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Einzelrezension

Gädeke, Dorothea: Politik der Beherrschung. Eine kritische Theorie externer Demokratieförderung, 491 S., Suhrkamp, Berlin 2017.


Abstract

Beherrscht Euch!

Keywords: Review, Gädeke, Dorothea, 2017, Demokratie, Beherrschung, Demokratisierung

How to Cite:

Kneip, S., (2019) “Gädeke, Dorothea: Politik der Beherrschung. Eine kritische Theorie externer Demokratieförderung, 491 S., Suhrkamp, Berlin 2017.”, Neue Politische Literatur 64(2). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-019-00094-4

Rights:

© The Author(s) 2019 under CC BY International 4.0

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Published on
2019-05-21

Peer Reviewed

Die Demokratisierungseuphorie der frühen 1990er Jahre, als nicht wenige Beobachter einen weltweiten Siegeszug der Demokratie prognostizierten und manche gar ein „Ende der Geschichte“ ausriefen, ist mittlerweile einer deutlichen Skepsis gewichen. In weiten Teilen der Welt zeigen sich deutliche Illiberalisierungs- und Autokratisierungstendenzen, und manche der mit großen Hoffnungen gestarteten Demokratisierungsversuche sind eher in hybriden Regimen als in liberalen Demokratien geendet. Gleichzeitig ist das ursprünglich von der Weltbank entwickelte Konzept der Good Governance, das eine gute Regierungsführung unter anderem mit der Etablierung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verknüpft, zu einem zentralen Topos der internationalen Politik und der Entwicklungszusammenarbeit geworden. Aktive Demokratieförderung von außen und demokratische Reformen in den Zielländern sind zu wichtigen Merkmalen internationaler (Entwicklungs‑)Zusammenarbeit geworden.

In dieser ambivalenten Gemengelage entwickelt Dorothea Gädeke ihre kritische Theorie externer Demokratieförderung. Ob demokratische Staaten ihre eigene Regierungsform gegenüber nichtdemokratischen Staaten propagieren sollen und dürfen, ob sie dazu sogar normativ verpflichtet sind oder ob damit vielleicht eher eine illegitime Selbstermächtigung verbunden ist, steht im Mittelpunkt der Ausführungen dieses Buches. Genauer: Sowohl der Universalisierungsanspruch der Demokratie als auch die (meist imperialismustheoretisch fundierte) Kritik daran sollen kritisch durchleuchtet und miteinander in Bezug gesetzt werden. Die zentrale These des Buches lautet, dass sowohl die Universalisierungsposition als auch die Imperialismuskritik Gefahr laufen, trotz berechtigter Anliegen selbst in nicht rechtfertigbare Beherrschungsverhältnisse umzuschlagen – und dass vor allem eine kritische Theorie der Nicht-Beherrschung, wie sie die Autorin vorlegt, dabei helfen kann, diese Dialektik zu erkennen und letztlich zu überwinden.

Gädeke gliedert ihre Studie in vier große Teile. Deren erster beschäftigt sich mit den Ambivalenzen der Universalisierung der Demokratie selbst. Während diese nach 1990 weltweit Verbreitung fand und sich auch normativ als unhintergehbarer Standard etablieren konnte, gerät sie seit der Jahrtausendwende in beiderlei Hinsicht zunehmend unter Druck. Ihre empirische Ausbreitung scheint heute ebenso ins Stocken geraten wie ihre unbedingte normative Akzeptanz. Der Anspruch auf universelle Gültigkeit der Demokratie ist heute weder empirisch noch normativ oder politisch-praktisch unangefochten, wie die Autorin überzeugend herausarbeitet.

