Die jüngste Renaissance des Fortschrittsbegriffs in Deutschland speist sich aus der Erwartung von Rückschritten, die nicht auf einzelnen Feldern oder allein fernab in Ländern an der Peripherie der westlichen Staaten prognostiziert werden. Sie zeigen sich besonders an jenen Stellen, die mit Begriffen der Aufklärung und Modernität verbunden werden: Das Schwinden oder gar ein Verfall von Liberalität, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, politischer Öffentlichkeit und Wissenschaft scheinen nicht nur möglich, sie sind zumindest ansatzweise innerhalb der „Kernstaaten des Westens“ beobachtbar. Der Fortschreibung der amerikanischen Geschichte von der „great recession“ der Finanzmarktkrise 2008 zur Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA im Jahre 2016 verdanken wir den Ausdruck „great regression“1. Durch dessen Popularisierung in der europäischen politischen Linken sind Rückschritt und Fortschritt zum Ankerbegriffspaar der aktuellen Debatten aufgestiegen.2 Im Fortschrittsbegriff soll dabei aufgefangen werden, was auf keinen Fall verloren gehen darf. Das setzt allerdings eine Reinterpretation des Fortschrittsbegriffs voraus. Dieser ist im Zuge der Ökologiebewegung und des Aufstiegs grüner Parteien und der Kritik an einem nicht nachhaltigen Wirtschaftsmodell in eine prekäre Lage geraten. Jenseits technoider Diskurse ist er weder in öffentlichen Debatten noch in Arbeiten aus der Politikwissenschaft oder Philosophie ungebrochen positiv besetzt worden. In der Politik waren Versuche, den Fortschrittsbegriff zu erneuern, vor einigen Jahren eher halbherzig gestartet und bald auch wieder fallen gelassen worden.3 Da sich an der argumentativen Relevanz der ökologischen Kritik an einem affirmativen Fortschrittsverständnis inzwischen nichts geändert hat, bedarf es erheblicher Anstrengung, ausgerechnet in diesem Begriff einen terminologischen „Schutzschild“ gegen Bedrohungen liberaler Demokratien zu finden. Die Erfolge des Rechtspopulismus scheinen einen dringenden Bedarf an einem Sammelbegriff für alle „guten“ und „bewahrenswerten“ normativen Errungenschaften zu erzeugen.
Es stehen zwar auch andere begriffliche Kandidaten zur Verfügung, zum Beispiel „Aufklärung“ oder „Liberalität“, aber das Kategorienpaar von „Rückschritt“ und „Fortschritt“ bietet den Vorteil einer eindeutigen zeitlichen Verortung. Auch ein zukünftiges Raumgreifen der Kräfte des Rückschrittes verweist in die Vergangenheit, mögen auch die Fortschritte nur in der Vergangenheit stattgefunden haben. Das Zeitkontinuum wird durch eine normative Zeitsortierung überlagert. Dadurch wird es möglich, ein Lob (manchmal auch eine Verklärung) der Vergangenheit mit einer klaren Zukunftsorientierung bruchlos zu verbinden. Die Verteidigung des normativ Erreichten als Maßgabe für eine zukunftsgerichtete Politik lebt von der Orientierung an einer fortschrittlichen Vergangenheit. Ein Verharren im Status quo (ante) ist dabei in vielerlei Hinsicht die präferierte Option. In der Gesellschaftsdiagnostik dominieren statt optimistischer Zukunftsphantasien heute Träume von alten Zeiten, meist von den Wachstums- und Aufbruchszeiten der 1950er bis 1970er Jahre, man denke an Mark Lillas „The Once and Future Liberal“, Colin Crouchs „Post-Democracy“ oder Oliver Nachtweys „Die Abstiegsgesellschaft“.4 Der Wunsch, mit der Zukunft im Einklang zu stehen, prägt die Terminologie auch dann noch, wenn man sich an der Vergangenheit orientiert. So wird Fortschritt aktuell zu einem formelhaften Begriff, mit dem man sich gegen die schlechte Gegenwart und die eventuell noch schlechtere nähere Zukunft stellt. Dabei fordert man, etwas als Zukunft festzuhalten, was zunächst keine Zukunft zu haben scheint.
Die hier zu besprechenden Monografien des Soziologen Peter Wagner und der Philosophin Amy Allen sind zeitlich vor dieser jüngsten Konjunktur des Fortschrittsbegriffs entstanden. Sie sind mithin noch nicht von der Angst vor dem Ende von Demokratie, Toleranz und Liberalität geprägt, die erst seit dem Jahre 2017 Denken und Empfinden vieler Menschen zu prägen scheint. Was Wagner vor dem Hintergrund soziologischer Modernisierungstheorie und Allen in Auseinandersetzung mit der Frankfurter Kritischen Theorie erarbeiten, steht gleichwohl in enger Verbindung zu aktuellen politischen Debatten. Wagners Erneuerung des Fortschrittsverständnisses kreist um den angemessenen Grad an Kosmopolitismus beziehungsweise der Orientierung an nationalstaatlichen Lösungen. Allens Buch ist dagegen von der innerlinken Theoriekontroverse zwischen Kritischer Theorie und den Strömungen des Feminismus, des Postkolonialismus und der Queer-Theorie geprägt. Sie vertritt dabei einen nicht-universalistischen Kosmopolitismus, der, um global anerkennungsfähig zu sein, gerade auf den Fortschrittsbegriff verzichten muss. Wagner entwickelt einen universell gültigen Begriff von Fortschritt, der vom Ziel globaler Demokratie und Gerechtigkeit zugunsten effektiver demokratischer Handlungsfähigkeit im nationalen Rahmen abrückt.
Entsprechend gegensätzlich fallen die Empfehlungen aus: Die theoretischen Pointen einer Erneuerung des Fortschritts bei Wagner und der Verkündung des Endes des Fortschritts bei Allen könnten nicht unterschiedlicher sein. Wagner zieht eine weithin positive Bilanz bisheriger technischer und ökonomischer Fortschritte und möchte allein für die Bereiche des Politischen und des Sozialen ein neues Fortschrittsverständnis entwickeln. Allen sieht im Fortschritt des Nordens und Westens, in Wachstum, Wohlstand und Aufgeklärtheit dagegen auch das Ergebnis jahrhunderterlanger und nach der Dekolonialisierung fortgesetzter Ausbeutung des Globalen Südens. Entsprechend ist Fortschritt für sie eine Vokabel der kulturellen Kolonialisierung, einer Unterwerfung der Welt unter einen eurozentrischen Maßstab, eine Perspektive, die selbst in den „fortgeschrittensten“ Varianten kritischen Denkens der Frankfurter Schule noch fest verankert ist. Beide Bücher lösen die Verbindung von Kosmopolitismus und Universalismus. Eine auf globale Verständigung und Demokratie ausgerichtete Theorie verzichtet auf universalistische Ansprüche und eine Theorie mit universalistischen Ansprüchen sieht in Nationalstaaten den Träger von demokratischer Handlungsfähigkeit.
Wagners und Allens Arbeiten zum Fortschrittsbegriff zeichnen sich zudem durch eine weitere Gemeinsamkeit aus: die strikt normative Engführung ihrer Argumentation. Sie diskutieren nicht, welche Dynamiken in der Welt dafür sorgen, dass sich eine Entwicklung in Richtung eines als angemessen angesehenen normativen Ideals in der Vergangenheit real vollziehen konnte und in Zukunft vollziehen könnte. Beide Arbeiten sind vielmehr allein auf die Frage der angemessenen normativen Maßstäbe fixiert. Unter dem Signum des Fortschritts wird allein noch diskutiert, was wünschenswerte, normativ verteidigungswürdige Zustände der Welt sein könnten. Fortschritt fungiert als normativer Meta- und Supermaßstab, aber nicht mehr als Begriff für die Verbindung von Weltentwicklung und Normativität.
Die Rede vom Fortschritt zielte in früheren Begriffsfassungen darauf, dass es nicht gänzlich kontingent sei, ob eine Annäherung des Zustandes der Welt an einen normativen Maßstab stattfindet oder nicht. Der Fortschrittsbegriff enthielt ein Versprechen, Elemente einer Rückversicherung oder eine begründete Zuversicht, dass sich die Welt über längere Zeit gesehen, vielleicht durch Rückschläge begleitet, aber doch letztlich auf Zustände hinbewege, die der Erfüllung des normativ Vorzugswürdigen entsprechen. Nach diesem Fortschrittsverständnis muss es Ursachen in der Welt geben, die eine Entwicklung auf vorzugswürdige Werte bisher bedingt haben und dies auch in Zukunft tun werden. Der Fortschrittsbegriff hatte mithin eine interne Verbindung zu einer historisch weit ausgreifenden Gesellschaftstheorie. Die Analyse des historischen Geschehens in Kategorien der Kausalität war mit den Kategorien praktischer Vernunft zu vermitteln, ja zu versöhnen. Fortschritt war mithin gerade kein Bündel normativer Kriterien, das entweder in der Geschichte erfüllt oder nicht erfüllt wurde und werden wird. Allen und Wagner brechen mit dieser Tradition und vertreten in je unterschiedlicher Weise einen schwachen, rein normativen Begriff des Fortschritts, der die Verbindung zur Gesellschaftsanalyse kappt.
