Eine vergleichende Geschichte des Wählens ist eine gute Idee, wenn auch „Wählen“ noch nicht das Gleiche ist wie „Demokratie“. Hedwig Richters voluminöses Buch formuliert einen hohen Anspruch: nämlich den Erfolg des Wählens als Legitimationsstiftung seit dem 19. Jahrhundert vergleichend zu erklären. Die Frage ist nicht ganz neu – die Namen Margaret Anderson, Thomas Kühne, Eric Foner oder Alexander Keyssar mögen stellvertretend stehen –, aber immer noch lohnend. Was leistet demgegenüber das zu rezensierende Buch?
Richter formuliert gleich eingangs die These, dass Wahlen als Verfahren zur Herrschaftsbestallung deshalb so erfolgreich waren, weil sie das Dilemma lösten, auf der einen Seite Herrschaft zu legitimieren und auf der anderen Seite Gleichheit und Freiheit sicherzustellen (S. 20 f.). Ist das nicht ein wenig trivial und gleichzeitig ein wenig vollmundig? Stellen Wahlen selbstverständlich Freiheit sicher? Napoléon III. kann ein anderes Lied singen. Oder gar Gleichheit? Preußen, das eine Vergleichsland, wurde im Untersuchungszeitraum vom höchst ungleichen Dreiklassenwahlrecht bestimmt. Eine Demokratie war es übrigens auch nicht.
Damit zeigt sich schon auf den ersten Seiten das Grundproblem des Buchs: hier werden vollmundige Thesen formuliert und Ansprüche auf grundlegende Neubewertungen getätigt, die dann nicht durchgehalten oder, was schlimmer ist, in Allgemeinplätzen, vagen Formulierungen und unpräzisen Begriffen aufgelöst werden. Richter liebt den Ikonoklasmus. Dazu aber baut sie Pappkameraden auf, die meist nicht die Forschungslage widerspiegeln. Sie wendet sich zur Erklärung des Erfolgs von Wahlen gegen das „Narrativ des Freiheitskampfes“ (S. 10), womit sie die Vorstellung meint, dass das Wahlrecht von den Menschen gegen eine Obrigkeit erkämpft worden sei, die ihnen die Mitsprache verweigert habe. Dagegen formuliert sie drei Thesen: Erstens, dass Wahlen eher von oben oktroyiert als von unten erkämpft worden seien. Insofern es sich um ein Elitenprojekt gehandelt habe, seien Wahlen auch immer ein Disziplinierungsinstrument gewesen. Zweitens sei nicht so sehr eine, wie sie es nennt, „normative Dynamik“ der Auslöser gewesen, sondern „sozialstrukturelle Bedingungen“ (S. 10), womit sie, wenn der Rezensent sie richtig versteht, nichtpolitische, soziale und ökonomische Kontexte meint; von Sozialstruktur im eigentlichen Sinne des Begriffs spricht sie im ganzen Buch nicht. Drittens habe es in Preußen und den USA eine relativ parallele Entwicklung gegeben, anders als die Forschung dies nahelege, welche beide Länder eher als Gegenpole sehe (Stichwort „Obrigkeitsstaat“ und „Vorbilddemokratie“).
Wer diese Thesen liest und die jüngere Forschung dazu einigermaßen kennt, wundert sich. Denn die vorgebliche Meistererzählung, gegen die Richter anzukämpfen vorgibt, gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr – wenn es sie denn je so gegeben hat. Natürlich wurden die Wahlreformen in England ebenso wie die Einführung des gleichen und geheimen Reichstagswahlrechts, erst recht das Dreiklassenwahlrecht, „von oben“ und von Konservativen inauguriert. Aber eben aus Gründen der Prävention: Um Revolutionen zu verhindern, gedachte man maßvolle Reformen einzubauen. Und dann sind da ja auch noch die revolutionären Wahlen – 1789, 1848 –, denen Richter keinerlei konzeptionelle Aufmerksamkeit widmet. Warum die Eliten das Wählen überhaupt oktroyieren sollten: Dieser Frage geht Richter nicht nach.
Ähnlich verhält es sich mit der zweiten These. Denn es ist geradezu eine Banalität, dass der sozialstrukturelle Wandel, vor allem also der Aufstieg der Industriearbeiterschaft sowie in den USA die Emanzipation der schwarzen Sklaven und die Masseneinwanderung, die Bedingungen für Partizipation grundlegend änderte. Wer wird abstreiten, dass ökonomische oder soziale Interessen zunächst sichtbarer und entscheidungsleitender waren als „normative“, was auch immer das sein mag? Allerdings stimmt wohl selbst der härteste Sozialhistoriker der Annahme zu, dass solche geänderten sozialstrukturellen Bedingungen ebenso wie die schnöden ökonomischen oder sozialen Interessen für ihre politische Umsetzung der Konzepte und der Begründungen (oder was sonst unter „normativer Dynamik“ zu verstehen sein soll) bedurften.
