Eine Welle von Jubiläumsliteratur zur Weimarer Republik schwappt derzeit über den wissenschaftlichen Buchmarkt. Besonders häufig wird dabei an die Revolution von 1918/19 erinnert, einige Studien – wie diejenigen von Udo di Fabio, Jörg-Detlef Kühne sowie Horst Dreier und Christian Waldhoff – widmen sich dem 100. Geburtstag der Weimarer Reichsverfassung. Ganz in dieses Genre der Jubiläumsschriften scheint auch die Studie des Bielefelder Staatsrechtlers und Verfassungshistorikers Christoph Gusy zu passen, wie allein schon der Titel andeutet. Doch der Untertitel – es irritiert den Historiker allerdings der Begriff der „schlechten Zeit“ – zeigt bereits an, dass die Arbeit mehr als nur gedenkt oder feiert. Vielmehr problematisiert und diskutiert der Autor ausführlich die Frage, wie das historische Urteil über die Weimarer Konstitution nach einem Jahrhundert lautet. Gusy schreibt eine ‚Beweisführung‘ in zehn Kapiteln entlang der Ausgangsthese, es handele sich um eine „gute Verfassung“.
Niemand anderes wäre als Autor für dieses Sujet besser präpariert gewesen als Gusy, der bereits 1997 eine umfassende systematische Gesamtdarstellung zur Verfassung von 1919 vorgelegt hat. Seitdem hat er mehrere Sammelbände zur Weimarer Republik herausgegeben, die insbesondere deren verfassungshistorischer Einordnung und damit der Historisierung galten. Mit dem neuen Buch zieht er ein großes Resümee. Es handelt sich um einen ausführlichen Essay, problemorientiert und prononciert, zum Teil auch provokant und pointiert. Die Belege sind schlank und konzentrieren sich auf Wesentliches und Neues. Gusy erweist sich – wie in sämtlichen seiner Vorgängerarbeiten – als ein exzellenter Kenner nicht nur der juristischen, sondern vor allem auch der historischen Debatten über Weimar. Daher rührt eine Souveränität und geradezu Gelassenheit im Urteil, die bei diffizilen Problemen in der Argumentation gelegentlich zuspitzt, aber durchweg überzeugt.
Die zehn Kapitel der Studie sind systematisch angelegt und problematisieren jeweils bestimmte Problemstellungen der Verfassung selbst oder der historischen wie juristischen Debatten um und über sie. Es geht um die Entstehung der Verfassung, den Richtungsstreit in der Staatsrechtslehre, das Demokratiekonzept, Pluralismus und Parlamentarismus, Republik und Präsidialregime, Notstand und Verfassungsschutz, die Grundrechte und die Verfassungsänderung. Abschließend würdigt Gusy die „Verfassung als Chance“ und die „Chancen einer Verfassung“, die er als „Meilenstein der europäischen Geschichte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der westlichen Welt“ bewertet (S. 299).
Ausgangspunkt der Überlegungen Gusys ist der bei Zeitgenossen und Nachlebenden lange Zeit schlechte Ruf der Weimarer Reichsverfassung, der erst in der neuesten Forschungsliteratur gründlich revidiert wurde. Weimar – so hieß es früher – sei nicht zuletzt an seiner Verfassung zugrunde gegangen. Umso mehr litten die Bonner Verfassungsväter an einem „Weimar-Komplex“ (Sebastian Ullrich) und glaubten, Lehren aus den Weimarer Erfahrungen ziehen zu müssen: der Präsident nicht als Ersatzkaiser, kein Volksbegehren, kein einfaches Misstrauensvotum, dafür unveränderbare Verfassungsgrundsätze (Art. 1 und 20) – Weimars Schatten waren lang und schienen auf Defekte im Verfassungsrecht der ersten deutschen Republik zu verweisen. ‚Bonn‘ sollte auch durch das Grundgesetz kein zweites ‚Weimar‘ werden. Gusy zerstört diese Legenden gründlich, indem er nachweist, dass nicht die Verfassung den Untergang der Republik verschuldete, sondern die verfehlte Politik und das fehlende Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie. Die Verfassung von 1919 sei vielmehr, so startet Gusy bereits auf der ersten Seite, „ein ebenso modernes wie zukunftsweisendes Werk“ gewesen. Nicht die angeblichen Geburtsfehler der Verfassung, sondern deren Auslegung, Anwendung und Änderungen hätten schließlich den Sturz der Republik mit verursacht. Kurz: die Verfassung war nach Gusy angesichts der Krisenerscheinungen in der Republik überfordert und konnte somit nicht integrierend wirken. Politiker und Juristen hätten den Verfassungsinhalt, kaum jedoch ihre an sich gute Konstruktion geändert. Die Konstitution sei an ihrer Interpretations- und Ausgestaltungsoffenheit gescheitert, zumal der „Möglichkeitsraum politischer Konkretisierung und juristischer Interpretation“ (S. 9) missbraucht worden sei. Die „demokratischste Demokratie der Welt“ (Eduard David) ruhte nicht auf einem Verfassungskonsens und sei dadurch massiv verfassungsfeindlichen und zutiefst antidemokratischen Kräften zum Opfer gefallen. Die Verfassung war gut, aber die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen führten ihr Scheitern herbei.
Gusy zieht zum Beweis seiner Thesen die deutsche Verfassungsgeschichte und vergleichend die Konstitutionen der Länder sowie anderer Staaten heran. Das macht die Studie sehr transparent und vertieft Thesenführung und Argumentation. Viel deutlicher als bisher wird die Weimarer Verfassung als Experiment und die Demokratie als Chance herausgearbeitet; viel deutlicher wird aber zudem das Gefährdungspotenzial von Demokratien in der Weltkriegsepoche auch jenseits des deutschen Beispiels. Weimar, seine Verfassung und sein Parlament waren bei allen ihren Schwächen, die Gusy durchaus eingesteht, erheblich besser als ihr Ruf. Der Richtungsstreit in der Staatsrechtslehre sei das Spiegelbild einer kontroversen Deutung und zugleich Abbild einer gespaltenen Gesellschaft gewesen. Gusy zeigt eindringlich auf, dass Weimar durch „permanenten Notstand“ (S. 211) sowie „omnipräsente Krisen“ (S. 304) und Krisendiskurse gekennzeichnet war und dass es selten einen Normalzustand gab. Insofern erwies sich die Reichsverfassung ebenso wenig stabil wie Politik und Gesellschaft. Angesichts dieses Erfahrungsraums nahmen sich die Verfassungsväter und -mütter des Grundgesetzes vor, es besser zu machen. Dabei standen sie, anders als sie annahmen, weniger „im Negativen, sondern vielfach auch im Positiven […] auf den Schultern der Weimarer Vorbilder“ (S. 299).
Gusys thesengeleiteter Überblick ist nicht zuletzt ein engagiertes Bekenntnis, dass es wichtig und notwendig ist, für demokratische Werte gerade in Zeiten ihrer Bedrohung einzutreten.
Funding
Open Access funding provided by Projekt DEAL.