Arash Abizadeh legt hier eine interessante und vielversprechende Studie zu Thomas Hobbes’ Ethik vor. Er gehört zu den ausgewiesenen Kennern von Hobbes’ Philosophie und beherrscht eine umfassende Kenntnis der Hobbes’schen Schriften sowie der englischsprachigen Forschungsliteratur. Wie leider so häufig in der anglofonen Forschungslandschaft macht sich Abizadeh nicht die Mühe, wenigstens einige der betreffenden fremdsprachigen Studien zum Thema zu konsultieren. Dabei wäre zum Beispiel die wichtige Arbeit von Bernd Ludwig (Die Wiederentdeckung des Epikureischen Naturrechts, Frankfurt a.M. 1998) hier besonders einschlägig gewesen. Insgesamt ist es schwierig, Abizadehs Arbeit zu bewerten. An Sachkenntnis und Einsicht in die philosophischen Argumente von Hobbes’ politischer Philosophie fehlt es wahrlich nicht. Problematisch ist eher, dass der Autor in weiten Strecken zu kompliziert und zuweilen vertrackt argumentiert und dabei Hobbes’ Philosophie eher verdunkelt als erhellt wird. Das unterläuft ihm nicht nur wegen der von ihm selbst thematisierten Anachronismen (vgl. S. 13), sondern vor allem, weil er das eigentliche Anliegen der Hobbes’schen politischen Philosophie nicht systematisch thematisiert. Deutlich wird dies insbesondere daran, dass das Konzept des Souveräns durchgängig benutzt, jedoch nirgends analysiert wird (es findet sich nicht einmal im Index). Zuweilen wird zudem recht unvermittelt im Diskussionszusammenhang auf den Souverän verwiesen (vgl. beispielhaft S. 130).
Der Schwerpunkt der Arbeit scheint damit auf dem vorstaatlichen Naturzustand zu liegen, aber das ist nicht wirklich der Fall. Zentral für die Studie ist die Frage nach Verpflichtungen (obligations) und ausschlaggebend für die zwei Gesichter von Hobbes’ Ethik sei es nach Abizadeh, zwischen zwei distinkten Formen von Gründen für die Verpflichtung zu unterscheiden: „reasons corresponding to endaimonistic obligations grounded in one’s own good; and reasons grounded in juridical obligation or jus“ (S. 5). Aber eine juristische Verpflichtung setzt den Befehl (das Gesetz) des Souveräns voraus und besteht damit nur in der staatlich verfassten Gesellschaft. Eine „juridical obligation“ gibt es im Naturzustand für Hobbes nicht. Diese Perspektive gehört zu den klassischen Interpretationen von Hobbes’ politischer Philosophie. Sie wird von Abizadeh lediglich vorausgesetzt, nicht aber systematisch thematisiert.
Insofern nimmt der Autor doch wieder die vorstaatliche Perspektive des Naturzustands ein, wenn er den eigentlichen Untersuchungsgegenstand seiner Studie benennt: „Hobbes’s ethics comprises two distinctions of normativity“, nämlich „reasons of the good“ und „reasons of the right“ (S. 3 f.). Beide hätten bereits im Naturzustand Verbindlichkeitscharakter. Dies genauer zu untersuchen und aufzuzeigen, wie dies begründbar sei, ist das Ziel der vorliegenden Studie. Für Hobbes war das aber bestenfalls ein nebensächliches Problem.
Bernd Ludwig hat in seiner Untersuchung bereits überzeugend gezeigt, dass es „Hobbes (…) allein um die Frage [ging], wann Verpflichtungen zustande kommen – und dieses hat bei Hobbes mit der Frage, wann es vorteilhaft ist, Verträge zu erfüllen, nichts zu tun: Verträge werden geschlossen, weil die Kontraktanden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das Resultat der beiderseitigen Erfüllung als ein Gut für sich ansehen. Verträge sind verbindlich, weil sie (unter adäquaten Bedingungen) geschlossen wurden: Der Vertragsschluß beendet die motivationale Vorgeschichte ein für allemal“ (S. 300 f.). Im Naturzustand ist die Unterscheidung zwischen Motivation zum Vertragsschluss und den Bedingungen, unter welchen Verträge bereits im Naturzustand überhaupt gültig sein können, fundamental. Für die Überlegungen des Verpflichtungscharakters der natürlichen Gesetze bleibt festzuhalten, dass diese zwar grundsätzlich in foro interno verpflichten, aber eben nicht immer auch die äußeren Handlungen der Menschen zu bestimmen vermögen. Damit hat Hobbes nachgewiesen, dass es im Naturzustand für den Menschen keine Rechtssicherheit geben könne. Und dies nicht deshalb, weil andere Menschen ihm eventuell schaden wollen, sondern weil jeder mit gleichem Recht für sich beanspruchen kann, den anderen einzuschränken. In dieser Analyse liegt die rechtsphilosophische Pionierleistung von Hobbes: Er beweist aufgrund der Rechtsantinomie des Naturzustandes die Notwendigkeit eines Staates als Friedens- und Rechtssicherungsinstanz. Ohne die Rechtsordnung eines Staates, das geht aus der Analyse des Naturzustandes klar hervor und wird so auch von Abizadeh geteilt (vgl. etwa S. 176 f.), kann es für den Menschen keine Hoffnung auf Rechtssicherheit und friedliches Zusammenleben geben.
Dieser bestechende Minimalismus ist für Hobbes durchaus charakteristisch. Das strategische Ziel, den Menschen zu vermitteln, warum sie dem Souverän Gehorsam schulden, wird nicht durch theologische oder metaethische Überlegungen verfolgt. Ganz im Gegenteil geht es Hobbes darum, diese Fragen zu neutralisieren. Abizadehs Studie teilt diese Einschätzung nicht und nimmt die vermeintlich metaethische Dimension von Hobbes’ Philosophie zum eigentlichen Gegenstand der Untersuchung. Der Verpflichtungscharakter der natürlichen Gesetze wird von Abizadeh detailliert untersucht. Vieles ist hier interessant und zeugt von gründlichem Nachdenken. Aber über die zentralen Aspekte von Hobbes’ politischer Philosophie werden kaum neue Erkenntnisse gewonnen und es bleibt eine offene Frage, ob die minutiöse, zuweilen umständliche (vgl. etwa S. 59 f.) Untersuchung der bei Hobbes konstatierten Metaethik tatsächlich ein Zugewinn für das Verständnis von Hobbes bedeutet. Letztlich muss Abizadeh doch zugestehen, dass „much of this set of metaethical commitments is implicit rather than fully worked out in Hobbes“ (S. 276).