Am schwierigsten verhält es sich mit der dritten These. Ein Vergleich zwischen den USA und Preußen geht über die bisherige Forschung hinaus (wie überhaupt eine vergleichende Politikgeschichte lohnend ist) – auch wenn die systematischen Hürden hoch sind, denn es handelt sich doch um zwei sehr unterschiedliche politische Gebilde. Die Kontrastierung von Preußen als reaktionärer Obrigkeitsstaat gegen die demokratischen USA indes, aus der das Buch seine zentrale Botschaft nimmt, ist fragwürdig. Der gebrochene Weg der USA zu einer auch nur „partial democracy“ ist gerade in Standardwerken wie Foners „Reconstruction“ oder der Wahlgeschichte Keyssars, denen Richter viele ihrer Beobachtungen entnimmt, geschildert worden. Umgekehrt haben Anderson und Robert Arsenscheck die Vorstellung vom preußischen Obrigkeitsstaat gründlich relativiert, die rechtsstaatlichen Bedingungen betont und eine starke Zunahme des partizipatorischen Selbstbewusstseins – von „Demokratie“, wenn man so will – während des Kaiserreichs nachgewiesen.
Doch was heißt „Vergleich“? Richter entscheidet sich als Untersuchungsfälle mit guten, wenngleich natürlich diskutablen Gründen für das ländliche South Carolina und das großstädtische New York, für das ländliche Pommern und das großstädtische Berlin. Das war es aber dann auch schon mit den methodischen Festlegungen. Vielmehr bezeichnet sich Richter als globalhistorisch inspiriert und will aus einem „weit schweifenden Blick eine Vielfalt an Erkenntnissen gewinnen“ (S. 12). Das ist reichlich arbiträr. In der Realität des Textes sieht es eher so aus, als ob sie erzählt, was ihr gerade unterkommt, und so kommt man auch in den Genuss, fünf Seiten über die hier nun wirklich nicht hergehörenden Mormonen in Utah zu lesen (S. 412–418) oder einen dänischen Abstimmungszettel bewundern zu dürfen (S. 543). Eine einigermaßen systematische Darlegung der jeweiligen Fälle gibt es nicht, in der Gliederung schlägt sich der vergleichende Zugriff nicht nieder.
Das zentrale, immer wieder durchgespielte Thema ist die begrenzte Geltung der formalen Regeln: die Manipulation von Wahlen mit Gewalt, Korruption und Alkohol in USA, durch Steuerung der Wahlen von oben in Preußen, die kontinuierlichen Versuche, soziale Gruppen auszuschließen; wobei Richters zutreffender Befund ist, dass der Regelbruch in Preußen weit weniger endemisch war als in den USA; und zwar – man staunt –, weil die USA weniger „Obrigkeitsstaat“ waren (S. 435). Wie wäre es stattdessen mit: In den USA war die innere Staatsbildung noch im Gange, und das bedeutete eine geringere Eindringtiefe von Institutionen, mehr Klientelismus, mehr lokale Gewalt(en), größere Heterogenität?
Richters anfängliche Thesen treten im Verlauf des Buchs immer mehr in den Hintergrund. Am Ende nimmt sie diese sogar partiell wieder zurück, und man würde sich wünschen, sie hätte die hier geäußerten Momente im Buch stärker zur Kenntnis genommen: etwa das Selbstverständnis der Amerikaner als Demokraten, das mit den Unregelmäßigkeiten sehr viel besser leben konnte als das in Preußen der Fall war, wo das Recht oft als Kompensation für die Partizipation herhalten musste; dagegen das monarchische Prius bei den Preußen, sogar bei vielen Sozialdemokraten und natürlich den unterschätzten Katholiken; oder die unterschiedlich entwickelte Staatlichkeit in Preußen und den USA.
Eine hauptsächliche Schwäche des Buches liegt im geradezu atemberaubend unbekümmerten Umgang mit Konzepten und Begriffen. Der komplexe und mehrdeutige Begriff „Moderne“ wird in einen Topf geworfen mit „Modernisierung“ und der umstrittenen Theorie dieses Namens (S. 13). „Eliten“ meint einmal die adligen oder bürokratischen Herrschaftseliten, dann aber auch gebildete bürgerliche Gruppen, die bekanntermaßen häufig reformerischen Impetus zeigten (etwa S. 44, S. 455). Mit einem solch breiten Elitenbegriff wird natürlich ihre Ausgangsthese kaum falsifizierbar. Noch problematischer wird es mit den politischen und den Verfassungsbegriffen. So thematisiert Richter am Anfang durchaus den Unterschied zwischen gleichen, allgemeinen, geheimen, direkten und freien Wahlen (S. 18). Das wirkt sich allerdings in der Untersuchung überhaupt nicht aus, denn sie differenziert nicht einmal zwischen gleichen und ungleichen Wahlen und hebt das im (ungebräuchlichen, weil tautologischen) Begriff der „allgemeinen Massenwahlen“ auf – anscheinend ein Transfer des englischen universal suffrage; diesem Begriff aber fehlt die Erfahrung des allgemeinen, jedoch ungleichen preußischen Dreiklassenwahlrechts (das sie zwischendurch auch mit kommunalen ungleichen Wahlrechten durcheinanderbringt: S. 466).
