Münkler, Herfried/Bluhm, Harald (Hrsg.): Gemeinwohl und Gemeinsinn. Historische Semantiken politischer Leitbegriffe, 336 S., Akademie, Berlin 2001.
Vier Bände „Forschungsberichte der interdisziplinären Arbeitsgruppe ‚Gemeinwohl und Gemeinsinn‘ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ sind angekündigt. Der erste sei hier vorgestellt. Sprecher der Arbeitsgruppe ist der Berliner Politikwissenschaftler Herfried Münkler. Seiner Initiative und Handschrift lässt sich das Projekt in besonderer Weise zurechnen. Es geht einerseits auf Münklers Forschungen zum Tugenddiskurs und Bürgerbegriff zurück (Herfried Münkler/Jürgen Gebhardt [Hrsg.], Bürgerschaft und Herrschaft; Herfried Münkler [Hrsg.], Bürgerreligion und Bürgertugend), andererseits auch auf eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen „Konzeptionen der Gerechtigkeit“ in Geschichte und Gegenwart, die „die stellenweise sehr verengte aktuelle Debatte über Gerechtigkeit [gemeint ist wohl die erwähnte Prägung durch Rawls und Habermas] an jene Breite und Vielfalt zu erinnern [versucht], die sie in der Geschichte des politischen Denkens gehabt hat und die ihr auch jetzt wieder zupass käme“ (Herfried Münkler/Marcus Llanque [Hrsg.], Konzeptionen der Gerechtigkeit). Das Projekt „Gemeinwohl und Gemeinsinn“ knüpft daran an. Die Herausgeber des ersten Bandes, Herfried Münkler und Harald Bluhm, meinen nämlich: „Die Dominanz von Gerechtigkeit als politischem Leitbegriff ist ein jüngeres Phänomen. [...] In den Konzepten der guten Ordnung waren Gerechtigkeit und Gemeinwohl dagegen untrennbar miteinander verwoben“ (S. 15). Die Wendung von der Gerechtigkeit zum Gemeinwohl diente demnach der breiteren historischen Behandlung, die Berücksichtigung der „komplementären“ Kategorie des Gemeinsinns der begrifflichen Profilierung. Systematisch meinen die Herausgeber dazu: „Gemeinwohl ist das normative Ideal, das uns implizit auch sagt, wie viel Gemeinsinn wir aufbringen müssen, um die im Gemeinwohlbegriff umschriebenen Resultate des politischen Prozesses zu erreichen“ (S. 13). Historisch wenden sie sich gegen die These vom Niedergang der Gemeinwohlforderung in der Moderne. Die Ergebnisse der historischen Studien nehmen sie einleitend auf, indem sie im selektiven „Gang durch die Geschichte des politischen Denkens im Hinblick auf einige Eckpunkte der Semantik von Gemeinwohl und Gemeinsinn“ die Präsenz der Forderung von Gemeinwohl und Gemeinsinn in ihren diversen Wendungen hervorheben.
Methodisch knüpft das Unternehmen an das begriffsgeschichtliche Konzept der historischen Semantik und der „Geschichtlichen Grundbegriffe“ an. Das ist schon im Ansatz bei „Gegenbegriffen“ und „Leitbegriffen“ deutlich. Die Herausgeber schwächen aber die starken Zielsetzungen der „Geschichtlichen Grundbegriffe“ ab. Sie teilen zwar den Ansatz bei der Historischen Semantik, übernehmen aber die insbesondere von Koselleck (vgl. nur ders.: Richtlinien für das Lexikon politisch-sozialer Begriffe der Neuzeit, in: Archiv für Begriffsgeschichte 11 [1967], S. 81–99; ders.: Einleitung, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 1; ders., Begriffsgeschichte, Sozialgeschichte, begriffene Geschichte, in: Neue Politische Literatur 43 [1998], S. 187–205; vgl. Christof Dipper: Die ‚Geschichtlichen Grundbegriffe‘, in: Historische Zeitschrift 270 [2000], S. 280–308) vertretenen Thesen von der radikalen Geschichtlichkeit qua „Verzeitigung“ aller politisch-sozialen „Grundbegriffe“ seit der „Sattelzeit“ nicht. Zwar konstatieren auch sie einen fundamentalen Bedeutungswandel der Begriffe und sprechen von einer „Säkularisierung und Entsubstantialisierung“ (S. 16), „Pluralisierung und Prozeduralisierung von Gemeinwohl“ (S. 11), betrachten dies aber geradezu als historische Voraussetzung für den eigenen politikwissenschaftlichen Zugriff: „Erst jenseits eines substanzialistischen Verständnisses rücken praktische und rhetorische Definitionsprozesse von Gemeinwohl und deren Bezug auf den Gemeinsinn von Akteuren als Untersuchungsgegenstand in den Vordergrund“ (S.12). Die Wendung zu einem machtanalytischen Begriff des