Der Autor Armin Pfahl-Traughber nimmt in seiner „kritischen Bestandsaufnahme“ des aktuellen Rechtsextremismus Bezug auf sein 2014 erschienenes Buch zum Linksextremismus. Sie könne „als entsprechender Blick auf die andere Seite gesehen werden“: ein Buch zur Einführung und als Überblicksdarstellung zu einem aktuell wieder brisanten Thema. Pfahl-Traughber definiert zentrale Begriffe der Extremismustheorie, erläutert Ideologieelemente und -familien. Er skizziert die Entwicklungen des parteiförmigen und kulturellen, aktionsorientierten und organisationsförmigen, subkulturellen und bewegungsförmigen, gewalttätigen und terroristischen Rechtsextremismus in seinen Erscheinungsformen nach 1945 bis heute. Als neue Phänomene behandelt und bewertet er auch die „Alternative für Deutschland“ (AfD), die Neue Rechte oder Pegida.
Der Autor, ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz, ist seit 2004 an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung beschäftigt. Er steht in der Tradition des Erklärungsansatzes der Extremismustheorie, die von Eckhard Jesse, Uwe Backes und anderen in der Auseinandersetzung mit dem Totalitarismus nach 1945 entwickelt worden ist. Die Extremismustheorie basiert auf normativen Prinzipien, in deren Zentrum die Frage steht, wie sich handelnde Akteure zum demokratischen Verfassungsstaat des Grundgesetzes verhalten. Verbunden mit Analysen zum Totalitarismus (unter anderem von Carl Joachim Friedrich und Zbigniew Brzeziński) sind Normative zur Feststellung von „Extremismus“ auch formale Voraussetzungen zuständiger Behörden für ihre Entscheidungen zur Einordnung von beobachteten Betroffenen.
Der Ursprung der Termini „links“, „rechts“ und „Mitte“ ist im gesellschaftlichen Umbruch der Revolutionsjahre 1789 bis 1793 und in der Sitzordnung im französischen Nationalkonvent zu verorten. Grenzen und Übergänge sind dabei fließend – bis heute. Von diesen und nachfolgenden historischen Prozessen abstrahieren alle Vertreter der Extremismustheorie. Das ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn Ziele wie „Demokratisierung“, „Gleichheit“, „Freiheit“ und „Solidarität“ in den Verfassungen als Artikel und Rechte geregelt werden (verstößt dann eine „Rätedemokratie“ wie 1918/19 per se gegen den demokratischen Verfassungsstaat?).
Pfahl-Traughber definiert Extremismus negativ mit „politischen Handlungen und Ideologien, die sich gegen die Grundlagen einer modernen Demokratie und offenen Gesellschaft richten.“ Und weiter: „Sofern gesellschaftskritische und oppositionelle Auffassungen und Organisationen die Normen und Regeln des demokratischen Verfassungsstaates teilen“, könne „in diesem Sinne nicht von Extremismus gesprochen werden.“ Lehnen aktiv Handelnde, „die gemeinten Extremisten“, den demokratischen Verfassungsstaat ausdrücklich ab, seien dafür deren „offensive und defensive Absolutheitsansprüche, Dogmatismus, Utopismus […] Freund-Feind-Stereotype, Verschwörungstheorien, Fanatismus und Aktivismus“ für ihren „Extremismus“ ausreichend begründend, so jene Theorie (S. 18).
Die Versuche einer Positiv-Definition von Extremismus eröffnen den Entscheidern in den Behörden großen Spielraum. Die Morde von rechts (durch den sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“) wurden nicht verhindert, rechte Netzwerke in Bundeswehr, Polizei und so weiter in ihrem Ausmaß nicht erkannt oder unterschätzt. Das wirft Fragen auf. Die Behauptung des gleichen Abstands der ‚Mitte‘ von ‚rechts‘ und ‚links‘ scheint ideologisch. Pfahl-Traughber setzt sich nicht wirklich mit seinen Kritikern auseinander, seine Perspektive ist sakrosankt (S. 19 f.). Kritiker werden in eine „Frontstellung gegen die Normen und Regeln eines demokratischen Verfassungsstaates“ eingeordnet. Warum jenen „die positive Einstellung dazu nicht wichtig“ sei, gerinnt bei ihm zur Prüffrage (S. 21).