Am schwierigsten ist der Begriff der „Demokratie“, der im Titel des Buchs so prominent wie ungenau auftaucht. Er wird lediglich in der Einleitung kurz angesprochen, und da im Wesentlichen in den theoretischen Vorgriffen um 1800. Aber kann man unter Demokratie tatsächlich verstehen, „dass alle regieren“ (S. 20)? Inzwischen haben wir den Begriff doch historisieren gelernt. Richter versteht Demokratie als „Fiktion“, meint damit aber einmal „Manipulation“ (wie der Frühneuzeitler Edmund S. Morgan, in dessen Fußstapfen sie tritt); dann wieder „Utopie“, und sie benutzt den Begriff auch manchmal im staatsrechtlich gebräuchlichen Sinn einer „notwendigen Unterstellung“ (nämlich, dass die Abgeordneten tatsächlich als Gesamtheit die Interessen des Volkes abbilden), ohne die sich nicht regieren lässt. So bleibt der Demokratiebegriff, von dem sich das ganze Buch leiten lässt, eine emphatisch aufgeladene black box. Das umso mehr, als „Demokratie“, „Parlamentarismus“ und „parlamentarische Regierung“ (im Unterschied zur Präsidialregierung, wie etwa in den USA) ohne große Unterscheidung und mitunter synonym verwandt werden (etwa S. 539 ff.).
Diese Schlampigkeit bei der Begriffsverwendung führt zu halsbrecherischen Aussagen, etwa der, dass „das Gewaltmonopol des nationalen Zentralstaats […] in Spannung stand zu den Partizipationsrechten des Bürgers“ (S. 378). Welche Spannung das genau gewesen sein soll, erfährt man nicht; würde man aber als Historiker nicht spontan sagen, dass umgekehrt das staatliche Gewaltmonopol die Partizipation des freien Bürgers überhaupt erst ermöglicht hat? Genauso argumentiert Richter mit Blick auf die USA und Preußen übrigens auch selbst (S. 395).
Schließlich trüben textliche Mängel das Lesevergnügen. „Reformdiskurse sind Ausdruck des Neuen, mehr noch, sie sind ein genuiner Ausdruck der Moderne“ (S. 473) – was lernt man aus einer solchen Null-Aussage? Überschriften scheinen willkürlich gesetzt. So liest man den Abschnitt „Vertane Chance: das Pluralwahlrecht“ (S. 469–473) mit ein wenig Ratlosigkeit, denn um das Pluralwahlrecht geht es nur im ersten Absatz, und um eine etwaige vertane Chance mit keinem Wort. Sachliche Fehler sind schon an anderer Stelle aufgelistet worden und sollen hier nicht eigens erwähnt werden.
Ein ganz eigener Kritikpunkt ist die Argumentationstechnik, die Richter pflegt. Ihre Schlussfolgerungen sind häufig völlig arbiträr und nicht nachvollziehbar. Bei der Frage, wie weit die Disziplinierungsbemühungen der preußischen Regierung gegenüber ihren Beamten gingen, bespricht sie den Fall eines Forstinspektors, der den Regierungskandidaten nicht wählte, weshalb er von der Teilnahme an Hofjagden suspendiert wurde. Sein Vorgesetzter forderte noch eine Strafe schlimmerer Art, nämlich seine Versetzung, von der man aber nicht weiß, ob sie tatsächlich durchgeführt wurde. „Es lässt sich aus dieser Geschichte schließen, dass widerständiges Verhalten die Ausnahme blieb“ (S. 362). Nein, das lässt sich aus dieser Geschichte keineswegs schließen. Die Art des wissenschaftlichen Nachweises in den Fußnoten wäre noch einer eigenen Erörterung wert.
Fazit: Zweifellos finden sich in dem Buch eine Reihe wichtiger Beobachtungen. Mit ihrer Frage nach der Selbstverständlichkeit von „Demokratie“, die zu historisieren sei, hat Richter einen Punkt. In der Untersuchung des Verhältnisses von Theorie und Praxis des Wählens betritt sie zwar keineswegs das Neuland, das sie behauptet, aber sie zeigt im Gefolge von mittlerweile klassischen Forschungen punktuell interessante und teils bisher nicht intensiv thematisierte Dinge auf. Das Argument, dass reformerische Eliten unter Umständen ein veritables Interesse an der politischen Partizipation hatten, dass jene auch als Disziplinierungsinstrument fungierte und dass es hierbei zu Zielkonflikten kam mit denen, die die Unterschichten ausschließen wollten, verdient durchaus, durchgespielt zu werden. Hedwig Richter hat aber die Gelegenheit zu einer wissenschaftlich weiterführenden Untersuchung verpasst, nicht zuletzt, weil sie zwar behauptet, das Rad der Demokratie historisch neu zu erfinden, aber die vorliegende Forschung nicht ernst nimmt und nicht deutlich machen kann, wo sie denn darüber hinausgeht. Vor allem aber ist das Buch in seiner methodischen Beliebigkeit, seiner begrifflichen Vagheit, seiner argumentativen Unschärfe und auch seiner Redundanz glattweg eine Enttäuschung.