Fortschritt nach der Erschöpfung der Fortschrittsidee
Wagners Essay setzt mit der Diagnose ein, dass die starke Idee des „Fortschritts“ nicht mehr in unsere Zeit passe. Aber statt dieser Diagnose nachzugeben, will er die Gründe für das „Verschwinden des Fortschritts“ (S. 23) – genauer wohl: für das Schwinden der Attraktivität der Fortschrittsidee – erkunden, um daraus einen Neuansatz, eine Reinterpretation des Fortschrittsverständnisses zu gewinnen. Sein 2018 auf Deutsch erschienenes Buch „Fortschritt. Zur Erneuerung einer Idee“5 ist die Übersetzung der englischen Ausgabe „Progress. A Reconstruction“ des ursprünglich in französischer Sprache geschriebenen und 2016 veröffentlichten Buches „Sauver le progrès. Comment rendre l’avenir à nouveau désirable“. In allen drei Sprachräumen war zu dieser Zeit ein einfacher Rückgriff auf die Kategorie Fortschritt nicht möglich, weder als Deutung des geschichtlichen Prozesses noch als Orientierungsmarke für zukünftige Politik. Wagner versteht dies als „Erschöpfung“ (S. 30) des Fortschrittsbegriffs. Wenn aber gezeigt werden könne, dass nur ein bestimmtes Verständnis des Fortschrittes sich aufgebraucht habe, dann bestehe auch die Möglichkeit, mittels einer Reinterpretation Raum für die eine neuerliche Verwendung des Fortschrittsbegriffs zu schaffen. Das bisherige Begriffsverständnis sei zu eng gefasst. Seine Erschöpfung sei Folge der Erfüllung der darin bezeichneten Veränderungen, er sei gerade aufgrund seiner Einlösung zum Erliegen gekommen. Was kann nach dem bisher erfolgten Fortschritt heute noch Fortschritt sein, lautet daher die zentrale Frage seines Buches, das sich um eine neue Fassung des normativen Maßstabs für Fortschritt bemüht.
Die Zuwendung zur Entwicklungsgeschichte der „fortgeschrittenen“ Gesellschaften nach 1945 ist nur ein Zwischenschritt, um die Gründe für den Bedeutungsverlust des alten Fortschrittsverständnisses zu erkunden. Um diesen quasi-empirischen Teil seiner Studie zu strukturieren, unterscheidet Wagner in einer ersten theoretischen Weichenstellung zwischen vier „Dimensionen des Fortschritts“ (S. 33): dem epistemischen, ökonomischen, sozialen und politischen Fortschritt. Fortschritte in einer Dimension können mit Rückschritten oder Stillstand in einer anderen einhergehen. Auch bestimmen unterschiedliche Wertmaßstäbe, was in jeder der vier Dimensionen als Fortschritt gelten kann. Mit einem Seitenblick auf die Kritische Theorie bemängelt Wagner, dass bisher die Dimensionen des epistemischen und ökonomischen Fortschritts kaum näher thematisiert und auch die politische Dimension vernachlässigt worden sei. Alles komme in den Frankfurter Theoriearrangements auf den sozialen Fortschritt an, dieser diene als Anker, der schließlich auch politische Fragen lösbar mache. Diese Konzentration allein auf die soziale Dimension erscheint Wagner aber als unangemessen. Er selbst arbeitet mit größerer Differenzierung, aber auch Konzentration an der politischen Dimension – und sieht die soziale Dimension in ihren Wirkungen auf andere Fortschrittsdimensionen als besonders ambivalent an. Doch zunächst wird aus der anfänglichen Viereranalytik des Fortschritts eine Gruppierung in zwei Felder: Dem „epistemisch-ökonomischem Komplex“ (S. 43) als Bereich unzweifelhaften Fortschritts stehen die Ambivalenzen politisch-sozialen Fortschritts gegenüber. Auf wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Gebiet ist für Wagner eindeutig Fortschritt auszumachen: Technische Innovationen, Produktivitätssteigerungen, ökonomisches Wachstum und auch die von den Eliten sich zu allen Teilen der Bevölkerung ausweitenden Wohlfahrtssteigerungen zeigen dies, auch wenn die Vorteile räumlich und sozial keinesfalls gleichverteilt sind. Die auf endloses Fortschreiten angelegten wissenschaftlichen und ökonomischen Steigerungsprozesse erzeugen zwar Wirkungen, die die Möglichkeiten individueller und kollektiver Selbstbestimmung nicht nur befördern. Sie sind aber für sich betrachtet, an den eigenen Kriterien gemessen, nur eins: Fortschritte.
Weit ambivalenter fällt dagegen die Bilanz auf Seiten des sozialen und politischen Fortschritts aus. Zwar lassen es Wagners vage historische Hinweise kaum zu, von einer echten Bilanzierung des Fortschrittes zu sprechen: Es fehlt eine detailliertere Darstellung gesellschaftlicher Entwicklungen. Diese wird zugunsten der Bezugnahme auf soziologische Interpretationen und unter Verzicht auf die Nennung einer Referenzgröße seiner Betrachtungen (Deutschland, Europa/EU/OECD oder die gesamte Welt – letzteres wohl eher nicht) aufgegeben. Wagners Buch bildet mit dieser Stilistik daher den direkten Gegentypus zu dem ob seiner extremen Empirie- und Statistikverliebtheit sowie einer überbordenden Selbstgewissheit weit unsympathischeren Buch „Aufklärung jetzt: Für Vernunft, Wissenschaft, Humanismus und Fortschritt. Eine Verteidigung“6 von Steven Pinker. Auch die gesellschaftsgeschichtlichen Passagen sind bei Wagner letztlich auf eine normative Frage ausgerichtet: Was kann heute als sozialer und politischer Fortschritt gelten? Normatives wird im Gewande einer soziologischen Theorie der Moderne verhandelt. So leitet die Abhandlung nicht das Interesse an einer Gesellschaftstheorie, die zeigen könnte, welche soziale und politische Kräfte die Gesellschaft weiterhin in die Richtung eines – sich dabei selbst verändernden – Fortschrittsverständnisses tragen, sondern letztlich die Abwehr einer kosmopolitischen Konzeption von Normativität.
Vorbereitet wird die normative Diskussion in der Analyse der Ambivalenzen sozialen und politischen Fortschritts. Wagner greift dazu auf eine zweite theoretische Weichenstellung zurück, die Unterscheidung formaler Herrschaft von anderen Formen von Herrschaft. Formale Herrschaft versteht Wagner als „hierarchische Ordnung zwischen verschiedenen Kategorien von Personen“ (S. 39), als institutionalisierte Ungleichbehandlung und Exklusion. Formale Herrschaft ist überwunden, wenn formal, das heißt rechtlich garantiert, gleiche Freiheit besteht und keine institutionalisierten Diskriminierungen mehr existieren. Nicht-formale Herrschaft liegt dann vor, wenn trotz rechtlich formalisierter gleicher Freiheit Ungleichheit, Diskriminierung und Unterordnung fortexistieren. Daher ist Fortschritt jenseits von Ökonomie, Wissenschaft und Technik anhand von zwei Kriterien zu messen: an dem Abbau formaler Herrschaft und an der Schaffung jener sozialen Bedingungen, die jenseits des Rechts erforderlich sind, um persönliche Selbstverwirklichung (sozialen Fortschritt) und kollektive Selbstbestimmung (politischen Fortschritt) zu ermöglichen.
Die Suche nach Gründen für das Verschwinden des Fortschrittsbegriffs im politischen Diskurs sieht Wagner in der Einlösung des bisher bestimmenden Fortschrittskriteriums: des Rückbaus formaler Herrschaft. Zwischen dem Zweiten Weltkrieg und den 1990er Jahren sei es alten und neuen sozialen Bewegungen gelungen formale Herrschaft weitestgehend abzubauen. Mit Beginn der 1990er Jahre, mit der Auflösung der letzten Kolonien, mit dem Sieg über das Apartheid-Regime, mit dem Zusammenbruch der sozialistischen Diktaturen und den Erfolgen der feministischen Bewegungen seien die „Überreste formaler Herrschaft“ beseitigt worden (S. 124).7 Daher konnte auch in den 1990er Jahren der Eindruck entstehen, gesellschaftlicher Fortschritt sei umfassend realisiert und das Fortschrittsparadigma damit erschöpft. Der Fortschritt ist nach Wagner also an seinem Erfolg zugrunde gegangen, an dem Sieg sozialer Bewegungen über formale Herrschaft. Folglich müsse nun gefragt werden, „was Fortschritt nach der Beseitigung der meisten institutionalisierten Formen von Herrschaft heißen kann“ (S. 127).
