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Einzelrezension

Kehoe, Thomas: The Art of Occupation. Crime and Governance in American-Controlled Germany, 1944–1949, 382 S., Ohio UP, Athens/OH 2019.


Keywords: Review, Kehoe, Thomas, 2019

How to Cite:

Friedrich, K., (2021) “Kehoe, Thomas: The Art of Occupation. Crime and Governance in American-Controlled Germany, 1944–1949, 382 S., Ohio UP, Athens/OH 2019.”, Neue Politische Literatur 66(2). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-021-00356-0

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© The Author(s) 2021 under CC BY International 4.0

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Published on
2021-04-15

Peer Reviewed

Thomas Kehoes Studie über den Umgang der Militärregierung (MG) mit Kriminalität in der US-amerikanischen Besatzungszone Deutschlands wartet mit allerlei Überraschungen auf. Sie erschließen sich allerdings nicht immer auf den ersten Blick. Die Untersuchung, die auf Kehoes Dissertation an der Universität Melbourne von 2015 beruht (S. 358), ist in drei Hauptteile mit zehn Kapiteln gegliedert. Geografisch liegen die Schwerpunkte auf (Ober‑)Bayern, (Unter‑)Franken, Nürnberg, Augsburg und Südhessen.

Im ersten Abschnitt geht es um die Planungsvorbereitungen und um die Anfänge der US-Militärregierung seit der Einnahme von Aachen. Der zweite Abschnitt umfasst auf rund 90 Seiten die Phase der 1945/46 ausgeübten unmittelbaren Militärherrschaft. Hier stehen jeweils die zentralen Themen „Ordnung und Unordnung“, „gemeinsame Feinde“, „Diebe und Banden“ sowie „Machtausübung und Zurückhaltung“ im Mittelpunkt. Das letzte Hauptkapitel handelt auf 150 Seiten von den Jahren 1947–1949, als sich in amerikanisch-deutscher Zusammenarbeit ein gemeinsames Regierungshandeln herausbildete, das als Vermächtnis bis weit in die Nachkriegszeit Bestand hatte. Das – im Übrigen sehr lückenhafte – Register gibt indes kaum darüber Auskunft (S. 371), dass unter US-amerikanischer Herrschaft Antisemitismus und rassistischen Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Menschen aus Osteuropa eine tragende, Besatzer und Besetzte verbindende Rolle zukam.

Als Quellen dienten Berichte der deutschen Lokal- und Polizeiverwaltungen, die täglichen Aufzeichnungen jener Einsatztruppen (detachments) von 5–20 Offizieren, welche 1944/45 in den Kreisen für die Militärregierung die Gewalt übernahmen, außerdem periodisch erstellte Berichte und bei der Verwaltungsarbeit verwendete Materialien (Anordnungen, Richtlinien und so weiter). Außerdem zieht Kehoe Bestände aus 17 Stadt- und Landkreisen einschließlich der Gerichte heran; dabei hat er 40.000 Kurzinfos über Prozesse eingesehen, die vor (Stand‑)Gerichten der MG von September 1944 bis 1950 verhandelt wurden (S. 9 ff.).

Gleich nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus fühlten sich die Deutschen am meisten von jenen Menschen bedroht, welche zuvor aus Osteuropa zur Zwangsarbeit im Reichsgebiet verschleppt worden waren. Manche von ihnen schlossen sich nach ihrer Befreiung durch alliierte Truppen zusammen, um sich nun selbst zu versorgen, andere wollten an ihren Peinigern Rache nehmen. Kaum weniger störend empfanden die Deutschen die (ost-)jüdischen Displaced Persons (DPs), welche sie für den Schwarzhandel und Schiebergeschäfte verantwortlich machten. Unter dem Druck der desolaten sozio-ökonomischen Verhältnisse machten sich die Angehörigen der Militärregierung die Einstellungen der mit ihnen in Verbindung stehenden deutschen Behördenvertreter mit der Zeit zu Eigen: „The normality for Americans of policing on the basis of race complemented endemic bigotries in Germany against Jews, Poles, and Slavs“. Dies fiel ihnen umso leichter, als „Judenfeindschaft in den USA leider verbreitet war“ (S. 145).

