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Einzelrezension

Carl Schmitt als Globalisierungskritiker


Abstract

Carl Schmitt als Globalisierungskritiker

Keywords: Review, Mousavi, Seyed Alireza, 2017, Carl Schmitt, Globalisierung

How to Cite:

Thiele, U., (2019) “Carl Schmitt als Globalisierungskritiker”, Neue Politische Literatur 64(1). doi: https://doi.org/10.1007/s42520-018-0030-5

Rights:

© The Author(s) 2019 under CC BY International 4.0

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Published on
2019-01-28

Mousavi, Seyed Alireza: Die Globalisierung und das Politische. Überlegungen zur Aktualität von Carl Schmitt, 284 S., Duncker & Humblot, Berlin 2017.

Die Dissertation von Seyed Alireza Mousavi exponiert die Hypothese, Carl Schmitt könne als Vorläufer der heutigen Globalisierungskritiker gelten. Denn dieser diagnostiziere auf diversen Analyseebenen Erosionsprozesse nationalstaatlicher Souveränität. Hiervon würden Ausdifferenzierungen des öffentlichen Rechts im inter- und supranationalen Kontext begünstigt (S. 11, 264ff.). „Globalisierungskritik“ soll das Zentralmotiv des Schmittschen Werkes sein; und zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beweisführung des Autors auch zum großen Teil überzeugen kann.

Die Präzisierung dieser Hypothese geschieht in vier Schritten, die die wichtigsten Themenkomplexe des Schmittschen Werkes behandeln: „politische Philosophie, politische Theologie, Staatswissenschaft und internationale Beziehungen“ (S. 16, Hervorhebung im Original). Die spezifischen Ausprägungen des von Schmitt diagnostizierten politiktheoretischen Entstaatlichungsprozesses gestalten sich – so Mousavi – in den vier Sparten der Gesamttheorie auf je spezifische Weise, sodass der Ausdruck „Globalisierung“ im weiteren Sinne zu verstehen sei (S. 18).

Dementsprechend thematisiert das erste Kapitel Schmitts antiliberale, auf die Freund-Feind-Theorie des Politischen aufbauende Kritik am Weberschen Wertfreiheitspostulat einerseits (S. 21ff.) und an den Spielarten einer pluralistischen Demokratietheorie andererseits. Schmitts Variante einer Konflikttheorie des Politischen erkennt nur solchen Gruppenbildungsmodi das Prädikat politisch zu, die vermittels einer ‚existenziellen‘ Negativitätsbeziehung radikalisierungsfähig sind. Insofern Schmitts Politische Theorie allein antagonistische Situationsdeutungs- und Problemlösungsmuster als politisch bezeichnet, steht sie von vornherein quer zu zeitgenössischen pluralistischen Demokratietheorien etwa Hans Kelsens, Ernst Fraenkels und insbesondere Harold Laskis (S. 59ff.).

Der Versuch einer globalisierungstheoretischen Rekonstruktion der Politischen Theologie kann dagegen nur teilweise überzeugen: Dies mag daher rühren, dass einerseits die theologische Selbstverortung Schmitts als Katholik unhinterfragt bleibt (beispielsweise S. 265). Gleichzeitig wird nämlich andererseits festgestellt, dieser sei vom Glauben an eine „im Voraus festgelegte Spaltung von Gut und Böse“ durchdrungen (S. 70) – eine gnadenpartikularistische Lehre, die am ehesten noch bei Augustinus oder im Calvinismus, nicht aber im zeitgenössischen Katholizismus zu finden ist (vgl. Paric 2012: S. 36ff.). Der Autor untergliedert Schmitts Politische Theologie in ihre zwei Hauptthesen: Neben der ideengenetischen Annahme, nach der alle „prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre […] säkularisierte theologische Begriffe“ seien, benennt er die These von der Strukturanalogie beider Terminologien und entsprechenden Theorien (S. 89). Dementsprechend wird ausgehend von der metaphysischen Spaltung zwischen Deismus und Theismus Schmitts Analogisierung von theologischem Wunder und politischem Ausnahmezustand erläutert (S. 87ff., auch S. 123). Der Ausdruck „Globalisierungskritik“ trifft demnach den Befund des Kapitels zur Politischen Theologie nur sehr bedingt, da hier vor allem Prozesse der staatsrechtlichen ‚Einhegung‘ des Ausnahmezustandes kritisiert werden. Diese mögen zwar mit einem Souveränitätstransfer zugunsten inter- oder supranationaler Akteure und Institutionen korrelieren, müssen das aber nicht.

Auch das anschließende Kapitel zu den staatsrechtlichen Schriften Carl Schmitts legt die Frage nahe, ob der Oberbegriff, der das ideologiekritische Ziel des Schmittschen Werkes benennt, nicht treffender ‚Verrechtlichungskritik‘ lauten müsste, so dass inter- und supranationale Souveränitätsverluste der Nationalstaaten dann unter den nachgeordneten Unterbegriff ‚Globalisierung‘ fallen würden. Denn schon auf den ersten Seiten rekonstruiert der Autor den gewaltendifferenzierende Rechtsstaat als das zuerst von Thomas Hobbes (S. 128ff.) geforderte strukturelle Hemmnis der Staatsgewalt, durch das jegliche politische Dezision letztendlich in einem geschlossen Normensystem verschwände – so jedenfalls der Tenor von Schmitts Hobbes-Deutung von 1938 sowie seiner Kelsen-Interpretation (S. 158ff.).

In Bezug auf die internationalen Beziehungen dagegen kann der Autor die Hauptthese, die zentrale Intention des Schmittschen Werkes bestehe einerseits in der Kritik an faktischen Prozessen der Entstaatlichung von Souveränität und andererseits an den korrespondierenden Legitimationsideologien, vollständig plausibilisieren. In schärfstem Kontrast zu Immanuel Kants Völkerrechtslehre (S. 186ff.), die den Ursprung inter- beziehungsweise supranationalen Rechts kontraktualistisch konzipiert und damit den Fall ausschließt, dass ein einseitiger Wille einen Rechtsanspruch gegenüber allen anderen Staaten begründen könnte, wird die Schmittsche Lehre positioniert, die unilaterale Akte zur legitimierenden Quelle völkerrechtlicher Gebietsansprüche erklärt. Insbesondere gilt dies für die gewaltsame Erweiterung des eigenen Staatsgebietes, der unter dem Titel „Großraumordnung“ rechtskonstitutive Qualität zugesprochen wird. Während ein diesbezügliches Verbot im dritten Definitivartikel der Kantischen Friedenschrift in den Status eines Prinzips des öffentlichen Rechts erhoben wird, gilt Schmitt die einseitige Okkupation fremden Gebietes (genannt werden die beiden Fälle der Land- und Seenahme) als „ein konstitutives geschichtliches Ereignis“ (Schmitt 1950: S. 42), das ein völkerrechtliches Nutzungs- beziehungsweise Interventionsverbot für alle fremden Staaten begründet. Seit dem Ende der 1930er Jahre beschäftigt sich Schmitt im Gegensatz zu liberalen Völkerrechtstheorien insbesondere Kantianischen Zuschnitts, durchgängig mit dem konstitutiven Zusammenhang von Ortung und Ordnung (S. 193ff.), Raum und Recht (siehe Schmitts Publikationen von 1939–1944, sowie 1950–1951 und schließlich 1959).

Im Ganzen gesehen hat Mousavi eine ungemein informationsreiche Dissertation vorgelegt, die auf gründlicher Kenntnis des Schmittschen Werkes beruht, deren originelle Hauptthese aber nicht an allen genannten Theoriesparten belegt werden kann.