Der Abbau formaler Herrschaft durch rechtliche Inklusion ist – und dies macht die Ambivalenz der bisherigen Erfolge aus – intern mit Exklusionsprozessen verbunden, und das gleich in mehrfacher Hinsicht: Die rechtliche Anerkennung des Anderen erfolge „nach Maßgabe der eigenen Identität“ (S. 76), sei an Bedingungen gebunden und laufe oft auf Assimilation und Anpassung hinaus. Zudem würden weitgehende Rechte an die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Nationalstaat gebunden, womit über die Definition von Staatsbürgerschaft alle jene, die diese nicht besitzen, ausgeschlossen sind.8 Staatsgrenzen würden damit zu Exklusionsmotoren. Beides sind noch rechtliche Formen der Exklusion. Aber auch bei Vorliegen voller formaler Inklusion kann es zur Exklusion kommen, nunmehr zu sozialer. Bestimmten Personen wird der Zugang zu bestimmten gesellschaftlichen Bereichen faktisch verweigert. Schließlich erfolgt formale Inklusion meist durch die Zuweisung von Rechten an Individuen. Das Kollektiv, das diese Rechte oft in langen Kämpfen durchgesetzt hat, wird durch die Individualisierung der Rechtezuweisung aber „aufgelöst oder zumindest signifikant geschwächt“ (S. 77). Auch bei der Analyse des politischen Fortschritts kann nicht nur die Beseitigung formaler Herrschaft, also die Ausbreitung politischer Rechte berücksichtigt werden. Autonomie und Kontrolle müssen gleichermaßen gewährleistet sein. Während Autonomie die Fähigkeit bezeichnet, einen kollektiven Willen im Sinne demokratischer Entscheidungsfähigkeit ausbilden zu können, bezieht sich Kontrolle auf die kollektive Bewältigung des eigenen Schicksals, also die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit einer politischen Gemeinschaft oder Kollektivität – und gerade diese sei in den letzten Jahrzehnten durch Globalisierung und Individualisierung deutlich geschwächt worden.
Gehaltvolle Räumlichkeit – Fortschritt als Wiederherstellung politischer Handlungsfähigkeit
Nun könnten diese Ambivalenzen als Ausdruck eines unvollendeten Zustandes politischer Entwicklung gelten, der in Zukunft durch weitere Fortschritte in Richtung Autonomie, Kontrolle, eingebetteter Individualisierung und erweiterter Inklusion überwunden werden könnte. Doch Wagner zieht aus seinen Untersuchungen eine weiterreichende und vor allem recht skeptische Aussage:
Beide Befunde sprechen dafür, dass sozialer und politischer Fortschritt aus Gründen, die im Begriff des Fortschritts selbst liegen, keine lineare Zeitstruktur besitzen kann. Sie legen zudem nahe, dass vollständiger sozialer und politischer Fortschritt nie erreicht werden kann: ein solcher ist kein auf Vollendung angelegtes Projekt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass ein in einer Hinsicht erzielter Fortschritt in einer anderen Rückschritte provoziert. (S. 87)
Diese generalisierte Skepsis gegenüber Fortschritten auf politisch-sozialem Gebiet wird im weiteren Verlauf der Argumentation überführt in eine Gegnerschaft zu kosmopolitischen Konzepten des Fortschritts, die globale Demokratie, Loslösung von Nationalstaatlichkeit und auch weltweite Freizügigkeit fordern. Diskurse, die die Globalisierung von Politik und Demokratie einfordern, werden von Wagner als „Ausstieg aus der organisierten Moderne“ (S. 129) verstanden. Prägnant wird dies in seinen Thesen zu Tendenzen einer „Tilgung des Raums“ und einer „Tilgung der Zeit“ formuliert. Beide liefen auf eine „Befreiung von der Bestimmung durch den Raum und die Zeit, in die man hineingeboren ist“ (S. 132), hinaus. Dies sei die innere Logik eines Diskurses, der suggeriert, „dass es wenig oder nichts gibt – und auch wenig oder nichts geben sollte –, das zwischen dem einzelnen Menschen und dem Globus als Ganzem steht“ (S. 132). Individualisierung und Globalisierung unter Ausschaltung aller örtlichen Verankerungen und intermediären Strukturen seien aber das Signum des aktuellen Menschenrechts- und Globale Gerechtigkeits-Diskurses. Gegen eine solche kosmopolitische Perspektive besteht Wagner auf der räumlichen Bindung an konkrete, historisch gewachsene politische Gemeinschaften und auf der Bindung an jene Zeit, in die man hineingeboren ist. Es gilt ihm als schlicht „utopische Vorstellung“ (S. 132, 134), sich von der Bestimmung durch Zeit und Raum seiner Geburt lösen zu wollen. In den Vordergrund seines „Realitätstestes“ (S. 134) rückt die durch Globalisierungsprozesse partiell verlorengegangene kollektive, das heißt für Wagner: staatliche Handlungsfähigkeit. Kollektive Selbstbestimmung ohne kollektive Handlungsfähigkeit verfehle den Begriff der Autonomie, der im Zentrum der Selbstinterpretation der Moderne stehe. Und kollektive Handlungsfähigkeit sei nur durch nationalstaatliche Organisation möglich: „Ich beharre darauf, dass es einen Bedarf an gehaltvollen Strukturierungen von Räumlichkeit im Allgemeinen und eine räumliche Gebundenheit von Praktiken kollektiver Selbstbestimmung im Besonderen gibt“ (Fußnote S. 145 f.). Zentrale Perspektive eines erneuerten Fortschrittsverständnisses ist daher die Wiederherstellung „bedeutungsvoller Räumlichkeit und historischer Zeitlichkeit“ (S. 139). Diese kann über drei Wege erreicht werden: den Aufbau demokratischer Handlungsfähigkeit, die Überwindung neuer Herrschaftsformen jenseits formaler Herrschaft und eine größere Vorsicht gegenüber einer Selbstüberschätzung des Menschen beim Einsatz wissenschaftlich-technischer Innovationen. Diese durchaus plausibel klingenden Punkte gewinnen ihre polemische Kraft jedoch sogleich dort, wo neue, nicht-formale Herrschaftsformen als unmittelbare kausale Wirkung der Versuche zur Tilgung von Zeit und Raum durch kosmopolitische Diskurse verstanden werden. Durch die Verneinung jener bedeutsamen Räumlichkeiten, die allein erst effiziente kollektive Handlungsfähigkeit ermöglichten, würden neue Herrschaftsformen begünstigt, die als „Dominanzen“ (S. 154) auftreten, als Vorherrschaften in einem Raum der formal Gleichen. Die Diskurse zur Globalität sind daher nicht nur utopisch und fehlgeleitet, sie sind auch Ursache für neue Ungleichheiten und die Wehrlosigkeit existenter politischer Kollektivitäten gegen den Druck individuellen Autonomiestrebens.
Damit ist aus dem Nachdenken über den Fortschrittsbegriff ein Angriff auf Konzepte globaler Demokratie und Gerechtigkeit geworden. Der Fortschrittsbegriff wird für eine Seite im Konflikt zwischen Globalisten und Kommunitaristen zu reservieren versucht – und damit zugleich in das Getümmel der Kämpfe um den zukünftigen Stellenwert des Nationalstaates geworfen. Wagners Standpunkt ist Positionen, wie sie etwa auch von Wolfgang Streeck vertreten werden, recht nahe.9 Diese fordern eine nationalstaatliche Rückbesinnung, weil allein dort effiziente Handlungsfähigkeit möglich scheint. Diese Position kann man sicherlich einnehmen. Enttäuschend ist diese Pointe aber, weil sie zeigt, dass unter dem Titel „Fortschritt“ nicht mehr verhandelt wird als eine Parteinahme zugunsten einer der möglichen Referenzeinheiten politischen Denkens: Nationalstaat, Europa oder die Welt. Wie man sich hier verorten kann, hat innerhalb der Sozialwissenschaft die Internationale Politische Theorie mit einem deutlich elaborierteren Argumentationskatalog vorgemacht, eine soziologische Theorie der Moderne liefert mit dem Zentralkonzept der formalen Herrschaft keine wirklich neuen Einsichten.10
Konsequent ist es allerdings, diese Hinwendung zu einer rein normativen Diskussion als Argumentation für einen schwachen Fortschrittsbegriff zu verstehen. Das gilt insbesondere, wenn man ein eingeschränktes Verständnis von Autonomie zugrunde legt. Einen starken Fortschrittsbegriff hatte Wagner selbst so interpretiert, dass dieser sich auf dauerhafte Verbesserungen in den Lebensbedingungen von Menschen bezieht, die für „sowohl möglich als auch wahrscheinlich“ gehalten werden und durch menschliche Autonomie auch „tatsächlich“ herbeigeführt werden können (S. 99). Bei Wagner bleiben nur die prinzipielle Möglichkeit und ein auf staatliche Handlungsfähigkeit konzentrierter Autonomiebegriff erhalten. Völlig verschwunden sind die Momente des Wahrscheinlichen und des Tatsächlichen. Obwohl als Soziologie der Moderne und Gesellschaftstheorie angelegt, verliert die präferierte normative Position eines an den Nationalstaat gebundenen Fortschrittsbegriffs die Bindung an Erkenntnisse über gesellschaftliche Kräfte, die eine Entwicklung in diese Richtung als wahrscheinlich ausweisen könnten. Warum herrschte seit den 1990er Jahren ein Diskurs der Globalität vor und nun einer der Renationalisierung? Lässt sich dies gesellschaftstheoretisch verstehen und benötigte man dazu nicht mehr als ein Konzept formaler Herrschaft? Ist dazu nicht doch eine Entwicklung in Richtung einer Theorie der Weltgesellschaft erforderlich? Diese soziologisch hoch spannenden Fragen werden aus einem sozialwissenschaftlichen Fortschrittsdiskurs ausgeklammert, der sich eher als verlängertes Arbeitsfeld der normativen Theorie und aktueller politischer Debatten versteht.
