Testorf, Christian: Ein heißes Eisen. Zur Entstehung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976, 464 S., Dietz Nachf., Bonn 2017.
„Mitbestimmung – eine Forderung unserer Zeit“ lautete der Titel einer Denkschrift, mit welcher der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Mai 1966 seine Vorstellungen zur Ausweitung der Mitbestimmung über den Bereich der Montanindustrie hinaus zusammenfasste. Der gewerkschaftliche Dachverband versprach sich davon nicht nur eine dauerhafte Sicherung der Demokratie, sondern auch die Möglichkeit zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht. In der Öffentlichkeit und selbst unter den eigenen Mitgliedern war diese Forderung jedoch keineswegs sonderlich populär. Das war wohl auch dem DGB-Bundesvorstand bewusst. Nicht umsonst ließ er sich entsprechende Werbekampagnen mehrere Millionen DM kosten. In Teilen der Presse- und Fernsehberichterstattung verstärkten diese Bemühungen indes nur den Eindruck, dass es sich bei der Mitbestimmung um „eine Art Glaubensbekenntnis“ des „orthodoxen Flügels der Gewerkschaften“ handle, ohne jegliche Auswirkung auf Löhne und Gehälter, aber mit negativen Folgen für das Betriebsklima (S. 151). Wie aus dieser Forderung nach zehn Jahren und heftigen politisch-juristischen Auseinandersetzungen dann doch ein Gesetz wurde, auf welchen Ideen und institutionellen Arrangements der Mitbestimmungsgedanke gründete, welche Weichenstellungen den Weg zum Gesetz ebneten und wie der Diskussions- und Entscheidungsprozess im Konflikt zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Parteien und Regierung verlief, zeichnet diese beeindruckende Arbeit von Christian Testorf ebenso präzise wie umfassend nach.
Der Autor wertete für seine Bonner Dissertation zahlreiche Archive aus, darunter an erster Stelle die Unterlagen des DGB, ferner die Bestände der SPD-Bundestagsfraktion und des Parteivorstands sowie die Bestände Helmut Schmidt und Willy Brandt, alle im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn. Außerdem zog er einschlägige Bestände im Archiv des Liberalismus, im Bundesarchiv und im Archiv des Bundesverbands der Deutschen Industrie heran. Diese breite Quellengrundlage, durch veröffentlichtes Material noch ergänzt, ermöglichte eine lebendige, mit vielen aussagekräftigen Zitaten gespickte Darstellung.
Nach einem historischen Abriss der Entwicklung der Mitbestimmung vom Vormärz über den Ersten Weltkrieg und die Weimarer Republik bis in die frühen 1950er Jahre mit den ersten Höhepunkten Montanmitbestimmung und Betriebsverfassungsgesetz wendet sich Testorf der engeren Vorgeschichte des Gesetzes von 1976 zu. Er lässt diese in der ersten Hälfte der 1960er Jahre beginnen, als der DGB einen am Vorbild der Montanmitbestimmung orientierten Entwurf für ein einheitliches Gesetz präsentierte. Während die Arbeitgeber, allen voran die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, mit scharfer Ablehnung reagierten, fielen die Reaktionen der politischen Parteien – und auch der Kirchen – uneinheitlich aus: Die höchste, allerdings keineswegs komplette Übereinstimmung der Standpunkte gab es erwartungsgemäß mit der SPD; in der CDU standen sich die mitbestimmungsfreundliche Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft und der Wirtschaftsrat unversöhnlich gegenüber; in der FDP drängte der sozialliberale Flügel zwar auf eine Öffnung gegenüber den Gewerkschaften, doch die wirtschaftsliberalen Kräfte blieben ihrer Rolle als Interessenvertreter der Wirtschaft treu. Diese Konstellation veränderte sich bis in die 1970er Jahre kaum. Die Bildung der sozialliberalen Koalition 1969 verschlechterte die Lage aus Sicht der Gewerkschaften eher noch, da die SPD „nicht bereit war, Bedingungen für die FDP aufzustellen“ (S. 268), die trotz der Bestrebungen um ein stärkeres soziales Profil eine Übernahme des paritätischen Montanmodells mehrheitlich nach wie vor ablehnte.
Das im März 1976 schließlich mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetz über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten von Großunternehmen blieb hinter den Erwartungen der Gewerkschaften deutlich zurück, weil es den Anteilseignern die Mehrheit im nur formal paritätisch zusammengesetzten Aufsichtsrat sicherte. Die Arbeitgeber waren demgegenüber im Großen und Ganzen zufrieden und feierten die im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf beschlossenen Veränderungen als „Ergebnis des geschlossenen Widerstandes der Wirtschaft“ (S. 414). Die „Uneinheitlichkeit der Gewerkschaften untereinander“, die gebührend dargestellt wird, führt Testorf denn auch als wichtige Erklärung für das „Scheitern“ des DGB an (S. 439). Höchst verdienstvoll ist indes nicht nur die dichte Rekonstruktion der Debatten und des parteipolitischen Tauziehens um die Mitbestimmung, sondern auch der gelungene Versuch des Autors, die Befunde in größere Forschungskontroversen etwa um den Korporatismus, den Demokratisierungsschub der späten 1960er Jahre oder das vermeintliche „sozialdemokratische Jahrzehnt“ einzubetten. Alles in allem hat Testorf eine überzeugende Studie vorgelegt.