Skip to main content
Einzelrezension

Schmiechen-Ackermann, Detlef u. a. (Hrsg.): Der Ort der Volksgemeinschaft in der deutschen Gesellschaftsgeschichte, 506 S., Schöningh, Paderborn u. a. 2017.


Keywords: Review, Schmiechen-Ackermann, 2017, Volk, Volksgemeinschaft, Nationalsozialismus, Populismus

How to Cite:

Friedrich, K., (2019) “Schmiechen-Ackermann, Detlef u. a. (Hrsg.): Der Ort der Volksgemeinschaft in der deutschen Gesellschaftsgeschichte, 506 S., Schöningh, Paderborn u. a. 2017.”, Neue Politische Literatur 64(3). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-019-00130-3

Rights:

© The Author(s) 2019 under CC BY International 4.0

3 Views

2 Downloads

Published on
2019-08-26

Peer Reviewed

In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten sind mehrere Sammelbände erschienen, die den nationalsozialistischen Propagandabegriff der Volksgemeinschaft im Titel führen. Eine im Sommer 2015 in Hannover abgehaltene Tagung über den „Ort der „Volksgemeinschaft“ in der deutschen Gesellschaftsgeschichte“ steuerte zu dem Thema mehrere Dutzend weitere Beiträge bei, von denen die meisten in den gleichnamigen Sammelband aufgenommen wurden. Für die Herausgeber_innen ist dies Anlass, eine aktuelle Bilanz zu ziehen.

Nach der Einleitung von Detlef Schmiechen-Ackermann ist der Band in sechs Themenblöcke mit jeweils vier oder fünf Aufsätzen gegliedert. Einführend stehen Beiträge zur Debatte um die Sinnhaftigkeit einer wissenschaftsförderlichen Befassung mit „NS-Volksgemeinschaft“ von Hans-Ulrich Thamer, Michael Wildt, Martina Steber und Wolf Gruner. Dem folgen Stellungnahmen zur „Idee der ‚Volksgemeinschaft‘ in internationaler und vergleichender Perspektive“, zu „Akteure[n] zwischen Vergemeinschaftung und Exklusion“, „Praktiken und Semantiken im Alltag des Nationalsozialismus“ und zu „zeitgenössische[n] Repräsentationen der ‚Volksgemeinschaft‘“. Um die Nachgeschichte der „Volksgemeinschaft“ geht es im abschließenden Block über „Debatte und Aushandlungsprozesse nach 1945“.

Das gesellschaftsgeschichtliche Themenspektrum ist überaus breit gefächert. Doch Uneinigkeit besteht unter den Beitragenden schon darüber, ob es sich bei dem Untersuchungsgegenstand um eine Volksgemeinschaftsparole, eine -ideologie oder ein -ideologem, ein Dogma oder eine bloße Volksgemeinschaftspropaganda handelt (S. 29, 32, 71). Hinzu kommt, dass die Einleitung keine klare Definition enthält, was unter dem „Leitbegriff ‚Volksgemeinschaft‘“ überhaupt zu verstehen ist, sondern nur eine Auflistung seiner verschiedenen Verwendungen (S. 23) – auf die sich die Beitragenden dann in ihrem jeweiligen Forschungszusammenhang jeweils beziehen. Die Notwendigkeit, „die Begriffsgeschichte von ‚Volksgemeinschaft‘ während der NS-Zeit“ zu erforschen, wird von Thamer zwar gesehen, doch ihr in dem Band nicht Genüge getan. Auf einen Ursprung des Begriffs bei dem Soziologen Ferdinand Tönnies bezieht sich Wildt, wenn er auf dessen im Jahr 1912 erschienene überarbeitete Fassung seines Buchs „Gemeinschaft und Gesellschaft“ eingeht und aus dem Jahr 1924 Helmut Plessners Warnung vor dem „Ideal einer glühenden, in allen ihren Trägern überquellenden Gemeinschaft“ und vor der „Seligkeit besinnungslosen Sichverschenkens“ anführt (S. 42). Gruner führt die Rede von der Volksgemeinschaft auf den Ersten Weltkrieg zurück (S. 72) und weist auf erhebliche Mängel und Unschärfen in den Studien zur „Volksgemeinschaftsforschung“ hin. Er bestreitet sogar, dass das NS-Regime in den Jahren bis 1939 seinem Ziel, die Volksgemeinschaft zu stärken, näher gekommen sei und begründet dies mit Hinweisen darauf, dass die Deutschen im Protektorat ihre Option für die Reichsangehörigkeit 1940 keineswegs sämtlich genutzt hätten. Und selbst Ende der 1930er Jahre äußerten – so Gruner – einzelne Berliner öffentlich Protest gegen die Judenverfolgung, ohne dass die Gestapo sie wegen solcherart Unbotmäßigkeit drakonisch gemaßregelt hätte. Wenn es sich dabei nicht um eine Berliner Besonderheit gehandelt hat, müsste sie sich mithilfe vergleichbarer Vorkommnisse auch in Breslau, Frankfurt am Main und anderswo nachweisen lassen. In Kleinstädten und Dörfern ist damit kaum zu rechnen, da bis 1939 die allermeisten jüdischen Deutschen ihre dortigen Heimatorte verlassen, viele hier bereits Mitte der 1930er Jahre die Flucht ergriffen hatten und frühere Freunde und Bekannte gewöhnlich eingeschüchtert waren, sofern sie sich nicht schon vorher abgewandt hatten. Gruner spricht sich für einen mikrogeschichtlichen Ansatz aus, der die „Verfolgungsgemeinschaft und ihre Handlungen“ in den Mittelpunkt rücke und zugleich das Handeln der Ausgegrenzten einbeziehe (S. 90).