Wider den Fortschritt als Faktum. Oder: Kritik der Kritischen Theorie
„The End of Progress“ (2016) ist Allens dritte Monografie. Nach „The Power of Feminist Theory: Domination, Resistance, Solidarity“ (2000) und „Politics of Our Selves: Power, Autonomy, and Gender in Contemporary Critical Theory (2007)“ geht es ihr auch in diesem Buch um eine möglichst differenzierte Kritik der Kritischen Theorie Frankfurter Provenienz mit Mitteln poststrukturalistischer, feministischer und postkolonialer Theorien.11 Die Abfolge der in ihrem jüngsten Buch diskutierten Theoretiker, von Jürgen Habermas, Axel Honneth und Rainer Forst (als Kritisierte in den Kap. 2–4) zu den positiven Bezugsgrößen eines linken Fortschrittsskeptizismus Theodor W. Adorno und Michel Foucault (Kap. 5) und – weniger explizit, aber für die eigene Position argumentationsleitend – zu den Vertreterinnen und Vertretern postkolonialer Theorie (Kap. 6) mag eine einfache Argumentationsstrategie und Relativierung eurozentristischer Theorie erwarten lassen. Doch Allen verankert ihre Kritik nicht an den Oberflächen der Theoriegebäude oder an den diskutierten Themen. So vermerkt sie nur kurz, dass sich die Kritische Theorie weder mit Kolonialisierung und Dekolonialisierung noch mit den aktuellen Geschehnissen im Globalen Süden, noch mit den Weltsystemtheorien oder postkolonialen Theorien intensiver auseinandergesetzt hat. Sie liefert keinen einfachen Ausstieg aus einem westlichen Fortschrittsdenken, indem auf Unterschiede kultureller Selbstverständnisse und Weltbilder verwiesen wird. Vielmehr dringt sie in die Begründungsstrukturen der Kritischen Theorie ein. Nur dort verankert sie ihre Kritik des fortgesetzten Eurozentrismus der Kritischen Theorie – ihre Kritik rührt daher an den Grundlagen dessen, was es heißt, Theorie als kritische zu betreiben.
Die Kategorie des Fortschritts erhält in diesem Versuch zentrale Bedeutung, weil die neohegelianische Richtung der Frankfurter Schule der zweiten und dritten Generation (Habermas, Honneth) die normativen Grundlagen der Kritik in historische Lernprozesse, soziale Evolution, soziomoralische Entwicklungsstufen und damit als Fortschreiten in einer ganz bestimmten Richtung versteht. Die neokantianische Variante (Forst) präsentiert dagegen einen Normfundamentalismus, der sich seiner Verankerung in einem spezifischen sozialen und kulturellen Kontext nicht mehr theoretisch vergewissern kann, aber ein rationales Fortschreiten unterstellt. Gegen die linkshegelianische Strategie wendet Allen ein, dass diese zutiefst verbunden sei mit der Idee, „that European, Enlightenment modernity … represents a developmental advance over premodern, nonmodern, or traditional forms of life“ (S. 3). Darin liege aber das entscheidende Hindernis für eine wirkliche Weltoffenheit der Kritischen Theorie. Ein Bezug auf die soziale Entwicklung Europas hin zur Moderne stellt sich im Globalen Süden als Betonung der zivilisierenden Mission des Westens, als Kolonialismus und Imperialismus dar. Der Normativitätskern der Kritischen Theorie erscheint in dieser Perspektive als „imperialist metanarrative“ (S. 4).
Der Kritischen Theorie wird dabei nicht unterstellt, dass sie eine Geschichtsphilosophie im Stile des 18. oder 19. Jahrhunderts präsentiere. Allen ist vollkommen bewusst, dass die aktuelle Gestalt der Kritischen Theorie postmetaphysisch, ohne Teleologie und daher zukunftsoffen angelegt ist. Aber auch ihre aktuellen Erscheinungsformen beinhalten eine Interpretation der unidirektionalen Richtung gesellschaftlicher Entwicklung als Fortschritt im Sinne eines kumulativen Lernprozesses. Dabei wird Fortschritt verstanden als gesamtgesellschaftliche Kategorie, nicht in einer trivialen Anwendung auf einzelne Lebens- oder Technologiebereiche. Um diese postmetaphysische Kombination von Zukunftsoffenheit, normativer Grundlegung und Theorie der Moderne in der Kritischen Theorie zu verstehen, führt Allen eine grundlegende analytische Unterscheidung ein: die Differenz zwischen einer zukunftsorientierten, „forward-looking“ („progress as an imperative“) und einer vergangenheitsorientierten, „backward-looking“ („progress as a ‚fact‘“) Konzeption von Fortschritt (S. 11–14). Was es im Falle der Kritischen Theorie für Allen zu verstehen gilt, ist die spezifische Verschachtelung beider: Die „backward looking conception of progress as a fact“ (S. 13) verankert Normativität in der realen Welt, so jedenfalls bei Honneth und Habermas. Es sind soziokulturelle Lernprozesse, die sich in der Analyse der Moderne als fortgeschrittener Gesellschaftsform identifizieren lassen, die eine Normativität beglaubigen, die zugleich als Imperativ für zukünftiges Handeln dient. Was Fortschritt in der Zukunft heißen kann, wird davon bestimmt, was sich als Faktum bisher erfolgter Lernfortschritte theoretisch aufzeigen lässt. Die Zukunftsversion des Fortschritts ist an die Theorie der Vergangenheit von Fortschritten in der bisherigen gesellschaftlichen Entwicklung gebunden.
Gegen diese Interpretation der historischen Vergangenheit als Fortschritt argumentiert Allen mit Bezug auf Frantz Fanon, Edward Saïd, Gayatri Spivak, Susan Buck-Morss, Thomas McCarthy, Gurminder Bhambra und Dipesh Chakrabarty. Eine historisch-rückwärtige Version des Fortschrittsbegriffs heilige normativ eine Geschichte von Ausbeutung, Gewalt, Kolonialismus und Unterdrückung. Was „wir“ Fortschritt nennen, könne von Seiten des Globalen Südens nur als Sieger- und Herrschaftsgeschichte verstanden werden. Das Minimum einer gegenüber diesen Einsichten der Postcolonial Studies offenen Kritischen Theorie sei die Entkopplung eines auf die Zukunft gerichteten Fortschrittsverständnisses von der Betrachtung der Geschichte als Lern- und Fortschrittsprozess. Das gilt Allen als entscheidender Schritt, die Theorie der Frankfurter Schule zu dekolonialisieren (S. XVI, S. 4).
Dieser Argumentationsweg ist für die Theorien von Habermas und Honneth ausschlaggebend. Die Auseinandersetzung mit Forsts Theorie eines „Recht[s] auf Rechtfertigung“ folgt einem anderen Pfad. Bei ihm liegt eine Neufassung eines Kantianischen Konstruktivismus vor. Diese Theorieform, die nach ausführlichen Argumentationen letztlich doch auf eine nicht weiter analysierbare praktische Vernunft verweist, erscheint Allen als autoritärer Gestus, ja als eine trotzige Beharrungsgeste: „However, to the non-Kantian, this response sounds a bit like emphatically stamping one’s foot, inasmuch as it presupposes precisely what is supposed to be at issue here, which is whether or not the validity of the moral can have an unconditioned ground, whether or not it can be defended independently of any and all thick, culturally specific conceptions of the good“ (S. 145). Eine freistehende, von Allen entgegen den Selbstbeschreibungen von Forst als fundamentalistisch bezeichnete Konzeption von Normativität vermeidet zwar die Bezugnahme auf eine evolutionistische Theorie, auf Entwicklungstheorien aller Art, auf geschichtliche Verläufe insgesamt. Doch die Kosten dieser Entscheidung liegen darin, die Spezifität Kritischer Theorie zu verfehlen. Neben dem Argument, dass der Machtbegriff Forsts zu kognitivistisch gefasst sei, wirft Allen – darin auf einer Linie mit Honneths Kritik am Kantischen Konstruktivismus – Forst den Übergang zu einem Theorietypus der „applied ethics“ vor, ein Ansatz, der aus methodologischen Gründen nicht mehr als Kritische Theorie gelten könne (S. 125).
