollte man aber nicht seine Ausführungen über die durch die Antike und Niccolò Machiavelli beeinflussten Begriffe und Theoreme aus den Augen verlieren, die gerade mit der ancient liberty in Verbindung gebracht werden. Insbesondere der Begriff der republikanischen Tugend gehört in diesen Zusammenhang, wie auch Rousseaus Vorstellungen einer Zivilreligion, die sich ebenfalls mit ihrer republikanischen Feierlichkeit an römisch-antiken Vorbildern und Machiavelli orientiert.
Sonenscher schlägt einen anderen Weg ein. Seine Interpretation sieht in Rousseau einen Denker, der auf die zunehmend komplexeren Gegebenheiten einer kapitalistischen Gesellschaft reagierte. Und zwar nicht durch eine unreflektierte Flucht zurück zu natürlichen und vorgesellschaftlichen Verhältnissen – wie etwa Moses Mendelssohn oder Voltaire noch den Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes interpretierten. Sonenscher zeigt vielmehr, dass Rousseau ein feines Gespür für die neuen Probleme der arbeitsteiligen Produktionsweisen („the real problem began with economic interdependance“, S. 66) und den damit einhergehenden Herausforderungen für den modernen Staat hatte. „Rousseau was … the first theorist of a fiscal state“ (S. 81). Mit dieser Interpretation schreibt Sonenscher Rousseau eine Bedeutung zu, die nur schwer mit den gängigen Deutungen Rousseaus als republikanischem Denker zu vereinbaren ist, denn Sonenscher überzeichnet Rousseaus angebliche politisch-ökonomische Modernität, wenn er behauptet für Rousseau „modern liberty was urban, not rural, … and … taxation, not virtue was the real cement of society“ (S. 82). Sonenscher löst also die kontroverse Diskussion über ancient und modern liberty nicht auf, sondern schreibt Rousseau lediglich einen festen Platz im Lager der modernen Freiheit zu.
Damit verlieren die originellen und wichtigen Einsichten Sonenschers insofern an Bedeutung, als es ihm nur bedingt gelingt wirklich überzeugende Gründe für diese Neubewertung beizubringen. Vor allem fehlt eine detaillierte und klar strukturierte Diskussion über die klassischen Lehrstücke (wie etwa der volonté générale oder seiner spezifischen Souveränitätslehre) von Rousseaus politischer Philosophie, derer es doch bedurft hätte, um überzeugend darzulegen, warum man sich dieser revisionistischen Sicht anschließen solle. Auf diese Aspekte wird aber nur sporadisch und unvermittelt eingegangen. Rousseau arbeitete sich bereits in seiner Abhandlung über die politische Ökonomie an dem dort beschriebenen Spannungsverhältnis, das zwischen der individuellen Freiheit und dem Gehorsam gegenüber der staatlichen Autorität besteht, ab. Aber diese Frage blendet Sonenscher aus. Um seine These zu belegen stützt er seine zugespitzte Argumentation im Wesentlichen auf einen Brief Rousseaus an den Erzbischof von Paris, Christophe de Beaumont. Er kommt zu dem Schluss: „under modern conditions, Rousseau seemed to imply, old-style republican virtues no longer applied“ (S. 124). Das augenfällige Pathos patriotischer Gesinnung, das sich in Rousseaus Schriften nachdrücklich findet, kann man dann aber kaum noch erklären. Rousseau stand, trotz Sonenschers gegenteiliger Behauptung, in der Tradition des durch Machiavelli beschworenen römischen Republikanismus. Diese Tradition sucht Rousseau im Discours sur l’Économie politique und im Contrat social mit seiner Vertragstheorie zu verbinden. Konzeptionell unternimmt Rousseau diesen Schritt durch den Begriff der Tugend (vertu), denn das Vaterland könne ohne Freiheit nicht bestehen, die Freiheit nicht ohne Tugend, die Tugend nicht ohne Staatsbürger (Rousseau: Politische Ökonomie, Kulturkritische und politische Schriften, Bd. 1, hrsg. v. M. Fontius, S. 355). Da die Tugend nur die Übereinstimmung zwischen Partikular- und Gemeinwillen sei, solle die Tugend herrschen (ebd., S. 347). So würden alle Partikularwillen durch die Herrschaft der Tugend in die volonté générale eingehen. Der Tugendbegriff, wie er aus der römischen Tradition des Republikanismus unter anderem von Machiavelli und Montesquieu übernommen und weiterentwickelt worden war, ist auch für Rousseaus politische Philosophie von zentraler Bedeutung. Sonenschers Urteil erscheint hier also zumindest fragwürdig.
Noch merkwürdiger ist, dass Rousseaus Auseinandersetzung mit dem Begriff der Entfremdung (alienation) gar nicht erwähnt wird, obwohl er doch für Sonenschers Interpretation weitere wichtige Argumente liefern würde. Denn wenn im Repertoire von Rousseaus politischem und ökonomischen Denken ein Begriff seine Modernität belegt, dann wohl dieser, der für die Analyse der gesellschaftspolitischen und ökonomischen Fragen und Probleme bestimmend werden sollte. Hier wird das Defizit deutlich, dass Sonenscher die umfangreiche deutschsprachige Literatur zum Thema nicht zur Kenntnis nimmt. Diese Misslichkeit findet sich leider immer noch zu häufig in englischsprachigen Studien und dort wo Sonenscher auf deutschsprachige Werke eingeht, stützt er sich auf englische oder französische Übersetzungen. Die wichtige Arbeit von Karoline Spelsberg (Entfremdung und Ausdruck in der Philosophie Jean-Jacques Rousseaus, 2012) wurde von Sonenscher nicht berücksichtigt.
Dass es ihm im letzten, sechsten Kapitel seiner Studie ein Anliegen ist auf „Rousseau’s Legacy“ einzugehen, ist in der Struktur des Bandes ein wenig überraschend. Auffälliger aber noch ist die Tatsache, dass er neben Emmanuel Joseph Sieyès (auch hier wird auf die deutschen Studien, wie etwa von Oliver W. Lembcke, zum Thema mit keinem Wort eingegangen) in einem knappen Abriss vor allem auf die deutschen Juristen und Rechtsdenker des 19. Jahrhunderts eingeht. Dieses Kapitel fällt hinter die zuvor demonstrierte analytische Schärfe deutlich zurück und ist recht allgemein und zuweilen oberflächlich gehalten. Georg Jellinek, Rudolf von Jhering und Otto von Gierke werden hier erwähnt und kurz diskutiert. Aber damit wird Sonenscher weder diesen Denkern gerecht, noch ist einsichtig warum gerade sie „Rousseau’s Legacy“ erhellen.
Diese ambitionierte Studie macht es den Lesern nicht einfach. Sie setzt vieles voraus und verfolgt eine revisionistische Interpretation, die nur sehr subtil transparent gemacht wird. Trotz der hier geäußerten Vorbehalte ist Sonenscher insgesamt eine scharfsinnige Analyse von Rousseaus Denken gelungen, in der zugleich auch auf originelle Weise gezeigt wird, inwiefern dieses als Einheit zu begreifen ist (zum Beispiel S. 19).