Für die Staatspolizeistelle im Regierungsbezirk Kassel war es schon Anfang 1935 ausgemacht, dass „Juden nicht zur deutschen Volksgemeinschaft gehören“ (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Bad Wildungen, Nr. 1245). Weniger klar erscheint, welche Vorstellungen an den maßgeblichen Stellen entwickelt wurden, um den künftigen radikalisierten Umgang mit jenen Personen zu normieren, die teilweise jüdischer Herkunft waren. Fürs Erste entschied der Reichswirtschaftsminister im Jahr 1940, dass nicht in der NSDAP, sondern in der NS-Volkswohlfahrt, der Deutschen Arbeitsfront und im Reichskriegerbund „der Begriff der Volksgemeinschaft am sinnfälligsten in die Erscheinung tritt“ (ebd., Nr. 1231), hatten sie doch zusammengenommen weitaus mehr Mitglieder.

Weitere Beiträge im Sammelband thematisieren den (unvereinbaren) Gegensatz zwischen jenen, die der NS-Volksgemeinschaft zugehörten, und den sogenannten Gemeinschaftsfremden. Demgegenüber wäre es nützlich, jene „Volksgenossen“ genauer zu betrachten, die sich ihres Status weniger sicher sein konnten als andere. Doch gibt es bis heute keine Gesamtdarstellungen über die Stellung von hier infrage kommenden Randgruppen, etwa der Blinden, der Gehörlosen oder der Körperbehinderten.

Die Anpassungsleistungen in den Schützen- und Sportvereinen 1933/34 geraten in den Fokus, aber welche Rollen die Freiwillige Feuerwehr und die Technische Nothilfe im NS-Staat spielten, nachdem sie 1936 in den Rang von Hilfspolizeitruppen erhoben worden waren, ist bisher nicht umfassend erforscht worden. Zu Beginn der NS-Herrschaft konkurrierte in der Propaganda die Wunschparole „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ mit dem Anspruch auf „Volksgemeinschaft“. Zugleich machte sich schon damals die Rede vom „gesunden (deutschen) Volksempfinden“ breit, wenn zur Begründung der eigenen Ansicht die ganze Autorität der NS-Volksgemeinschaft bemüht werden sollte. Stets mussten Unangepasste damals mit dem seinerzeit um sich greifenden Vorwurf rechnen, er oder sie stelle sich selbst außerhalb der Volksgemeinschaft.

An einer Begriffsgeschichte, die sich auf eine möglichst breite Quellenbasis stützt, führt kein Weg vorbei. Denn ohne sie erweist sich „Volksgemeinschaft“ als wenig tauglich, um die massenhafte Bereitschaft zum Mitmachen in der NS-Diktatur oder ihre Bedeutung als zentrales Propagandakonzept oder gar prägende Denkfigur nationalsozialistischer Herrschaft zu erklären. Wie es scheint, hat es eine funktionierende „Volksgemeinschaft“ nur an einem Ort gegeben, und zwar außerhalb des Reichs: In seinem Aufsatz über das Generalgouvernement verzichtet Stephan Lehnstaedt als einziger auf die sonst allgegenwärtigen distanzierenden Anführungszeichen. Hier bedeutete nämlich „Inklusion […] von Anfang an genozidale Exklusion“; „die Volksgemeinschaft im Osten“ zeige sich „als Idealtypus dessen, was sich nationalsozialistisches Spitzenpersonal darunter vorstellte“ (S. 164).