Mit ihrer Dissertation legt Sarah Schulz ein gut lesbares Buch vor, welches sowohl die Genese eines der grundlegendsten Begriffe der bundesdeutschen Staatslehre als auch die Auswirkungen dieses Konzeptes vor allem in Bezug auf die ‚wehrhafte Demokratie‘ anschaulich darstellt. Sie deckt dabei Konfliktlinien auf, die heutzutage – auch in der Wissenschaft – durch die weitgehende Akzeptanz der Konzeption verdeckt sind. Das Buch reiht sich somit ein in die jüngste Welle kritischer Untersuchungen zu Staatsschutz und liberaler Demokratie in Deutschland.
Die Dissertation gliedert sich in sieben Kapitel, wobei die erste Hälfte auf den theoretischen Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) fokussiert. Der zweite Teil – ab dem fünften Kapitel – beschreibt detailreich Implementierung und Auswirkungen nach 1945. Schulz geht dabei davon aus, dass die fdGO gerade nicht den allseits akzeptierten Minimalkonsens über die demokratische Ausgestaltung der Bundesrepublik darstellt, sondern Demokratisierung vielmehr beschränkt. So habe sich die fdGO „zu einer flexibel einsetzbaren Formel zur exekutiven Kompetenzerweiterung und Delegitimierung politischen Handelns“ (S. 358) gewandelt. Vor allem missbilligt die Autorin „die scheinbare Selbstverständlichkeit der Existenz“ (S. 14) der fdGO. Sie bemängelt, dass so getan werde, als sei deren Kernsubstanz naturrechtlich gegeben und nicht die Folge politischer Entscheidungen oder spezieller Kräfteverhältnisse. Konsequent verteidigt sie den Rechtspositivismus, da vermeintlich überpositive Werte politische Entscheidungen und Rechtsetzung unpolitisch und ‚neutral‘ wirken lassen. Für Schulz aber ist die fdGO keine neutrale Grundlage der Gesellschaft, sondern eine materielle Rechtsstaatskonzeption, welche die herrschenden Kräfteverhältnisse konserviert. Garantiert ist die politische Freiheit daher „nur bis zu einer bestimmten Grenze“ (S. 194).
Die Autorin kritisiert, dass die daraus folgende „Verpflichtung auf die staatliche Ordnung […] nicht in einer liberalen Tradition, sondern in der ihrer Gegenbewegung“ stehe (S. 220). Mithilfe der fdGO werde gerade nicht die Exekutive beschränkt, obwohl dies die logische Konsequenz aus der NS-Vergangenheit sein müsste. Demgegenüber könne die Exekutive heute sogar als Demokratieschützerin erscheinen, wenn auch die Freiheitsrechte historisch gegen sie durchgesetzt werden mussten. Diese Verdrehung beschreibt Schulz als Grundlage der ‚wehrhaften Demokratie‘ und erkennt eine Konstante in der deutschen Staatsrechtslehre, welche „einer autoritären Entwicklung Vorschub“ leiste (S. 359).
Nachdem das fünfte Kapitel anhand zahlreicher Verfassungsdebatten, Gesetze und einschlägiger Urteile akribisch die Durchsetzung der fdGO nachzeichnet, nennt Kapitel VI Beispielbereiche wie das Ausländerrecht, die ‚Berufsverbote‘ oder zivilgesellschaftliche Aktivitäten, in denen dies massive Folgen hat. Schulz konstatiert, dass die fdGO zur Bewertungsgrundlage bei der Frage wurde, welche politischen Positionen sich außerhalb des legitimen politischen Rahmens bewegen, und dadurch den politischen Handlungsrahmen der Bürger_innen einschränke. Daraus folge, dass Widersprüche zwar erkennbar seien – so gehe politische Gleichheit im kapitalistischen Wirtschaftssystem mit sozialer Ungleichheit einher –, aber mehr als graduelle Veränderungsversuche würden unterbunden. Insofern geht die Autorin davon aus, dass ‚wehrhafte Demokratie‘ vor allem „den sozialen Status quo der Gesellschaft“ schützt (S. 29). Sie verweist mehrfach auf die Eigentumsverhältnisse und sieht die fdGO daher in erster Linie als Werkzeug zum Schutz partikularer Interessen (S. 234 f.).
Mit diesem Buch streitet die Autorin für eine liberalere Demokratie ohne einen Staatsschutz, der grundlegende Kritik sanktioniert und vor allem nach links schaut – wohl auch, weil die bis heute verwendete Definition der fdGO laut Schulz unmittelbar auf das antikommunistische Strafrecht der frühen 1950er Jahre zurückgeht. Sie erkennt die antifaschistischen Ursprünge der militant democracy an, doch nur wenn ‚wehrhafte Demokratie‘ nicht in der antitotalitären respektive primär antikommunistischen Ausgestaltung der 50er Jahre verstanden werde, könne sichergestellt werden, dass sie sich heute nicht gegen demokratisierende und soziale Proteste wende, sondern die Gesellschaft vor autoritären oder gar faschistischen Entwicklungen schütze (S. 361). Deutlich zeigt sich die Intention der Autorin, den politischen beziehungsweise argumentativen Spielraum der Linken zu erweitern.
Das insgesamt sehr lesenswerte Buch leidet ein wenig darunter, dass dieser sicherlich berechtigte Wunsch teilweise zu ostentativ herauszulesen ist. Zwar beruft sich die Autorin auf viele große Theoretiker, doch wenn sie eine Änderung der Eigentumsverhältnisse in der Bundesrepublik begrüßt und betont, dass ein solcher Prozess nicht friedlich verlaufen werde (S. 366), oder beklagt, dass das Bundesverfassungsgericht Lohnarbeit nicht prinzipiell als Ausbeutung anerkenne (S. 220 f.), beschränkt dies die Rezeption ihrer eigentlich sehr nachvollziehbaren Thesen auf linke Kreise und lädt parallel allzu leicht zu polemischer Kritik ein. Interessant wäre daher ein Blick auf die Rezeption der fdGO in den Printmedien, welche die hier untersuchten Thematiken intensiv begleiteten. So könnte auch nachvollzogen werden, warum ein Großteil der Bevölkerung sich keineswegs als ‚ruhiggestellt‘ und ‚beschränkt‘ wahrnahm, sondern die fdGO bis heute positiv bewertet.
Trotzdem legt Sarah Schulz ein gelungenes Buch vor, welches zum Nachdenken anregt. Es ist eine fulminante Anklage gegen den derzeitigen Demokratieschutz und zugleich ein Aufruf, sich keineswegs im Denken und in der politischen Arbeit einschränken zu lassen. Die Kritik an der Deutungsmacht von Exekutive und Judikative bezüglich legitimer Protestanliegen dürfte bis ins linksliberale Lager – leider weniger darüber hinaus – auf offene Ohren stoßen.