Politischen ist demnach eine geschichtliche Voraussetzung der eigenen Untersuchung. In diskursanalytischer Perspektive erscheint die universale Gerechtigkeit als adressatenbeschränktes Gemeinwohlpostulat. Die Ebenen von Genese und Geltung sind freilich zu unterscheiden. Eine genetische Betrachtung schließt die philosophische Substanzialisierung nicht grundsätzlich aus. Die Herausgeber wenden ihren historischen Blick auf den politischen Einsatz der Gemeinwohlformeln und Gemeinsinnforderungen aber auch auf sich selbst an und betrachten ihre Geltungsansprüche schlicht als Politik. Nach einer differenzierten und konzentrierten Übersicht über einige Erträge der Untersuchung, die vor allem den „semantischen Coup“ einer „Umstellung der Gemeinwohlkonzeption“ durch „Umkehr der Relation von Privatinteressen und Gemeinwohl“ im klassischen Liberalismus (S. 22f.) sowie die anschließende „Verstaatlichung des Gemeinwohls“ im 19. Jahrhundert herausstellt, meinen sie deshalb zuletzt: „Der Kampf um Begriffe und Ideen ist, wie der Wandel der Semantik zeigt, immer auch ein Kampf um die politische Hegemonie. Die auf eine Aktivierung des Gemeinsinnes der Bürger zielende Nutzung des Gemeinwohlkonzepts ist in der Regel herrschaftslimitierend“ (S. 28). Sprechen sie hier eigene Absichten aus?
Nach einem Überblick von Guido O. Kirner über „Polis und Gemeinwohl“ gibt es im ersten Band gleich mehrere Zugriffe auf den Übergang des Gemeinwohldiskurses von der spätmittelalterlichen, kommunalen Konstruktion zum frühneuzeitlichen, territorial-staatlichen Gebrauch. Otto Gerhard Oexle verweist mit den klassischen soziologischen Vergemeinschaftungstheoretikern auf verschiedene spätmittelalterliche Formen von Vergemeinschaftung. Peter Blickle zeigt in einem besonders lesenswerten Beitrag den kommunalen Ursprung und die „politische Karriere“ der Formel vom „Gemeinen Nutzen“ bis zum „Durchbruch“ als „Legitimationsformel“ des Territorialstaates rechtshistorisch detailliert und prägnant auf. Thomas Simon formuliert ähnliche Erträge expliziter und abstrakter. Gisela Naegle ergänzt das Bild um die französischen Gemeinwohldebatten im 15. Jahrhundert, Hans Grünberger um eine konzise Detailstudie zu „Luthers Vorstellungen vom Gemeinen Nutzen“.
Weitere, eingehend aus den Primärtexten gearbeitete Studien widmen sich dann dem Übergang zum Liberalismus. Raimund Ottow untersucht die politischen Gemeinwohldiskurse in Großbritannien von den ‚Rosenkriegen‘ bis zum Bürgerkrieg, Wolf-Hagen Krauth und Matthias Bohlender thematisieren die Formierung der neuen Regierbarkeiten unterhalb des neuzeitlichen Souveränitätsdiskurses in politischer Ökonomie und Polizeiwissenschaft. Cord-Friedrich Berghahn behandelt „Klassizismus und Gemeinsinn“ in den Vereinigten Staaten am Beispiel Thomas Jeffersons unter Berücksichtigung von Jeffersons Architekturstil. Manuel Frey untersucht die Wandlungen des Gemeinsinn am interessanten Beispiel des bürgerlichen Mäzenaten- und Stiftungswesens im 19. und 20. Jahrhundert. Stefan-Ludwig Hoffmann schließlich beschließt den Sammelband sehr gelungen mit Tocquevilles Betonung des Vereinswesens in der liberalen Demokratie Amerikas. Dieser Schlussbeitrag bringt die klassisch liberale Formierung des Gemeinsinns noch einmal auf den Punkt, deren Heraufkunft der Sammelband breit entwickelt. Der Band legt seinen Schwerpunkt, wie gewollt, auf die lange Geschichte der Formierung liberalen Bürgersinns aus seinen städtischen Entstehungsbedingungen heraus. Von diesem geschichtlichen Resultat her macht das Komplementärpaar „Gemeinwohl und Gemeinsinn“ guten Sinn. Es zielt auf die liberale Einlösung des Gemeinwohls im Gemeinsinn. Methodisch verweist das Projekt die Untersuchung von der Begriffsgeschichte auf die Sozialgeschichte: auf die Bedingungen, in denen Akteure Gemeinwohl als Gemeinsinn entwickeln. Das ist auch ein spezifischer Beitrag der Rechts- und Sozialwissenschaften zur philosophischen Gerechtigkeitsfrage: die Erinnerung an die geschichtlichen Bedingungen von Gerechtigkeit.
Düsseldorf, Reinhard Mehring
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