In seiner Darstellung und Analyse des Rechtsextremismus klammert der Autor die historische Dimension aus, und weder Kontinuitäten noch Diskontinuitäten oder Besonderheiten werden hinreichend erfasst. Der deutsch-völkische Nationalismus insbesondere seit 1871, der in zwei Weltkriege und zu Völkermord führte, findet keine Beachtung, die Gefahrenlage wird durch normative Verengung stark unterschätzt. Jedoch ist der Geschichtsrevisionismus Grundlage für den aktuellen Versuch der AfD und der rechten Netzwerke, diese Verbrechen zu relativieren und in letzter Konsequenz den demokratischen Verfassungsstaat zu beseitigen. Nicht nur AfD-Führungspersonal äußert sich dahingehend, den demokratischen Verfassungsstaat einzuschränken oder gar aufzuheben, um ‚Deutschtum‘ und Ausgrenzung von Gruppen bis zur ‚Umvolkung‘ (zunächst?) in einem ‚neuen Führerstaat‘ wieder zu etablieren – Weiteres nicht ausgeschlossen. Historischer Stoff und konkrete Situation sind unverzichtbar bei der Beurteilung von Handelnden gegenüber Recht und Gesetz im demokratischen Verfassungsstaat. So ist die Weimarer Republik am Ende, 1930 bis 1933, eben nicht zwischen den „Extremen“ von ‚links‘ und ‚rechts‘ untergegangen (vgl. Leggewie, Claus: „Die Grenzen zum Terror sind dabei fließend“, in: Süddeutsche Zeitung, 13. Februar 2020, S. 15; dagegen Jesse, Eckhard: zuletzt in der Neuen Zürcher Zeitung), sondern am Verhalten der ‚Mitte‘, die nicht vermochte, die demokratische Republik zu verteidigen. Die Bildung von Volksfronten zum Beispiel in Frankreich hatte die Republik unter starker Beteiligung des Bürgertums nach links verschoben. Volksfrontbewegungen sind gerade bei jenen gefürchtet, die der Extremismustheorie anhängen, die wie jede andere Theorie politische und ideologische Gründe hat, die den Normen ihren Schein von Objektivität rauben.
Beim informativen Taschenbuch der Journalisten und Dokumentaristen Andrea Röpke und Andreas Speit, das auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung zu erwerben ist, geht es um Beobachtungen von (neu-)rechten Szenen und Lebensformen. Das Buch über die „völkische Landnahme alter Sippen, junger Siedler und rechter Ökos“ ist in der zweiten Auflage erschienen, weil die erste im Juni 2019 von „rechten Aktivisten mehrfach angegriffen“ worden sei. Wie es in der Vorbemerkung heißt, „erreichten den Verlag und die Autoren 16 Abmahnungen, überwiegend aus einer Kanzlei, in der heute der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsamts mitwirkt“. Einer Kanzlei mit Verbindungen zur „Werte-Union“, die in der CDU/CSU wegen Bestrebungen einer „konservativen Revolution“ umstritten ist, deren Befürworter historisch nach rechts offen waren.
Die Politologin Röpke und der Sozialökonom Speit berichten als investigativ arbeitende Journalisten über völkische Gruppierungen, „Verfechter einer elitären deutschen Gesinnungsgemeinschaft“, die an die „heldenhafte deutsche Geschichte“ anknüpfen und begangene Verbrechen ausblenden. Die Dimensionen dieser Bewegungen halten die Autoren für unterschätzt. In Regionen, in denen sich Rechtsextremismus und Demokratieverdrossenheit normalisiert haben, kann die AfD besonders reüssieren, aber nicht nur aus dem rechten Milieu. Bemerkenswert erscheint eine empirische Analyse, die bestimmte Übertragungsmuster von Traditionen aufzeigt: Demnach ist die AfD dort stark, wo es einst die NSDAP war (S. 9). Die „völkischen Landnehmer“ streben ethnische Homogenität an, pflegen klare Feinbilder. Röpke und Speit dokumentieren die Entgrenzungen, mit denen rechte Jugendliche, Identitäre und die AfD einen zunehmend gemeinsamen Kampf führen, der auf harte Maßnahmen setzt, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Das Buch zeigt Denktraditionen, an die jene Gruppierungen anknüpfen, ebenso auf wie die „generationsübergreifende ‚nationale Graswurzelarbeit‘“, die alte Geschlechterbilder und autoritäre Erziehungsmuster wiederbeleben soll. Völkische Lebenswelten sickern vor allem in entvölkerte, ländliche Orte ein und geben vor, auf ‚grünen‘ Wegen unterwegs zu einer ‚Volksgemeinschaft‘ zu gelangen.