James Q. Whitman hat sich in seinem schmalen Büchlein viel vorgenommen. Nicht nur will er die vermeintlich vernachlässigte Geschichte des Interesses von NS-Juristen an den rassistischen Gesetzen der USA beschreiben, sondern er möchte auch der Frage nachgehen, was uns dies über Nazi-Deutschland, die moderne Geschichte des Rassismus und über die Vereinigten Staaten von Amerika sagt. Obwohl er zuweilen auf historische Prozesse und Gesetzgebungen in den USA sowie auf Publikationen von Nationalsozialisten vor dem Erlass der Nürnberger Gesetzen zurückgreift, konzentriert er sich dabei im Wesentlichen auf die Interpretation einer Quelle: die Besprechung der Strafrechtskommission des Reichsjustizministeriums am 5. Juni 1934 über die mögliche Konzeption einer „Rassengesetzgebung“. Hier entdeckt er eine breite Diskussion über die Rassengesetze in den Vereinigten Staaten, auf die die Anwesenden in ihrer Diskussion abheben. Sie hätten dann dafür gesorgt, dass das amerikanische Vorbild im folgenden Jahr als Modell für die Nürnberger Gesetze gedient hätte.
Das ist eine starke These, aber kurioserweise beginnt das Buch wie mit einem kleinen rhetorischen Tanz und deutet so auf die Unsicherheit des Verfassers über seine eigenen Argumente hin. Es geht einen Schritt vor und einen zurück: NS-Juristen hätten über amerikanische Rassengesetze geredet, aber Historiker_innen haben herausgefunden, dass das nicht wirklich signifikant für die NS-Gesetze gewesen ist; Amerika hat den Nazis als Vorbild gedient, aber dann auch wieder nicht wirklich; Hitler schwärmte für Franklin D. Roosevelt, aber natürlich war der kein Vorbild; Deutsche diskutierten amerikanische eugenische Schriften und Jim Crow Laws, aber Eugenik war ein internationales Phänomen; Whitman wiederholt die längst widerlegte These, dass die Vertreibung der amerikanischen Ureinwohner Vorbild für die Lebensraum-Konzepte der Nazis in Osteuropa war, aber die NS-Ideologie sei hausgemacht gewesen; Amerika war den Nazis ein Vorbild, aber es war zu ambivalent, daher als ‚das‘ Vorbild nicht brauchbar.
Daran ist einiges richtig, anderes längst widerlegt. Und neu ist das alles auch nicht. Stefan Kühl hat bereits 1994 mit „The Nazi Connection: Eugenics, American Racism, and German National Socialism“ eine grundsolide Untersuchung veröffentlicht, die Whitman nur beiläufig erwähnt, und mit Thomas Leonards „Illiberal Reformers. Race, Eugenics, and American Economics in the Progressive Era“ ist jüngst eine Untersuchung erscheinen, die für eine etwas breiter angelegte Untersuchung wichtig gewesen wäre. Zudem findet die kaum noch überschaubare Literatur über amerikanischen Rassismus, Einwanderungsgesetze, Segregation und Eugenik in dem Buch nur wenig Niederschlag. Die Literatur, die Whitman einbezogen hat, und die die Frage eines Einflusses amerikanischer Vorbilder auf Nazi-Deutschland zu Recht sehr vorsichtig bewertet, handelt er schnell ab indem er postuliert, die anderen Autoren hätten den Begriff „Einfluss“ zu eng gefasst. Allein schon, dass es Kenntnis von amerikanischen Gesetzen gab, müsse als solcher verstanden wissen. Whitman ist nicht nur Jurist und lehrt vergleichende Rechtslehre, sondern er hat auch eine Ausbildung als Historiker. Er müsste also wissen und scheint es zumindest zu ahnen, dass er damit Tür und Tor so weit aufmacht, dass sich ein belastbarer, hypothesenbildender Erkenntnisgewinn so kaum realisieren lässt.