Teil II der Studie widmet sich deshalb der Frage nach dem Zusammenhang von Gerechtigkeit, dem Phänomen der Beherrschung und der Regierungsform der Demokratie. Aufbauend auf Philip Pettits Theorie des Neorepublikanismus entwickelt die Autorin eine Theorie der (Nicht‑)Beherrschung, die einerseits Machtverhältnisse in den Mittelpunkt der Theorie rückt und sich andererseits zum Ziel setzt, ausgehend vom Prinzip der Nicht-Beherrschung individuelle und kollektive Selbstgesetzgebung und die Herrschaft des Rechts als normativen Kern einer Gerechtigkeitstheorie zu rechtfertigen. Beides gelingt ihr auf überzeugende Art und Weise, indem sie Pettits Neorepublikanismus mit einem diskurstheoretisch gewendeten kantischen Ansatz Frankfurter Provenienz (und hier insbesondere auf den Ideen Rainer Forsts aufbauend) erweitert. Das gut begründete Recht auf Nicht-Beherrschung impliziert in der Lesart dieses deliberativen Neorepublikanismus ein Institutionensystem, das individuelle Rechte mit Formen der Selbstgesetzgebung verknüpft – also das, was wir gemeinhin ‚Demokratie‘ nennen.

Daraus folgt nun aber nicht, dass externe Demokratieförderung normativ unproblematisch wäre, wie Teil III des Buches zeigt. Zwänge und Anreize zur Demokratisierung, wie sie im Rahmen externer Demokratieförderung gesetzt werden, sorgen nämlich, so Gädeke, ebenfalls für Formen der Beherrschung, diesmal allerdings nicht im innerstaatlichen Verhältnis zwischen Individuen oder Individuen und Staat, sondern im transnationalen Verhältnis zwischen Staaten beziehungsweise zwischen konditionierenden Organisationen wie der WTO oder der Weltbank und den von Fördermaßnahmen betroffenen Gemeinwesen. So wenig gegen die generelle Einsicht einzuwenden ist, dass es sich auch hier um Formen der Beherrschung handelt, so sehr regt sich beim Leser doch Widerstand gegen die daraus folgende Schlussfolgerung Gädekes, dass diese Form der Beherrschung unter keinen Umständen gerechtfertigt sein kann. Weder ist die Annahme plausibel, dass auch in Autokratien das Volk als Träger der Staatsgewalt verstanden werden kann (und damit transnationale Beherrschung eines Staates notwendigerweise auch Beherrschung dieses Volkes bedeuten muss), noch schließt dies aus, über externe Demokratisierungsmaßnahmen einzelne Teile dieses Volkes (Oppositionsgruppen, NGOs, Juristenvereinigungen, etc.) aktiv zu unterstützen, ohne diese dabei zu beherrschen. Im Gegenteil: Nimmt man Gädekes individualistische Ausgangsüberlegung ernst, dass Institutionen so zu gestalten sind, dass das moralische Recht auf Nicht-Beherrschung garantiert wird, scheinen solche Maßnahmen geradezu geboten. Die in Teil III des Buches eingenommene transnationale Perspektive verstellt unnötigerweise den Blick auf solche Maßnahmen, die Nicht-Beherrschung – mitunter gegen die Interessen der nichtdemokratischen Regierungen in den Zielländern – erst möglich macht.

Teil IV der Untersuchung widmet sich der Frage, wie das „emanzipatorische Potenzial der Universalisierung der Demokratie“ besser ausgeschöpft werden kann. Im Anschluss an die transnationale Perspektive des vorangegangenen Teils wird hier vor allem danach gefragt, wie eine gerechte Entwicklungspolitik unter Nicht-Beherrschungsperspektive aussehen könnte. Ansatzpunkt ist hier die Verrechtlichung und Politisierung internationaler Institutionen und Organisationen. Auch hier hätte man sich weitergehende Ausführungen bezüglich gezielter Demokratieförderung auf Bürgerebene gewünscht. Ob eine Theorie der Nicht-Beherrschung etwas zur konkreten Förderung nationalstaatlicher Rechts- und Parteiensysteme oder zivilgesellschaftlicher Akteure zu sagen hat, wäre durchaus interessant gewesen.

Insgesamt liegt mit der „Politik der Beherrschung“ ein präzise geschriebenes und gut durchdachtes Buch vor, das seine Thematik tief durchdringt und der Leserschaft dabei eine Reihe neuer Erkenntnisse beschert. Dass man über die eingeschlagene Argumentation zur kollektiven Selbstbestimmung streiten kann (und muss), sollte nicht als Manko, sondern als Aufforderung zur wissenschaftlich-intellektuellen Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Buch verstanden werden.