Hanne Leßau bietet nicht mehr und nicht weniger als eine Neuinterpretation der Geschichte der deutschen Entnazifizierung. Galt sie bislang als durch Verdrängung, Täuschung und Vertuschung gescheitert, so kommt die Verfasserin zu einem anderen Ergebnis, indem sie die soziale Praxis der Jahre 1945 bis 1949 und die Erfahrungen der Entnazifizierten mit in den Blick nimmt. Auf diese Weise erschließt sich „das spezifische Setting der Entnazifizierung […], in dem die zu Überprüfenden von ihrem Leben berichten mussten“ (S. 33). Es geht der Autorin um Erfahrungen und das Vorgehen einfacher Leute. Dabei begreift sie „die von einem zu Überprüfenden […] eingebrachten Schriftstücke, die Deutungen seiner Vergangenheit enthielten, in ihrer Gesamtheit als seine ‚Entnazifizierungsgeschichte‘: als Erzählung von der eigenen NS-Vergangenheit, die er den Prüfgremien präsentierte“ (S. 33).
Leßau stützt sich auf eine Vielzahl von Quellen: auf behördliche Überlieferung, zahlreiche private Unterlagen aus Nachlässen, auf Erklärungen und Eingaben der Verfahrensbetroffenen, einschließlich der von ihnen eingereichten Leumundszeugnisse (sogenannte Persilscheine). Die Urheber privater Unterlagen werden vielfach mit Fantasienamen bezeichnet, um deren Anonymität zu gewährleisten. Den Schwerpunkt bilden erstinstanzliche Verfahren in den Ländern der britischen Besatzungszone; die „Verfahrenspraxis“ und die mit der Entnazifizierung zusammenhängende Interaktion in der französischen und der US-Zone werden stichprobenartig einbezogen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten (S. 28).
Der Aufbau der Darstellung folgt „dem stark abstrahierten Verlauf eines Entnazifizierungsverfahrens der britischen Zone“ (S. 35), das mit dem Fragebogen begann, vor dessen Einreichung sich Betroffene bemühten, schriftliche Zeugnisse von Bekannten zu erhalten, die ihre Aussagen stützten; danach schwenkt sie vom Privaten zur institutionellen Ebene, indem sie auf Deutungen des eigenen Verhaltens unter dem Nationalsozialismus und auf die Entnazifizierungsbürokratie eingeht.
Anders als in der US-Zone, wo zwei Drittel der Einwohner der Entnazifizierung unterlagen, erfasste die politische Überprüfung unter der britischen Besatzung nur etwa ein Fünftel der Bevölkerung (S. 306, Anm. 115). Leßau analysiert den Umgang der Betroffenen mit den meist von Bekannten erbetenen und erhaltenen Zeugnissen, die – bei Weitergabe an die Prüfgremien – einem „Aneignungsprozess“ unterlagen (S. 202ff.). Von Eingaben an die Entnazifizierungsausschüsse machten vor allem politisch Belastete Gebrauch. Doch standen sie damit vor einem Dilemma: Sie, die zumeist „das NS-Regime vor Ort getragen hatten“, fühlten sich aufgerufen, „von ihrem Leben während der NS-Herrschaft“ zu erzählen – in der Absicht, sich vom Nationalsozialismus abzugrenzen (S. 217). Sie versicherten, dass sie „sich im Innern Distanz zum Nationalsozialismus bewahrt“ hätten, brachten zu ihrer Rechtfertigung – etwa für den Beitritt zur NSDAP, SA und so weiter – „stereotype Entschuldigungsgründe“ vor. Allem unterlag das Bild von der NS-Diktatur „als eines antiindividualistischen Regimes“ (S. 227f., 233). Anhand von ausgewählten Episoden betonten sie nun, Individualität und Eigenständigkeit gewahrt zu haben. Auffällig ist, dass die Kriegsjahre kaum angesprochen wurden (S. 254f.), auf antijüdische Gewalt aber häufig – und bedauernd – Bezug genommen wurde. Kaum beschrieben wurden Ausgrenzung und ‚Arisierung‘, sowie Deportation und Ermordung der jüdischen Deutschen (S. 264).