Allen wendet sich in Ihrem Argumentationsgang der Verknüpfung von Universalpragmatik und Theorie der Moderne bei Habermas zu. Die Begründung des Konzeptes kommunikativer Vernunft in der „Theorie kommunikativen Handelns“12, so Allens Hauptargument, sei zirkulär: „the rational reconstruction of communicative competence presupposes the superiority of modernity, while the theory of modernity presupposes the superiority of a rationalized lifeworld“ (S. 66). Die Universalpragmatik mitsamt der Vorstellung von Stufen menschlicher Kompetenzen und einer sie regierenden Entwicklungslogik könne nicht bestehen ohne den Verweis auf einen bestimmten historisch erreichten Entwicklungsstand des Denkens.13 Dieser werde durch eine Theorie der Moderne beglaubigt. Als kohärentische Argumentationsstrategie möge dies, so Allen, noch eine Form unschädlicher Zirkularität sein, doch es liege nahe, dass eine solche Theorie in eine hegelianische Theorie der Modernität, wie sie Honneth vertrete, und eine kantisch-freischwebende Begründung von Rationalität zerfalle, wie von Forst offeriert. Doch Habermas verfolge keine derartige kohärentistische Strategie, sondern verbinde mit seiner Theorie den Anspruch auf universelle Geltung. Aber dieser Geltungsanspruch lasse sich nicht aufrechterhalten, hier zeige sich vielmehr der Eurozentrismus der Theorieanlage. Allen geht in ihrer Kritik durchaus skrupulös und vorsichtig vor. Sie fällt weit moderater aus, als der Vorwurf des Eurozentrismus anzudeuten scheint. Das Problem liegt letztlich darin, dass die Normativitätsbegründung an einer Theorie der Moderne hängt, die sich ihres ambivalenten Charakters, hier Aufklärung, dort Kolonialismus, nicht mehr versichert, sondern sich auf der „positiven“ Seite ihrer selbst verortet: auf einem höheren Entwicklungsniveau.
Die Auseinandersetzung mit Honneths These der Unhintergehbarkeit des Fortschrittsbegriffs nimmt bei Allen breiten Raum ein. Honneth hatte diese These in einem Beitrag zu Kants Bestimmung des Verhältnisses von Moral und Geschichte aufgestellt.14 Er zeigt in diesem Aufsatz, dass Kant neben zwei Argumentationen, die reine und praktische Vernunft über das Konstrukt einer Naturabsicht zu verbinden suchen,15 auch einen dritten Argumentationsweg anbietet, den Honneth als „hermeneutisch-explikatives Modell“16 bezeichnet: Es sei für Zeitgenossen eines Geschehens wie der Französischen Revolution oder eines anderen geschichtlichen Zeichens nicht möglich, hinter diese Stufe eines gesellschaftlichen Lernprozesses, eines gerade nicht von einer Naturabsicht beförderten, sondern von Menschen selbst erzeugten Stufe der Entwicklung von Fähigkeiten durch Vergessen zurückzufallen. Dies sei nur bei der Strafe der Bloßstellung im Raum öffentlichen Vernunftgebrauchs denkbar. Eine Art Sperrriegel verhindere, dass es möglich sei, von der eigenen und öffentlichen Vernunfteinsicht abzufallen. Damit sei es notwendig und unvermeidlich, dass in einem signifikanten historischen Ereignis eine Festlegung auf die Denkweise eines Fortschritts zum Besseren erfolge.
Als Testfall für diese „Unhintergehbarkeitsthese“ wählt Allen nun, einmalig in ihrem Buch, ein aktuelles Beispiel: die Diskussion um die „Ehe für alle“. Allen betrachtet sie als eine bessere Lösung als etliche Alternativen, jedoch möchte sie Unterstützung oder Kritik dieser Form der Institutionalisierung von Antidiskriminierung nicht mit einem rückwärtsschauenden Fortschrittsverständnis verbunden wissen. Wenn Honneth in der gleichgeschlechtlichen Ehe den Kulminationspunkt der Demokratisierung romantischer Liebe sehe17 und damit die Ehe für alle zu einem geschichtlichen Zeichen im Kantischen Sinne erkläre, dann werde übersehen, dass damit auch die monogame Langzeitbeziehung implizit als fortgeschrittenes Paradigma gelungener intimer Beziehungen angesehen wird. Das sei aber fragwürdig. Zwar werde in der Ehe für alle Heterosexualität überwunden, aber nun generell Beziehungen ausgezeichnet, die sich nahe an der Norm einer bürgerlich-romantischen Konzeption bewegen. Eine zweite Linie der Kritik führt Allen mit der These des „homonationalism“ von Jasbir Puar an (S. 101).18 Mit der Anerkennung von Homosexualität gehe die Demonstration kultureller Überlegenheit einher und die Behauptung der Zurückgebliebenheit jener Gesellschaften, in denen die Norm der Heterosexualität noch ungebrochen ist oder gar mit Feindschaft gegen Homosexualität einhergeht. Allen betont, dass es ihr mit dieser Aufnahme radikaler Kritik nicht um die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe gehe, sehr wohl aber um die Einordnung derselben in ein Fortschrittsnarrativ, das andere Gesellschaften automatisch zu rückschrittlichen erklärt.
Damit ist die zentrale Fragestellung erreicht. Wie ist es möglich, eine bestimmte politische Maßnahme normativ klar zu befürworten, ohne diese Stellungnahme als Ergebnis etablierter Standards über Fortschritt und Rückschritt anzusehen? Erforderlich sei dazu die Abkopplung der politischen Urteilsfähigkeit in aktuellen Themen von einer auf die Vergangenheit ausgerichteten Fortschrittskonzeption.
Certainly we commit ourselves to the view that we regard the event in question as the best of the available alternatives. But even if we are thereby committed to the claim that choosing this alternative would constitute progress in a forward-looking sense – that is, that it would be better than the present state of affairs, the status quo – this does not necessarily commit us to a backward-looking story according to which the present state of affairs is an intermediary stage in a directed process of sociocultural learning. All that we are committed to is the thought that the event in question is better than available alternatives. Indeed, such a commitment need not even entail any commitment to a forward-looking notion of progress. (S. 96 f.)
Für Allen ist ein entscheidender Unterschied, ob man etwas für richtig oder falsch hält oder ob man behauptet, dass jemand nicht dem höchsten Fortschrittsniveau entspreche und daher als rückständig, nicht-modern, vormodern oder zurückgeblieben zu gelten habe. Daher sind Normativität und vergangenheitsorientierte Fortschrittskonzeption zu entkoppeln. Doch selbst wenn diese Entkopplung gelingt, muss die Folgefrage beantwortet werden, wie eine solche fortschrittsentkernte Normativität aussehen kann. Auch wenn sich Allen im Folgenden bemüht, Interpretationsvarianten zu finden, die Honneths Theorie weniger anfällig für ihre eigene Kritik machen, ist dessen Kombination aus einem kontexttranszendierenden Begriff sozialer Freiheit und der immanenten Rekonstruktion der Freiheitsfortschritte in der Analyse sozialer Institutionen und ihrer Evolution nicht fähig, sich der postkolonialen Kritik zu entziehen. Honneths Sicht, dass es einer universalistischen Konzeption von Fortschritt bedarf, setzt Allen in den folgenden Kapiteln eine eigene Theorie mit den beiden Elementen einer „problematisierenden Genealogie“ und eines „metanormativen Kontextualismus“ entgegen.
Genealogie und metanormativer Kontextualismus als Alternative
Allen versucht dazu ein eigenes Verständnis von Genealogie zu etablieren. Genealogische Vorgehensweisen mit Bezug auf Friedrich Nietzsche und Michel Foucault können als eine dritte Grundvariante politiktheoretischen Arbeitens neben konstruktivistischen und rekonstruktiven Ansätzen gelten. Allen schlägt diesen Weg ein, wendet sich aber gegen Spielarten der Genealogie, die mit dem Nachweis einer aus Machtstrukturen entstandenen Normativität diese zugleich auch verneinen. Sie fordert eine produktive Form der Genealogie, eine „genealogy as problematization“ (S. 190) als eine Form der ständigen Selbstbefragung und Selbstüberprüfung. Die permanente Reflexion auf die Machtgenese der eigenen normativen Konzepte muss die Balance zwischen Subversion und Rechtfertigung, Kritik und Affirmation bewahren und darf nie zu einer Seite ausschlagen. Allen schreibt es Adorno zu, diese Sicht der Aufklärung als rationalem normativen Bezugspunkt und zugleich als Träger des Unvernünftigen bewahrt zu haben. Nur diese Form der Genealogie erlaube es, nicht in eine plumpe Selbstrechtfertigung des westlichen Denkens einstimmen zu müssen, aber gleichwohl an der Gültigkeit des Vernunftideals festhalten zu können.
Die Unterscheidung zwischen einer metanormativen Ebene, einem „second-order commitment“, und einem substanziellen, „first-order commitment“ ist der zweite und theoretisch entscheidendere Zug zur Etablierung einer eigenen Konzeption von Normativität (S. 210). Bei Habermas waren es die Theorien der Sprechakte, der Geltungsansprüche und des Diskurses, die auf der Metaebene für eine starke Kontext-Transzendenz sorgten: Sie stehen für den universalistischen Anspruch der Theorie. In praktischen Diskursen werden grundlegende normative Fragen beantwortet, die jedoch (außer bei moralischen Fragen) nicht für alle Kontexte Geltung beanspruchen. Die substanzielle Ebene ist bei ethischen, rechtlichen und politischen Fragen kontextoffen und kontextgebunden.
