„Die Wehrmacht blieb rein!“ Dies war bis in die beginnenden 1990er Jahre eines der hartnäckigsten Narrative deutscher Nachkriegsgeschichte. NS-Täter kamen aus den Reihen der Gestapo und die fürchterlichsten Verbrechen fanden in Konzentrationslagern statt. Der deutsche Soldat blieb standhaft, auch gegenüber dem NS-Regime. Noch heute liest man in den Schön-Reden verklärter Militaristen von der Ehre und dem Selbstverständnis deutschen Soldatentums. Wenn es überhaupt Verfehlungen gegeben haben mag, dann waren es Gewalttaten Einzelner, die nicht für die Gesamtheit der Wehrmacht stehen durften. Diese wohlgehütete Geschichtsblase ist spätestens mit der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“ geplatzt. Durch sie wurden die Verbrechen der Wehrmacht während der NS-Zeit – und hier vor allem die während des Krieges gegen die Sowjetunion – im breiten öffentlichen Diskurs ausgebreitet. All das ist bekannt und inzwischen bereits Geschichte. Weshalb, fragt man nun, muss es ein neues Buch zu diesem Sachverhalt geben? Die Antwort erschließt sich auf über 440 Seiten plus einem sehr interessanten und wohldurchdachten Dokumentenanhang in der Dissertation von Jens Brüggemann.
Der Autor befasst sich mit einem wichtigen Narrativbildungshintergrund der Bewertung der Wehrmacht in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte: Dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Die Anklage warf der deutschen politischen, journalistischen und militärischen Elite die Hauptschuld der Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges vor – ganz im Geiste der Moskauer Deklaration vom Oktober 1943, wonach grenzüberschreitende Verbrechen nicht auf nationaler Ebene geahndet werden sollten. Keiner der Angeklagten bekannte sich schuldig. Alfred Jodl beispielsweise sah in seinem Wirken nichts Unrechtes: „Was ich getan habe und auch tun musste, kann ich reinen Gewissens vor Gott, vor der Geschichte und meinem Volke verantworten“ (S. 14). Vieles ist bekannt über die Dynamiken der bundesdeutschen Geschichtspolitik der späten 1940er Jahre und vor allem der Ära Adenauer. Eine Studie zum Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärtribunal (IMT), als einem wichtigen Ausgangspunkt des „Rein-Seins“-Narratives überhaupt, fehlt bis jetzt. Brüggemann resümiert sehr zutreffend, dass gerade die verteidigungstaktischen Überlegungen im Verlauf des IMT Grundlagen für spätere Prozesse produziert haben (S. 22). Dem Autor ist selbstredend klar, dass nicht nur das IMT narrativbildend wirkte. Er greift eine von mehreren Dynamiklinien heraus und analysiert sie. Dementsprechend nimmt Brüggemann nicht den gesamten IMT in seine Betrachtung, sondern fokussiert auf die Angehörigen der Wehrmacht und deren Anklagestrategien. Damit kommen selbstverständlich auch deren Akteure, die Verteidiger und Zeugen, in den Blick. Dabei bleibt der Autor nicht bei den Verteidigungsstrategen der Angeklagten selbst stehen. Vielmehr gelingt es ihm, Veränderungen im verfahrenstaktischen Vorgehen der Verteidigung in Abhängigkeit vom Prozessgeschehen aufzuzeigen. Dabei geht es insbesondere um Motive, Ziele und auch Mentalitäten der Akteure. Nicht immer zogen die Angeklagten und deren Verteidigung an einem gemeinsamen Strick. Es lassen sich durchaus auch Konfrontationslinien erkennen.
