Maximilian Jaede ist bereits mit einigen interessanten und kompetenten Aufsätzen zu Hobbes hervorgetreten. Desto überraschender ist es, dass er mit dieser Studie hinter den von ihm selbst geweckten Erwartungen zurückbleibt. Die Zielgruppe der Leserschaft ist nicht deutlich, aber es handelt sich offenbar nicht um eine Einführung für Studierende. Das hätte die langen deskriptiven Passagen erklärt. Stattdessen wird in irritierend häufiger Wiederholung behauptet, der Autor habe „a new perspective on Hobbes’s international political thought“ eröffnet (S. V, wörtlich oder ähnlich erneut unter anderem auf S. 1 f., 5 ff.). Das sind leider nicht die einzigen Redundanzen dieser Studie. Die Struktur macht die Lektüre äußerst mühsam. Stilistisch sind die endlosen Wiederholungen einzelner Behauptungen eher störend und tragen nicht zur Stringenz der Argumentation bei. Inhaltlich ist das hier ausgebreitete Material zumeist hinlänglich bekannt und die darauf gründende Interpretation wurde häufig anderswo bereits prägnanter formuliert. Für eine neue Perspektive darf man stichhaltigere Argumente erwarten. Die Auseinandersetzung mit den Theorien der International Relations (IR) fällt sogar hinter die bekannten Diskussionen zurück.
Jaede verweist zu Recht darauf, dass es für die Staaten keine unabhängige Schiedsinstanz gibt und sie in ihrem Verhältnis zueinander, ebenso wie die Menschen im Naturzustand, Richter in eigener Sache bleiben. Damit besteht die Konfliktlage zwischen den Staaten fort, da ohne eine übergeordnete unabhängige Instanz diese Konflikte nur nach dem Recht des Stärkeren gelöst werden können. Zu seinem knappen Vergleich zwischen Immanuel Kant und Thomas Hobbes hätte es gehört, darauf hinzuweisen, dass Kant hier konzeptionell im Wesentlichen Hobbes folgt. Vor allem aber würdigt Jaede die Bedeutung der Hobbesschen Naturgesetze nicht genügend (vgl. S. 21). Hobbes Behauptung, der Naturzustand entspreche dem zwischenstaatlichen Verhältnis impliziert deutlich genug, dass die vernunftrechtlichen Gebote des Naturzustandes auch auf das Völkerrecht Anwendung finden. Hier hätte Jaede wichtige Argumente zur Stärkung seiner These finden können, denn das erste dieser Naturgesetze lautet den Frieden zu suchen. Aber was heißt das konkret?
Statt gleich zu Beginn der Studie diese Fragen aufzunehmen, folgt in den ersten Dreivierteln der Darlegung die Wiederholung der Argumentation, für Hobbes reichten die Gebote der rechten Vernunft allein nicht aus, um einen gesicherten Rechtsfrieden zu garantieren. Erst durch die Stiftung einer mit Zwangsrechten bewehrten Staatsgewalt war es möglich Schutz und Frieden innerhalb des Staates zu gewährleisten (vgl. S. 34 und S. 44–53). Die Bedeutung der natürlichen Gesetze für das Verhältnis zwischen den souveränen Staaten ist aber unübersehbar. Auf diesen wichtigen Aspekt geht Jaede in seiner Studie leider erst im letzten Viertel kurz ein (vgl. S. 74). Für Hobbes wird der Verpflichtungscharakter der natürlichen Gesetze durch die fehlende Sicherheit auch im Hinblick auf die internationalen Beziehungen aus den gleichen Gründen und mit gleicher Konsequenz eingeschränkt. Man sollte ihr Potenzial als Regelungsmechanismus für die zwischenstaatlichen Verhältnisse deswegen aber nicht leichtfertig abtun.
Die von Hobbes entwickelten natürlichen Gesetze, wie etwa den Frieden zu suchen oder Verträge zu halten, können als notwendige Voraussetzungen für die Ordnung einer Staatengemeinschaft gelesen werden. Insofern ist es überraschend, dass Jaede zu dem Urteil gelangt, Hobbes „says little about the applicability of natural law to international relations“ (ebd.). Mit Blick auf einige der natürlichen Gesetze wird man sogar sagen können, dass sie viel eher zu den Überlegungen zwischenstaatliche Beziehungen zu regulieren und zu befrieden, passen. Das trifft insbesondere für die in „De Cive“ genannten natürlichen Gesetzte 14–19 zu, die von Friedensvermittlern und Schiedsmännern im Konfliktfalle handeln.