Allens entscheidender Argumentationsgang besteht in der Umkehrung dieser Logik. Eine auf der metanormativen Ebene kontext-transzendierende Position kann ihrer Ansicht nach nicht jenen Dialog sichern, den die postkolonialen Stimmen einfordern. Wenn auf metanormativer Ebene bestimmte Positionen bereits ausgeschlossen sind, ist ein offenes Gespräch gerade nicht mehr möglich. Die universalistische Position enthält mit der vergangenheitsbezogenen Fortschrittskonzeption eine Basis, die die generelle Abwertung aller nicht-fortgeschrittenen Stimmen nach sich zieht und Asymmetrie, Abwertung und Distanzierung zum Ausgangspunkt von Gesprächen macht, die eigentlich unter Bedingungen von Gleichrangigkeit stattfinden sollen. Allen will daher genau umgekehrt ansetzen. Auf der metanormativen Ebene sind Kontexte relevant, alle Ansprüche auf eine metatheoretische Position bleiben ihren Herkunftskontexten verbunden. Allein innerhalb bestimmter metanormativer Positionen kann es allgemeine Gültigkeit geben. Als westlich-aufgeklärte Wissenschaftlerin lässt sich innerhalb des Aufklärungsdenkens die Festlegung auf Freiheit als zentralen Wertbegriff rechtfertigen. Was „wir“ im aufklärerischen Diskurs für richtig halten und argumentativ für begründbar halten, ist nur für „uns“ und in „unserem“ Denkrahmen gültig, dieser Denkrahmen kann aber keine globale Geltung beanspruchen. So wird auf der Ebene substanzieller Fragen Relativismus vermieden. Es ist hier argumentativ mindestens prinzipiell entscheidbar, welche Wertbegriffe sich verteidigen lassen und welche in argumentative Nöte geraten. Daher kann es zwar „progress in history“ als lokale Annäherung an die Idee der Aufklärung als einer in unserem Kontext geltende Norm geben, nicht aber einen alles übergreifenden „historical progress“ (S. 32 f.).
Auf einer zweiten Ebene verteidigt sie die Idee eines metanormativen Kontextualismus:
Borrowing from and building on these efforts in contextualist epistemology, we can get an idea of how one can be a contextualist about normative justification – that is, how one can accept contextualism at a metanormative level, as a claim about moral epistemology – without thereby undercutting the possibility of normative validity at the first order normative level and thus collapsing into moral relativism and nihilism. Metanormative contextualism or contextualism about normative validity consists in two claims: First, moral principles or normative ideals are always justified relative to a set of contextually salient values, conceptions of the good life, or normative horizons – roughly speaking, forms of life or lifeworlds. Second, there is no über-context, no context-free or transcendent point of view from which we can adjudicate which contexts are ultimately correct or even in a position of hierarchical superiority over which others. (S. 215)
Auf dieser Ebene gilt gerade nicht argumentative Entscheidbarkeit oder eine andere auf universelle Geltung bezogene Lösung. Mit Hinweisen auf die Epistemologien von Michael Williams, Linda Martin Alcoff und Anthony Laden soll plausibel gemacht werden, dass auf der metanormativen Ebene kein epistemischer Anspruch auf allgemeine Geltung und damit Überkontextualität herrschen kann und vor allem soll. Die Ausdrucksweise im obigen Zitat zeigt, dass es Allen auf der metanormativen Ebene um die Relationierung von Lebenswelten geht, nicht um die Klärung moralischer Fragen eines ernsten und tiefgehenden Konflikts zwischen Gesellschaftsentwürfen und Interessen qua Deliberation. Es geht nicht um die Frage, unter welchen Bedingungen Maximen und praktische Statements als gerechtfertigt gelten können, sondern um das „In-Relation-Setzen von (kulturellen) Kontexten“. Metanormativität ist keine Ebene mehr, die sich auf die argumentative Rechtfertigung von Aussagen bezieht und die Bedingungen der Möglichkeit von Rechtfertigung zu klären sucht. Auf dieser Ebene sind es für Allen vor allem Bescheidenheit und Demut, die das Gespräch bestimmen sollen, nicht Überbietungswettbewerbe sich als universalistisch verstehender Rechtfertigungs-Konzeptionen. Die metanormative Ebene wird letztlich nicht mehr als Argumentationsebene begriffen. Hier können Argumente nicht wirklich entscheiden. Metanormativität ist eine Ebene, auf der eingedenk der gewaltsamen (und teils auch fortgesetzten) Vergangenheit eine Tugendethik des Gespräches (nicht des Diskurses), der fortgesetzten Kommunikation und der dauerhaften Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit vorherrschen soll. Damit ist das Relativismusproblem auch auf der metanormativen Ebene in der Tat „gelöst“, aber nur dadurch, dass Geltungsansprüche nun keine Rolle mehr spielen und an ihre Stelle der Wunsch nach einem fortdauernden Gespräch tritt. In der Terminologie von Habermas und Forst könnte man Allens Lösung der kontextbezogenen Metanormativität als „Ethisierung“ aller praktischen Fragen ansehen bei Absehung von den notwendig mit universellem Anspruch auftretenden moralischen Fragen.
In den Schlusspassagen der Monografie scheinen Allen Zweifel an ihrer eigenen Analytik der backward- and forward-looking-Konzeption von Fortschritt sowie der Forderung nach ihrer Entkopplung zu kommen. Systematisch hat sie sich nur mit der Kopplung einer historischen Entwicklungstheorie und eines Vertrauens in zukünftige Fortschritte beschäftigt. Denkbar sind auch Kopplungen einer negativen, zum Beispiel kulturpessimistischen Geschichtsbetrachtung und eines ebenso geringen Vertrauens in die Zukunft. Diese engen Kopplungen sind sicherlich auflösbar: Reine Zukunftsversionen eines Fortschrittsglaubens sind sowohl bei negativer als auch bei progressiver Vergangenheitsanalyse denkbar, sie können sich ebenso als freistehende Konzeptionen behaupten, unabhängig von allen Ideen eines gesellschaftlichen Lernens oder kulturellen Niedergangs. Wenn beide Ausrichtungen des Fortschrittsbegriffs aber auf normativen Prinzipien beruhen, die nur einmal auf die Vergangenheit und einmal auf die Zukunft angewandt werden, kann man einer Kopplung nicht mehr entkommen. Die Unterscheidung von backward- und forward-looking benennt dann nur noch unterschiedliche temporale Bezüge ein und derselben Normativität. Wie kann dann aber die Frage der Kopplung beziehungsweise Entkopplung zur Leitunterscheidung der ganzen Untersuchung dienen? Die buchimmanente Antwort lautet: weil mit der Nutzung einer rücklaufenden Fortschrittskonzeption normativer Fundamentalismus, aber auch Utopismus verhindert werden kann. Diese Antwort müsste allerdings dazu führen, einen Ersatz für den historischen Fortschrittsbegriff zu finden, der noch eine Verankerung der Normativität im geschichtlichen Prozess erlaubt, nur ohne diesen Prozess als unidirektionale Entwicklung zu verstehen. Aber Allen geht mit ihrem metanormativen Kontextualismus nicht in diese Richtung. Sie findet kein geschichtsbezogenes Substitut für die neohegelianische Fortschrittskonzeption von Habermas und Honneth.
Ihr gehe es, so argumentiert sie den „eigentlichen“ Gegenstand des Buches stärker hinter sich lassend, nicht nur um Versionen des Fortschrittsbegriffs, sondern um eine generelle Neufassung von Normativität. Letztlich sei ihre Konzeption dazu geschaffen, die ganze Idee von Normativität zu untergraben, herunterzufahren, starke normative Ansprüche zu unterminieren:
The combination of problematizing genealogy as central to the methodology of critical theory and the related metanormative contextualism that I advocate undercuts any sort of normative foundationalism and replaces it with a contingent, context-immanent normativity; in that sense it should undermine our faith in certain kinds of strong claims about progress, whether backward- or forward-looking. (S. 228)
Erforderlich sei allein eine Normativität, die sich ständig kritisch genealogisch befragt, aber sich nicht generell rechtfertigen muss und will. Damit befürwortet Allen eine freistehende kontextualisierte Normativität, die keine fundamentalistischen (und universellen) Ansprüche erhebt. An kritischer Arbeit bleibt das Aufzeigen einer Machtgeschichte erhalten, aus der diese normativen Standards hervorgegangen sind. Mit dem Übergang zu einer problematisierenden Version von Genealogie kann der Nachweis der machtimprägnierten Entstehung und Persistenz eines Maßstabes aber nicht mehr in ein Argument zur Geltung dieser Standards umschlagen. Die macht-markierten Normativitäten können innerhalb ihres Kontextes als geltend fortbestehen.