Die Studie ist in drei Hauptabschnitte gegliedert: Beginnend mit dem Zustandekommen des IMT bis zur Anklage (S. 35–120), über die Beziehungen zwischen Angeklagten, Zeugen und Anwälten (S. 121–185) bis zu den verdeckt und auch offen vorgetragenen Differenzen zwischen den Angeklagten (mit einem Schwerpunkt auf die Person Wilhelm Keitel, S. 186–404). Besonders im letzten, umfänglichsten Kapitel der Arbeit wird sich intensiv mit Zeugen der Anklage befasst. Es erscheint sehr sinnvoll, die Sphäre der Angeklagten zu verlassen, zum Beispiel mit den Zeugen Hans Röttiger und Adolf Heusinger. Letzterer brachte es in der Bunderepublik zum Generalinspekteur der Bundeswehr – obwohl er maßgeblich in die Planung des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion involviert gewesen war.
Bis auf drei Angeklagte sind alle anderen verurteilt sowie vier von sechs Organisationen als verbrecherisch eingestuft worden. Der Autor resümiert, dass insbesondere der Freispruch des Oberkommandos der Wehrmacht und des Generalstabs als maßgeblicher Ausgangspunkt für das Narrativ einer sauberen Wehrmacht anzusehen sei (S. 405 ff.). Das stimmte zwar für die Gruppenanklagen, aber nicht für die individuelle Schuld Einzelner. Brüggemann skizziert im vorgezogenen Schluss seiner Arbeit („Zur Etablierung einer Erzählung“, S. 405–429) die weiteren Entwicklungen hin zu dem Bild der sauberen Wehrmacht. Dabei spielte die alliierte Entlassungspolitik verurteilter Kriegsverbrecher in Westdeutschland sowie die Politik der Regierung Adenauer in den Anfangsjahren der Bundesrepublik eine wichtige Rolle. 1951 stellte Konrad Adenauer im Bundestag fest, man könne sich nicht für diejenigen einsetzen, die sich tatsächlich hätten etwas zuschulden kommen lassen. Gleichzeitig relativierte er die Aussage dahingehend, dass es sich nur um eine außerordentlich geringe Anzahl von Tätern handele. Der Ehre der Wehrmacht würden die Verfehlungen von Einzelnen keinen Abbruch tun (S. 428). Etwas außerhalb des Fokus des Verfassers blieb der Konnex zwischen der Rehabilitierung der Wehrmacht in Westdeutschland und dem Angriffskrieg auf die Sowjetunion. Dieser Zusammenhang scheint in einigen Passagen durch.
Nach der Lektüre des Buches bleibt am Ende der Eindruck, dass der Ost-West-Konflikt zumindest im Westen zur Verfestigung eines spezifischen Bildes der deutschen Wehrmacht während der NS-Zeit beigetragen hat. Mit anderen Worten: Der neue Feind stand und steht wieder im Osten. Da sind Demutshaltungen nicht angesagt und aus Schuld wird Vergessen (S. 431 f.). Brüggemann spricht diesen Konnex zwar an, nimmt ihn letztendlich aber nicht auf. Für ihn ist das IMT selbst der Ausgangspunkt für das Narrativ der sauberen Wehrmacht. Vor allem, weil es dem Tribunal nicht gelungen sei, ein so klares Bild der Verantwortung der Wehrmacht zu zeichnen wie bei der SS. Gleichzeitig argumentiert der Autor, dass es das IMT nicht geschafft habe, die breite Öffentlichkeit von der Schuld des Militärs für die Gräueltaten während des Zweiten Weltkrieges zu überzeugen (S. 448). Es stellt sich jedoch die Frage, wie die breite Öffentlichkeit vor dem Agieren der NS-Militärelite und dem Erstarken ihres Geschichtsbildes hätte bewahrt werden können? Es bleibt kritisch anzumerken, ob der Ausgang des IMT tatsächlich als der erste wichtige Schritt zu einer Rehabilitierung der Wehrmacht in der Nachkriegszeit zu verstehen ist. Damit legt der Autor, zumindest partiell, die Verantwortung auch in die Hände der Alliierten. Die allerdings können für eine spätere Rezeption des IMT und die Umdeutung der Geschichte in Westdeutschland nicht in die Verpflichtung genommen werden.