Innerhalb eines Staates bedarf es dieser naturrechtlichen Regelungen nicht mehr, da durch den Souverän diese Ämter wahrgenommen oder delegiert werden. Die zwischenstaatlichen Beziehungen sind aber darauf angewiesen, auf Mechanismen zurückgreifen zu können, die es Friedensvermittlern erlauben, einen Konflikt zwischen zwei Staaten friedlich beizulegen. Jaede konzentriert sich in der Diskussion auch dieser natürlichen Gesetzte aber zunächst ausschließlich auf die innerstaatlichen Fragestellungen (vgl. insbesondere S. 53). Damit wird die Chance vertan, die Frage der zwischenstaatlichen Beziehungen mit Hobbes’ eigenen theoretischen Prämissen zu erörtern. Jaede hat die Bedeutung der Naturgesetze durchaus auch gesehen. Aber gerade weil er kurz darauf verweist, dass dieses „law of nature […] may be especially significant for international affairs“ (S. 74), ist es doch besonders überraschend, dass er es bei diesem allgemeinen Befund belässt.
Konzeptionell dient Hobbes der Naturzustand – und darin besteht gerade eine seiner bedeutendsten rechtsphilosophischen Leistungen – als begründungstheoretischer Nachweis, dass ein staatliches Gewaltmonopol zur Garantie von Frieden und Sicherheit zwingend notwendig ist. Jaede zeigt dies kompetent im dritten Kapitel. Für die internationale Ebene wird man aber zumindest im Verständnis von Hobbes gerade ohne einen den Staat begründenden und legitimierenden Vertragsschluss auskommen müssen. So sachkundig und fundiert die Diskussion der bekannten Theoreme von Naturzustand, Vertrag, Souveränität, Gerechtigkeit und so weiter von Jaede auch geführt werden mag, so ist es doch nicht einsichtig, wie man mit dieser Diskussion auf die anders akzentuierte Problemlage der zwischenstaatlichen Beziehungen Antworten finden kann. Entsprechend allgemein liest sich das Resümee des vierten Kapitels, in dem zu guter Letzt dann doch noch versucht wurde auf die Fragen der zwischenstaatlichen Beziehungen einzugehen (vgl. S. 90).
Bereits bei Hobbes zeigt sich, dass jedes Völkerrecht unauflöslich mit der Souveränitätsfrage verschränkt ist. Hobbes hatte nicht die Existenz eines Völkerrechts geleugnet, sondern dessen Garantie und die Möglichkeit seiner rechtlichen Durchsetzung. Die grundsätzliche Problematik, dass bei der Beibehaltung der Souveränität der einzelnen Staaten ein wirksames Völkerrecht nicht realisierbar ist, wurde von Hobbes bereits deutlich gemacht. Jedes Völkerrecht muss für Hobbes defizitär bleiben und die Heranziehung der naturrechtlichen Gebote wird zumindest im Hobbesschen Verständnis nie mehr als nur ein Gebot der Vernunft und ein guter Rat sein können. Selbst Kant betonte in „Zum ewigen Frieden“ – im Grunde mit Hobbesschen Argumenten – die Grenzen des Völkerrechts. Das wirft dann doch ein interessantes Licht auf die Bedeutung der Hobbesschen Naturgesetze für die zwischenstaatlichen Beziehungen. Ähnliche Diskussionszusammenhänge würde man von einer Studie zu der hier angekündigten Thematik erwarten. Lediglich das letzte Viertel dieser Arbeit, im Umfang eines üblichen Zeitschriftenbeitrags, widmet sich dem zu Beginn der Studie aufgeworfenen Thema. Das Ergebnis dieser Diskussion erschöpft sich dann aber in der Eingangs formulierten These, Hobbes’ Konzept eines positiven Friedens helfe die Bedeutung seiner politischen Philosophie für die Ideengeschichte und selbst die Theorie der internationalen Beziehungen neu auszuloten.