Neuere diachrone historische Arbeiten zum Widerstandsrecht und/oder zur Tyrannenmordlehre, die womöglich auch moderne Interpretations- oder Syntheseansätze integrieren, sind Mangelware. Daher muss jeder Versuch, dieses Forschungsdesiderat zumindest etwas zu verringern, wie dies der hier anzuzeigende Sammelband von Barbara Zehnpfennig tut, begrüßt werden. Dass eine solche Herausgeberschrift dabei längst nicht alle Aspekte berücksichtigen kann und allenfalls exemplarisch vorzugehen vermag, ist selbstverständlich. Eine Kritik, die sich auf Desiderate konzentrierte oder gar die bei Herausgeberschriften nahezu immer gegebene Heterogenität der einzelnen Beiträge bekritteln würde, wäre wohlfeil und soll hier daher unterlassen werden. Vielmehr sei der Blick auf die grundsätzliche Anlage des Bandes gerichtet, der lobenswerterweise im ersten Teil die diachrone Perspektive auf die lange Geschichte des Widerstandsrechts richtet und diese in zwei weiteren Abschnitten um konkrete Beispiele aus der Zeit des Nationalsozialismus und Kommunismus ergänzt.
Die in Teil zwei und drei gebotenen Einzelbeispiele sind geschickt gewählt und seien zur Lektüre empfohlen. Denn hier zeigt etwa Peter Steinbach – geradezu ein ‚Altmeister‘ der NS-Widerstandsforschung – brillant auf, wie umstritten das Bild des Hitlerattentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg nach 1945 war, ja heute in der einschlägigen Forschung wieder ist, und analysiert die Gründe dafür. Hans-Christof Kraus beleuchtet pointiert und treffend die Kritik am konservativen Widerstand und zeigt die Schwächen dieser Argumentation luzide auf. Frank Lothar Kroll wiederum widmet sich jenem oft nur schwer fassbaren Widerstand intellektueller Kreise in Kunst, Musik, Publizistik und Wissenschaft und trägt damit zur Sensibilisierung für hier feststellbare spezifische Widerstandsformen bei. Auch der dritte Abschnitt über Widerstand in kommunistischen Regimen liefert ansprechende Einzelstudien und weitet den Blick etwa auf Widerstandsphänomene samt ihrer Wirkung im kommunistischen Ungarn oder Polen.
Besonders beachtenswert erscheinen allerdings die vier Studien des ersten Teils, weil hierdurch zum einen die konkreten Erscheinungsformen von Widerstand in der Moderne in die lange Entwicklung der vormodernen Diskussion über das Recht auf Widerstand gegen die unrechtmäßige Ausübung von Staatsgewalt besser eingeordnet werden können. Zum anderen deuten diese Beiträge die ideengeschichtliche Dimension an, die für die konkrete Ausübung des Widerstands etwa im Nationalsozialismus oder in kommunistischen Regimen durchaus von Bedeutung war. Obwohl der Herausgeberin in ihrer Einleitung grundsätzlich recht zu geben ist, wenn sie darauf hinweist, dass der Widerständler gegen den Nationalsozialismus zumeist nicht unmittelbar aus der Tradition geschöpft hat, so zeigt sich etwa im Fall der Flugblätter der Weißen Rose doch, wie intensiv in solchen Widerstandskreisen nach Legitimation für das eigene Handeln in der Literatur gesucht wurde angesichts einer überwiegend feindlichen, dem Regime zustimmenden Umwelt. Die Geschichte des Widerstandsrechts oder der Tyrannislehren bekam in solchen Zeiten tatsächlich eine ungeahnte praktische Bedeutung. Denn um diese Themen handelt es sich im Kern, wenngleich der Band mit dem Titel „Politischer Widerstand“ eine allzu moderne und vielleicht zudem irreführende Betitelung erfahren hat. Gerne hätte der Leser daher im Vorwort auch mehr von der Herausgeberin und profilierten Passauer Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte darüber erfahren, welche ideengeschichtlichen Verbindungen sie selbst sieht und warum gerade dieser Titel für das so komplexe Phänomen gewählt wurde.
In chronologischer Reihung greift im ersten Teil Stefan Schick, Assistent am Lehrstuhl für Geschichte der Philosophie in Regensburg, in seinem Beitrag das Widerstandsrecht bei Dante auf, um dann ausführlich die Widerstandslehre bei Thomas von Aquin zu thematisieren. Er kommt in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass nach Thomas ein Widerstand gegen einen illegitimen Herrscher erlaubt ist, weil dieser fundamentale Rechtsgüter und Freiheiten verletze. Leider thematisiert Schick die bekannte Unterscheidung des Aquinaten zwischen einem tyrannus ex defectu tituli und einem tyrannus ex parte exercitii nicht explizit, sodass in dieser Hinsicht die Ausführungen etwas unklar bleiben.
Robert von Friedeburg, Professor für Geschichte an der Universität Lincoln, warnt in seinem Aufsatz wie in vielen seiner Monografien vor der Annahme eines geschlossenen Widerstandsrechts in der Frühen Neuzeit. Trotz vieler theoretischer Traktate, trotz monarchomachischer Lehren und zahlloser Aufstände, war, so von Friedeburg, die Unterwerfung unter eine Rechtsordnung das Hauptgebot jeglicher Herrschaft auch in der Frühen Neuzeit. Zwar brachte die Glaubensspaltung und die Partizipation der Stände bei Steuerhebungen eine neue Dynamik in das Verhältnis von Monarch und Untertanen, aber der Spielraum für Widerstand blieb eng, allenfalls auf neun sehr spezifische Konstellationen beschränkt, die der Autor schließlich näher ausführt.
Komplementär bis relativierend zu von Friedeburgs Ausführungen liest sich der Beitrag von Frauke Höntzsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Politische Wissenschaft in Augsburg, die bereits die klassische Lehre des Widerstandsrechts in moderner Handbuchliteratur thematisiert hat. Sie interpretiert das kollektive Widerstandsrecht, das sie an vielen Theoretikern der Frühen Neuzeit exemplifiziert, als Ausdruck einer Schwellenzeit im Übergang zur Moderne. Der moderne Verfassungsstaat habe das kollektive Widerstandsrecht ersetzt; was bleibe, sei ziviler Ungehorsam oder individuelles Widerstandsrecht.
Schließlich schlägt der emeritierte Jenaer Professor für Öffentliches Recht Rolf Gröschner in seinem Beitrag über das Widerstandsrecht des Grundgesetzes einen Bogen in die Gegenwart, indem er die Hintergründe für die eigenartige Regelung des Widerstandsrechts im Grundgesetz erläutert.
In prägnanter Form tragen diese vier Aufsätze so zu einer Revitalisierung des Nachdenkens über die historischen Grundlagen des Widerstandsrechts bei – die vielleicht wichtigste Leistung des Sammelbandes, weil er diese Perspektive mit den konkreten Beispielfällen des Nationalsozialismus und des Kommunismus verbindet. Es wäre zu wünschen, dass diese Perspektivierung weitere Nachahmung findet und damit allmählich wieder eine moderne Geschichte des Widerstandsdenkens von den Anfängen bis zur Gegenwart entsteht.