War man unter den Offizieren der detachments anfangs überaus besorgt, dass nationalsozialistischer Widerstand ihre Machtübernahme gefährden könnte, so erwiesen sich die übertriebenen Befürchtungen bald als unbegründet. Die Offiziere ließen sich nun von den pragmatischen Erfordernissen leiten, Ämter, Justizapparat, das politische und Wirtschaftsleben mit Hilfe deutscher Fachleute wieder in Gang zu bringen (S. 18, 31). Gegen die Eigenmächtigkeiten der DPs aus Polen und der Sowjetunion, gegen organisierte Banden, welche die Bedrohungsängste der Deutschen weiter anfachten, griffen sie hart durch. In NS-Deutschland habe es „vierzehn Millionen ‚nichtarischer‘ Sklaven gegeben […], welche die Nazis […] aufgrund ihrer Rasse […] unterjocht hatten“. Aber der elende Zustand der Zwangsarbeiter „und das von ihnen an den Tag gelegte Verhalten bestärkten die den Alliierten selbst eigenen rassisch-ethnischen Vorurteile, die sie gegen […] Juden, Polen, Slawen und Sinti und Roma hegten“ (S. 93). Da in den Augen der Hessischen Landesregierung DPs und (nichtdeutsche) Flüchtlinge den Hauptbestandteil der bewaffneten Banden ausmachten, setzte sie im Februar 1946 die Registrierung der Ausländer durch, und diese Listen gingen dann den örtlichen Polizeibehörden zu (S. 95 f.). Im Fall der afroamerikanischen Soldaten richtete sich ein gemeinsamer Rassismus sogar gegen etwa zehn Prozent der Besatzungssoldaten.

Zur gleichen Zeit bemühten sich die Vertreter der Militärregierung, das Los der ihnen Anvertrauten zu bessern. Im Kreis Obernburg am Main etwa nutzte der Befehlshaber seinen Handlungsspielraum – nahm Jagdausflüge seiner Soldaten in Kauf, drängte aber darauf, dass die Beute bedürftigen deutschen Familien übergeben werde (S. 86). Die Kriminalitätsrate ging unterdessen ständig zurück. Wie Kehoe schließlich feststellt, sei es, indem „Kriminalität wirklich gefährlichen Ausmaßes verhindert werden“ konnte, unter US-amerikanischer Gewalt gelungen, stabile Verhältnisse zu schaffen. Damit einher ging aber „[t]he persistent endorsement of xenophobia and the criminalization of minorities“, wodurch dem Verhalten der Amerikaner zweifellos ein Makel anhafte (S. 219). Als das DP-Problem durch Auswanderung oder Rückkehr ins Herkunftsland geregelt war, konzentrierte man sich – unter dem Druck der kommunistischen Bedrohung der 1945 wiederbegründeten Demokratien – gemeinsam auf die Bekämpfung von aus der Sowjetunion und ihrer Besatzungszone eingeschleusten Personen (S. 216). Im Grunde speisten sich die Ängste unter der deutschen Bevölkerung aber gar nicht aus solchen äußeren Faktoren, sie wurzelten vielmehr in ihrer nur kurz zurückliegenden, sie zutiefst verunsichernden Erfahrung mit „the failure of Nazism“ (S. 192).

Im Anhang hat der Verfasser den seinerzeit gültigen Military Government Legal Code abgedruckt. Nicht allem, was Kehoe über das Verhältnis der Nationalsozialisten zu Slawen beziehungsweise Polen ausführt (S. 35), wird man sich anschließen können. Weitausgreifende Vergleiche mit dem 2002 von US-Truppen besetzten Irak bleiben kursorisch. Die Schreibung deutschsprachiger Begriffe ist mitunter fehlerhaft, nicht nur bei Württemburg (S. 158 f., 165); die Kleinstadt Dillingen im Regierungsbezirk Schwaben liegt für Kehoe „mitten in Bayern“ (S. 76). Unklar erscheint, was über die Kommunalwahlen in der US-Zone vom 27. Januar 1946 zu erfahren ist: Sie hätten der CDU den Sieg gebracht (S. 153) – doch trat sie in Bayern gar nicht an, und in Großhessen erreichte die SPD weit mehr Stimmen.

Insgesamt bietet Thomas Kehoe die erste umfassende Untersuchung zur Kriminalität in den Übergangsjahren nach 1944, zur Polizeiarbeit sowie zu den Befürchtungen, welche – diskriminierten Minderheiten angelastete – Rechtsbrüche und Gesetzesverstöße bei Deutschen und Amerikanern auslösten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur US-amerikanischen Militär‑, Mentalitäts- und Polizeigeschichte und zur deutschen Nachkriegsgeschichte. Nun würde man sich noch eine ergänzende Studie darüber wünschen, wie die Leidtragenden dieser Art Kriminalitätsbekämpfung – die zuvor von den Nationalsozialisten verfolgten KZ-Insassen und Sklavenarbeiter_innen – die Entwicklung wahrnahmen und darauf reagierten.