Man kann dies als Empfehlung einer generellen Abkühlung des Normativen lesen. Das mag angesichts mancher „moralisierender“ politischer Stellungnahmen, Empörungswellen, Aufgeregtheiten und Rigiditäten eine durchaus sympathische politische Empfehlung sein, als theoretisches Konzept wird es aber eher Nachteile mit sich bringen. Der Verzicht auf starke Ansprüche mildert den Stellenwert, den Argumentationen und wissenschaftliche Arbeit an diesen normativen Argumentationen in den Debatten über praktisch-normative Fragen einnehmen kann: Die „konstruktivistische“ Vorgehensweise hatte das Argumentationsniveau in praktischen Fragen enorm angehoben, weil jeweils geklärt werden musste, was als Aussage über empirische Umstände in die normative Schlussfolgerung eingeht, was sich der Herleitung aus normativen Prinzipien verdankt und wie Empirie und Normativität zusammenfließen, um eine politische Lage zu beurteilen oder eine Maßnahme zu befürworten. Die „rekonstruktiven“ Vorgehensweisen haben eine argumentative Auseinandersetzung mit der Interpretation normativer Gehalte sozialer Institutionen intensiviert. „Subversiv-genealogische“ Ansätze haben tief verankerte Machtstrukturen in gesellschaftlichen Bereichen aufgedeckt, die lange als machtenthoben gelten konnten, und zur Kritik und auch Reinterpretation von normativen Konzeptionen geführt. Alle zusammen haben das (innerwissenschaftliche) Argumentationsniveau in normativen Fragen erheblich erhöht. Eine von Allens Ansatz nahegelegte Abkühlung lässt aber nicht erkennen, welchen Aufgaben sich normative Theorie zuwenden könnte, um neue Argumentationen zu generieren. Die metanormative Strategie Allens scheint nicht nur ein Abkühlungsprogramm zu sein, sondern ein Weg in eine verminderte wissenschaftliche Aktivität im Feld normativer Fragen, da im Bereich der Metanormativität von argumentativem Wettbewerb um Geltung auf Fortsetzung des Dialogs umgestellt wird, während man sich im Bereich substanzieller Fragen mit dem aufklärerischen Rahmen als Horizont des eigenen normativen Denkens begnügen kann. So wird einerseits der postkolonialen Kritik gefolgt, andererseits ist man nicht gezwungen, das eigene normative Gebäude in seinen substanziellen Elementen grundlegend in Frage zu stellen oder gar umzubauen. Postkoloniale Kritik wie eurozentristische Aufklärungstheorie können nebeneinander existieren, sie müssen sich nur bescheiden – und zwar wechselseitig.
Die Dekolonialisierung der Kritischen Theorie in der Fassung, wie sie Allen in „The End of Progress“ vorgetragen hat, ist vielleicht zu sehr auf friedliche Harmonie ausgerichtet, als dass sie wirklich zu einem Umdenken in der Anlage kritischer Theoriebildung zwingen würde. Das überragende Verdienst ihrer Arbeit ist es, die Blindheit Kritischer Theorie gegenüber der Kritik der Moderne aus postkolonialer Perspektive bis in die Tiefenstruktur der Theorieanlage verfolgt zu haben. Es bliebe aber zu erwägen, ob eine globalgeschichtliche Darstellung der Moderne unter Einbeziehung von Kolonialisierung, Sklaverei, Gewalt, Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung nicht der angemessenere und stärker herausfordernde Weg sein würde. Die normativen Grundlagen der Kritischen Theorie wären dann in einem geschichtlichen Geschehen zu verankern, das – um es vorsichtig zu umschreiben – mindestens „ambivalent“ (S. 173) ist beziehungsweise Vernunft und Unvernunft, Fortschritt und Rückschritt zugleich in sich enthält, wie Allen mit Referenz auf die „Dialektik der Aufklärung“ schreibt. Spannend wird es aber erst dann, wenn die systematische Verklammerung von Vernunft und Unvernunft, ihre (systematische?) innere Verbundenheit miteinander in einer Globaltheorie der Moderne erörtert werden müsste. Allen zieht sich hier aber eher zurück, indem sie auf jeweils kontingente Realisierungen der Verbindung von Macht und Vernunft verweist und die normative Theorie des Westens nur auf „a fuller realization“ des aufklärerischen Erbes verpflichtet (S. 165).
Ein rein normativer Fortschrittsbegriff
Gerade mit diesem Sich-Begnügen trägt auch Allens Arbeit bei aller Berechtigung der Kritik der Kritischen Theorie dazu bei, einen rein normativen Fortschrittsbegriff zu profilieren. Dieser greift auf einen mehr oder minder breiten Ansatz diverser Werte zurück, will diese nicht mehr als allgemein geltend begründen, aber auch nicht grundlegend hinterfragen, sondern einfach nur noch zur Anwendung bringen. Fortschritt ist das, was gemessen an „unseren“ Werten in der gesellschaftlichen Realität an Wertverwirklichung vorgefunden werden kann. Das gilt für Vergangenheit wie Zukunft gleichermaßen. Fortschritt ist nur noch eine Kategorie zur Bestimmung der relativen Nähe zu einem Wertebündel. Oder noch weiter vereinfacht: Fortschritt ist eine Messgröße für normativ Gutes und weniger Gutes. Der Fortschrittsbegriff wird als Entsprechung historischer Entwicklungen zu einem normativen Maßstab verstanden. Damit ist Fortschritt aber nicht mehr als eine multidimensionale Sammelvariante von Bewertungen mittels eines Maßstabes. Wenn Größe als normativer Maßstab gesetzt ist, erscheint Größenwachstum als Annäherung an den Wert, als größenbezogener Fortschritt. Wenn Gesundheit als Maßstab dient, dann sind vielleicht die Verringerung von Morbidität und Mortalität eine Annäherung an den Gesundheitsmaßstab und damit ein gesundheitsbezogener Fortschritt. Was den Fortschrittsbegriff dann nur noch ausmacht, ist sein Anspruch, nicht nur einzelne Maßstäbe oder gesellschaftliche Teilbereiche zu erfassen, sondern die gesamte gesellschaftliche Entwicklung – entsprechend gemessen nicht an einem einzelnen Wert, sondern an einem Bündel normativer Kriterien. Fortschritt ist das, was Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Inklusion, Nachhaltigkeit (etc.) befördert.19 Zu klären ist in einer Theorie des Fortschritts nur noch, wie die einzelnen Werte messtechnisch operationalisiert werden können, ob es nicht doch relevante weitere Werte geben könnte und ob es zwischen den Werten zu Konflikten kommen kann, sodass nicht alle Werte gleichzeitig maximiert werden können.20 Wagner hat zwar eine auf die Begriffe individuelle und politische Autonomie konzentrierte Version einer solchen Fortschrittsmessung vorgelegt, aber seine Interpretation der Handlungs- und Steuerungsfähigkeit als Unter- oder beigeordnetes Kriterium von kollektiver Autonomie erweist sich als Schlüssel zum Verständnis seines Fortschrittsbegriffs.
Ein Fortschrittsbegriff ist aber zu einfach, weil nur normativ angelegt, wenn er allein als „Verbesserung in den Lebensbedingungen von Menschen, nicht zuletzt in der Art und Weise ihres Zusammenlebens“ bestimmt wird (S. 26). Dieser rein normative, von aller Gesellschaftsanalyse befreite Fortschrittsbegriff rückt jedoch heute in den Vordergrund.21 Die Antriebskräfte zu bestimmen, die einen geschichtlichen Verlauf zu einem normativ Ausgezeichneten werden lassen könnten, scheint in einer Ära, in der die Entwürfe von Honneth und Habermas nur mehr hineinragen, aber nicht mehr bestimmend sind, kein erforderliches Bemühen mehr zu sein. Gesellschaftstheorie in praktischer Absicht weicht einer Logik des bloßen Bewertens, einer Argumentationsweise, die nur normativ zwischen Regression und Progression unterscheiden will, die ihre Maßstäbe zur Anwendung bringt und sich dann der Freude über Fortschritte oder dem Klagen über Regressionen hingeben kann. Ein Verstehen des Zusammenhangs, der Verwobenheit oder der wechselseitigen Bedingtheit von normativ Befürwortbarem und normativ Abzulehnendem wäre aber erforderlich, um den Fortschrittsbegriff vor dem Sog einer normativen Theoriebildung zu bewahren, die an anderer Stelle und mit anderen Begriffen bereits weit systematischer betrieben worden ist. So wäre nicht nur nach dem angemessenen metanormativen Verständnis in einer Art kommunikativer Friedensordnung des dauernd fortgesetzten Gesprächs ohne Erhebung von Geltungsansprüchen zu fragen, sondern eine Gesellschaftstheorie zu entwickeln, die weltgesellschaftlich und globalgeschichtlich das Ineinander einer „Lern-“, „Aufklärungs-“, „Unterdrückungs-“ und „Ausbeutungsentwicklung“ zu klären vermag. Wenn dies weiterhelfen könnte, dann ist es doch stärker der thematische Verzicht der Kritischen Theorie auf eine solche weltgesellschaftliche Analyse, der das zentrale Defizit der Theorieentwicklung in den letzten 30 bis 40 Jahren ausmacht. Mit Amy Allens Verwunderung über die nur in Spurenelementen vorhandenen Bemerkungen und Analysen zum Globalen Südens ist vielleicht ein Ansatzpunkt für theoretisch ertragreiche Weiterarbeit gegeben, der weiter reichen könnte als die Re- und Uminterpretation der normativen Grundlagen der Kritischen Theorie.