Während in der US-Zone die Kriterien der Entnazifizierung öffentlich bekannt waren, verfügten die Betroffenen in der britischen Zone kaum über Informationen, da die Arbeit der Haupt- und Unterausschüsse als Verwaltungsakt konzipiert war (S. 205f., 291). Dieser erscheint als ein durch „Mehraufwand“ „ineffizientes Verfahren“; die von Ort zu Ort unterschiedlich verlaufende Prüfarbeit der Entnazifizierungsausschüsse hatte die „Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“ zur Folge (S. 313). Das konnte nur teilweise dadurch ausgeglichen werden, dass Ausschussmitglieder mit Betroffenen „persönlich bekannt“ waren und ihre Einschätzung auf eigene Wahrnehmungen stützen konnten (S. 364).
Der politischen Überprüfung unterlag ein übergreifender Konsens unter allen Beteiligten: Die Ausschussmitglieder suchten nach „innerlich“ standfesten, guten Charakteren. Kriterien dafür waren Kirchentreue, ein unideologischer Umgang mit den Mitmenschen, die Vernachlässigung alltäglicher symbolischer Zuordnungspraktiken wie Grüßen, Flaggen, Uniformtragen und so weiter. Im Kapitel über die „Entnazifizierungsgeschichten in der jungen Bundesrepublik“ geht Leßau auf die Folgen der Entnazifizierung ein. Sie verdeutlicht, dass die „Bewahrung der Entnazifizierungsakten ein vergangenheitspolitisches Projekt der frühen Bundesrepublik war“ (S. 487), wobei Demokraten und Archivare sich Vorstößen der politischen Rechten, die Akten zu vernichten, entgegenstellten (S. 413). Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse der Studie knapp zusammen.
Außer Betracht bleibt, dass Behörden aufgrund des nationalsozialistischen Berufsbeamtengesetzes sich schon 1933 über die politische Belastung zahlreicher Deutscher durch Fragebogen erkundigt hatten. Weitere Befragungen betrafen Mitte der 1930er Jahre die weltanschauliche, religiöse und rassistische Einordnung der zur Auskunft verpflichteten öffentlich Bediensteten. Folglich stand das Vorgehen der alliierten Besatzer wohl für die meisten Deutschen in Kontinuität zu vorher – mittel- oder unmittelbar – Erfahrenem. Die in Zahlentabellen wiedergegebenen Ergebnisse (S. 208ff.) erscheinen eher unübersichtlich; hier wären (farbige) Diagramme besser gewesen.
Die Verfasserin hat eine emsig recherchierte und überzeugend argumentierende Untersuchung vorgelegt, die eine Vielzahl von Aspekten einbezieht – und damit Schwachstellen im Forschungsstand sichtbar macht. Entschied das von den Alliierten in Gang gesetzte Prüfverfahren „anhand der politischen Vergangenheit einer Person über deren gegenwärtiges Bedrohungspotenzial für die Nachkriegsgesellschaft“ (S. 458), so reagierten die Betroffenen darauf mit Deutungsmustern, mit denen sie trotz ihrer ideologischen Übereinstimmung und organisatorischen Eingebundenheit innerlichen Abstand zum Nationalsozialismus beanspruchten. Solche Distanzierung „und die Hinwendung zur Demokratie in den 1950er Jahren [vollzog sich] zugleich durch kritische und nicht-kritische Formen der Vergangenheitsthematisierung“ (S. 473). Bestimmend waren aber nicht aufrichtige Selbstkritik und Schuldeingeständnis, sondern „eine Form biografischen Erzählens, mit der sich Distanz zum Nationalsozialismus glaubhaft behaupten und zugleich das eigene Leben trotz des Engagements für die NS-Diktatur als kontinuierlich begreifen ließ“ (S. 487f.).
Somit ist die politische Säuberung der frühen Jahre nach dem Nationalsozialismus keineswegs an Lügen und Täuschungsmanövern der Betroffenen gescheitert. Und von nun an werden dank Leßaus Studie diejenigen, die sich an die Auswertung von Entnazifizierungsakten machen, an ihre Arbeit mit anderen Augen herangehen.