Dadurch, dass sich Whitman fast ausschließlich auf die Besprechung im Juni 1934 konzentriert, verliert er den Hintergrund einer gobalen eugenischen Bewegung aus den Augen, der beileibe nicht nur deutsche Rassenhygieniker anhingen. Er ignoriert so weitgehend auch die Wurzeln des biologistischen Antisemitismus, die auf Eugenik und Rassenlehre fußen, und, seit dem 19. Jahrhundert von England ausgehend, reichen Nährboden fanden, in den USA zu einschneidenden Sterilisationsgesetzen führten. Das Resultat waren dort Zwangssterilisierungen, bei denen sich rassistische Elemente mit eugenischen mischten, und die in den USA seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1980er Jahre hinein durchgeführt wurden. In transnationalen Zusammenhängen finden sich dann vielfältige Facetten der Bewegung, darunter die Eugenikerin und Frauenrechtlerin Margarete Sanger, genauso wie der Rassist und Antisemit Harry H. Laughlin, ein unerbittlichen Streiter für Zwangssterilisationen dem die Universität Heidelberg 1936 einen Ehrendoktor verlieh, sowie der jüdische Eugeniker Wilhelm Nussbaum, der in Berlin eine „Arbeitsgemeinschaft für jüdische Erbforschung und Eugenik“ betrieb, bis ihm 1935 seine Forschung untersagt wurde und er mit Hilfe von Franz Boas in die USA fliehen konnte.
Die Hintergründe der NS-Gesetzgebung sind also weitaus komplexer und auch widersprüchlicher als dass sie auf den kleinen Ausschnitt der Quellen und Prozesse reduziert werden könnten, den Whitman für seine These anführt. Er hat offensichtlich selbst bemerkt, wie schwach seine Belege dafür sind, dass amerikanische rassistische Gesetze ‚das‘ Modell für die Nürnberger Gesetze gewesen sein sollen: Am Ende, schreibt er, wisse man nicht, ob und welche Teile eines amerikanischen Modells in NS-Gesetze tatsächlich eingegangen sind. Einflussreich sei aber bereits gewesen, dass die Nazis wussten, dass es Beispiele in den USA gab. Wer so argumentiert, muss eine kontrafaktische Gegenfrage erlauben, denn die liegt dann auf der Hand: Hätte es die Nürnberger Gesetze auch ohne das vermeintliche Vorbild USA gegeben, wäre es ohne den Rassismus in den USA und das Interesse einiger NS-Juristen an den dortigen Gesetzen nie zur Shoa und zu Millionen von Opfern der NS-Unrechtsjustiz gekommen? Whitman lässt durchblicken, dass auch für ihn die Antwort nur ein ‚ja‘ sein kann. Dann allerdings wäre es notwendig, die nächste, implizite Frage zu stellen: Welche signifikanten Unterschiede hätte es ohne das vermeintliche Modell USA gegeben? Darauf hat Whitman keine Antwort.
Viel bleibt also nicht an Erkenntnisgewinn durch dieses Buch, denn in den USA gab es ja vieles, was als Modell getaugt hätte, beispielsweise eine demokratische Zivilgesellschaft und freie Wahlen; was bekanntlich nicht übernommen wurde. Das aber wird diejenigen, die nach Möglichkeiten suchen die Schuld des NS-Regimes zu relativieren, nicht davon abhalten, das Buch apologetisch zu nutzen. Doch wenn man die zu enge Sichtweise und Beweisführung von Whitman einmal beiseitelässt, bietet das Buch durchaus wichtige Anregungen für weitere Untersuchungen zu transnationalen Expertennetzwerken von Eugenikern und Rassenhygienikern. Es wäre dann allerdings wünschenswert, diese weniger auf eine zwar sicherlich verkaufsfördernde, aber verkürzte und kaum haltbare These zu stützen, sondern auf solide, breit angelegte Forschung.