Notes
- Geiselberger, Heinrich (Hrsg.): Die große Regression. Eine internationale Debatte über die geistige Situation der Zeit, Suhrkamp, Berlin 2017. ⮭
- Prominent in der zeitdiagnostischen Literatur: Bauman, Zygmunt: Retrotopia, Suhrkamp, Berlin 2017 (engl. 2017). ⮭
- Machnig, Matthias (Hrsg.): Welchen Fortschritt wollen wir? Neue Wege zu Wachstum und sozialem Wohlstand, Campus, Frankfurt a. M./New York 2011. ⮭
- Lilla, Mark: The Once and Future Liberal. After Identity Politics, Harper Collins, New York 2017; Crouch, Colin: Post-Democracy, Polity Press, Cambridge 2004; Nachtwey, Oliver: Die Abstiegsgesellschaft. Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne, Suhrkamp, Berlin 2016. ⮭
- Wagner, Peter: Fortschritt. Zur Erneuerung einer Idee, Campus, Frankfurt a. M./New York 2018 (französische Ausgabe bei La Découverte, Paris 2016; englische Ausgabe bei Polity Press, Cambridge 2016). ⮭
- Pinker, Steven: Aufklärung jetzt. Für Vernunft, Wissenschaft, Humanismus und Fortschritt. Eine Verteidigung, S. Fischer, Frankfurt a. M. 2018 (engl. Original: Pinker, Steven: Enlightenment Now. The Case for Reason, Science, Humanism and Progress, Allen Lane, London 2018). ⮭
- Die Behauptung einer fortschreitenden und heute im Wesentlichen abgeschlossenen rechtlichen Inklusion ließe sich bestreiten: Steven Levitsky und Daniel Ziblatt haben gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit des amerikanischen politischen Systems nach dem Bürgerkrieg im 19. Jahrhundert auf der systematischen Verweigerung des gerade erst geschaffenen Wahlrechts für die ehemaligen Sklaven in den Südstaaten bestand. Durch gegen die African American-Bevölkerung gerichtete willkürliche Wahlrechtshürden wurde für gut 100 Jahre die Suprematie der weißen Bevölkerung gesichert und das Thema der Rassensegregation von den Debatten auf Bundesebene ausgeschlossen, wodurch erst die Kompromissmöglichkeiten zwischen den Parteien im politischen System geschaffen werden konnten. Die Funktionsfähigkeit der Demokratie beruhte auf Nicht-Inklusion: der systematischen Verweigerung basaler politischer Rechte. Die Autoren zeigen aber auch, dass mit den Reformgesetzen der Johnson-Ära Anfang der 1960er Jahre die rechtliche Verweigerung von gleicher Freiheit nicht dauerhaft beendet worden ist. Auf der Ebene der Einzelstaaten sind die Wahlgesetze seit Ende der 1990er Jahre durch erhöhte Anforderungen an die Registrierung und die Zuschneidung von Wahlbezirken so verändert worden, dass ethnische Minderheiten deutlich erschwerten Zugang zur Wahl haben und die Folgen ihrer Stimmabgabe für die Zusammensetzung der Parlamente minimiert werden. Von einer Vollendung des rechtlichen Inklusionsprozesses kann hier keine Rede sein. Vgl. Levitsky, Steven/Ziblatt, Daniel: How Democracies Die. What History Reveals about our Future, Viking, London 2018. ⮭
- Dies könnte man auch so werten, dass formale Herrschaft fortbesteht, nunmehr als Ordnung zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Dann wäre freilich das Projekt des Abbaus formaler Herrschaft noch längst nicht beendet und „Fortschritt“ als Schaffung globaler Gerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit – entgegen Wagners Überzeugungen – weiterhin akzeptabel. ⮭
- Streeck, Wolfgang: Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus, Suhrkamp, Berlin 2013; ders.: Ein Weltbürger ist nirgendwo Bürger, in: Die Zeit, 21. Juni 2018, S. 40. ⮭
- Vgl. Kreide, Regina/Niederberger, Andreas (Hrsg.): Internationale Politische Theorie. Umrisse und Perspektiven eines neuen Forschungsfeldes, Metzler, Stuttgart 2016. ⮭
- Allen, Amy: The Power of Feminist Theory. Domination, Resistance, Solidarity, Perseus, New York 2000; dies.: Politics of Our Selves. Power, Autonomy, and Gender in Contemporary Critical Theory, Columbia UP, New York 2007; dies.: The End of Progress. Decolonizing the Normative Foundations of Critical Theory, Columbia UP, New York 2017. ⮭
- Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns, 2 Bde., Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1981. ⮭
- Dazu bereits Owen, David S.: Between Reason and History. Habermas and the Idea of Progress, NYU Press, New York 2002. ⮭
- Honneth, Axel: Die Unhintergehbarkeit des Fortschritts. Kants Bestimmung des Verhältnisses von Moral und Geschichte, in: ders., Pathologien der Vernunft. Geschichte und Gegenwart der Kritischen Theorie, Suhrkamp, Frankfurt a. M. 2007, S. 9–27. Forst fügt dieser Argumentationslinie hinzu, dass noch die Fortschrittskritik auf den unvermeidlichen Fortschrittsimperativ einer Gesellschaft verweise, also noch in der Ablehnung die Unhintergehbarkeit des Fortschritts sichtbar werde (Vgl. Forst, Rainer: Der Begriff des Fortschritts, in: ders.: Normativität und Macht. Zur Analyse sozialer Rechtfertigungsordnungen, Suhrkamp, Berlin 2015, S. 102–110). ⮭
- In den ersten beiden Argumentationsweisen bei Kant ist das Böse nicht die (zeitweise) Regression, sondern das Moment, das nach der Naturabsicht durchschritten werden muss, um jene Spannung zu erzeugen, die den endlichen Zweck der Versittlichung erst ermöglicht. Das Böse ist treibende Kraft und notwendiges Element eines Fortschrittsprozesses. Wo Glückseligkeit allein ohne den Einbruch des Bösen herrscht, kommt es erst gar nicht zur Entwicklung der Anlagen des Menschen. Die Kritik an Kant entzündet sich genau an dieser Immoralität einer Fortschrittskonzeption, die Kampf, Krieg, Unterdrückung als Elemente einer empirischen Fortschrittsgeschichte anerkennt und rechtfertigt. Thomas McCarthy hat in „Rassismus, Imperialismus und die Idee menschlicher Entwicklung“ (Suhrkamp, Berlin 2015) die Argumente gegen eine solche Fortschrittskonzeption zusammengetragen: „Selbst wenn wir also um des Argumentes willen eine fortschreitende Entwicklung der gattungsmäßigen Anlagen der Menschheit zugeständen, könnten wir damit doch nicht die Opferung zahlloser Individuen auf der ‚Schlachtbank der Geschichte‘ (Hegel) moralisch rechtfertigen, von denen jedes, wie Kant uns sagt, unbegrenzten moralischen Wert besitzt, genausowenig wie die katastrophalen Zustände in zahlreichen früheren Generationen, die bloß als Sprungbrett auf dem Weg zum Reich der Zwecke dienen. Das bedeutet, dass sich der reflektierte Richter, der die unsichtbare Hand des Fortschritts in der Geschichte am Werk sieht, und der moralische Akteur, der den von ihr angerichteten Verheerungen entsetzt gegenübersteht, nicht ohne weiteres in einer einzigen Person vereinen lassen“ (S. 114). ⮭
- Ebd., S. 27. ⮭
- Honneth, Axel: Das Recht der Freiheit. Grundriss einer demokratischen Sittlichkeit, Suhrkamp, Berlin 2011. ⮭
- Puar, Jasbir: Terrorist Assemblages. Homonationalism in Queer Times, Duke UP, Durham, NC/London 2007. ⮭
- Dass Fortschritt „kein normativ eigenständiger Begriff“ (S. 107) sei, führt Forst aus, sieht die Begründungsfrage aber nicht in der Zusammenfügung etlicher Werte, sondern in der Herleitung vom Gerechtigkeitsbegriff (Forst, Rainer: Der Begriff des Fortschritts, in: ders.: Normativität und Macht. Zur Analyse sozialer Rechtfertigungsordnungen, Suhrkamp, Berlin 2015, S. 102–110). ⮭
- So im theoretischen Kapitel des International Panel on Social Progress: Rethinking Society for the 21st Century. Report of the International Panel on Social Progress, Cambridge UP, Cambridge 2018, URL: https://www.ipsp.org/de/ [Zugriff: 14.01.2019]. ⮭
- Auch Arbeiten und Gespräche von Eva Jaeggi im Vorfeld der Veröffentlichung ihres Buches „Fortschritt und Regression“ weisen in diese Richtung (Redecker, Eva von: Progress, Normativity, and the Dynamics of Social Change. An Exchange Between Rahel Jaeggi and Amy Allen, conducted by Eva von Redecker, in: Allen, Am/Mendieta, Eduardo (Hrsg.): From Alienation to Forms of Life. The Critical Theory of Rahel Jaeggi, The Pennsylvania State UP, University Park, PA 2018, S. 156–187 und Jaeggi, Rahel: Widerstand gegen die immerwährende Gefahr des Rückfalls. Zum Verhältnis von moralischem Fortschritt und sozialem Wandel, in: Gutmann, Thomas u. a. (Hrsg.): Genesis und Geltung. Historische Erfahrung und Normenbegründung in Moral und Recht, Mohr Siebeck, Tübingen 2018, S. 223–242). ⮭