Tine Stein: Demokratie und Verfassung an den Grenzen des Wachstums. Zur ökologischen Kritik des demokratischen Verfassungsstaates. 301 S., Westdeutscher Verlag, Opladen 1998.

 

Der demokratische Verfassungsstaat hält in bezug auf das ökologische Problem nicht das, was sein allgemeiner Anspruch verspricht: nämlich die demokratische Mehrheit wirksam mäßigen zu können und die politische Vernunft auf die Ermöglichung sachlich angemessener Lösungsvorschläge zu konzentrieren. Dies ist die grundlegende These in Tine Steins Dissertation "Demokratie und Verfassung an den Grenzen des Wachstums' (S. 9).

Ausgangspunkt ist der Gedanke, daß die "ökologische Herausforderung" ohne einen einschneidenden Wandel im Wohlstandsmodell der Industriegesellschaft nicht zu bewältigen sei. Der Konsum von Gütern und Dienstleistungen, der Verbrauch von Energien und allgemein der Drang nach Wohlstand ist aus ökologischer Perspektive problematisch geworden. Da sich jedoch die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen zunehmend zur Bedrohung für Leib und Leben der Bürger entwickelt, ist der Staat angesichts seiner Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag zum Handeln gezwungen. Der demokratische Verfassungsstaat stößt hier allerdings an seine Grenzen: denn aufgrund des ihn maßgeblich prägenden individuellen Freiheitsbegriffs kann er nicht ohne weiteres in die Lebensführung seiner Bürger eingreifen und diese somit in ihrem Streben nach Luxus und Konsum nicht aufhalten. Wie kann also dann der Krise Herr geworden werden ? Dieser Frage nachzugehen ist das zentrale Anliegen der Untersuchung.

Die Studie ist in drei größere Abschnitte gegliedert. im ersten Teil soll das theoretische Fundament für die weitere Vorgehensweise geschaffen werden. Anhand einer kursorischen Nachzeichnung der Genese des demokratischen Verfassungsstaates -womit sich die Autorin in erster Linie auf das Ordnungssystem der Bundesrepublik bezieht - sollen dessen konstitutiven Strukturelemente herauskristallisiert werden, um diese später zur Überprüfung der systeminhärenten Problemlösungskompetenz heranzuziehen. Die erste Stufe des verfaßten Staatswesens bildete demnach der ,Leviathan"' der durch das institutionelle Mittel des Gewaltmonopols als Garant der Sicherheit für Leib und Leben der "Untertanen" fungierte. Aus dem Konflikt zwischen Absolutismus und aufkommenden Bürgertum entwickelte sich anschließend der "moderne Verfassungsstaat"' der den Individualitätsgedanken implizierte. Volkssouveränität und Demokratieprinzip setzten sich mit der Revolution in Frankreich und den erfolgreichen Unabhängigkeitsbestrebungen Nordamerikas durch. Mit dem Prinzip der Sozialstaatlichkeit, welche die bislang letzte Stufe der Verfassungsstaatlichkeit markiert, wurde schließlich versucht, die mit der Industrialisierung aufgekommene "soziale Frage" zu beantworten, den Klassenunterschieden ihre gesellschaftliche Sprengkraft zu nehmen und mittels interventionistischer Eingriffe ein staatliches Gleichgewicht zu erzeugen.

Die auf diese Weise extrahierten Strukturprinzipen werden im zweiten Teil zur Überprüfung der eingangs aufgestellten These herangezogen: Die Mittel des demokratischen Verfassungsstaates reichen nicht aus, der "ökologischen

effizient entgegenzutreten. Die rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien lassen beispielsweise eine Berücksichtigung des nur begrenzten Wissens bzw. des "Nicht-Wissens" über die Folgen und Gefahren ökologischer Probleme nicht zu. Dies hat zur Konsequenz, daß im Einzelfall dem individuellen Freiheitsrecht gegenüber dem kollektiven Recht auf Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage der Vorrang eingeräumt wird. Auch ist das Vermögen des Sozialstaats' die bürgerlich-liberale Ordnung sozial zu berichtigen, ohne dabei den Bestand grundrechtlicher Freiheiten zu gefährden, im Hinblick auf die Aussichten einer ökologischen Korrektur in Frage gestellt. Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsstaat und Sozialstaat gilt nicht für das Ökoproblem. Im Gegenteil: der soziale Wohlfahrtsstaat verhält sich wie ein "Korrelat zur Handlungs- und Eigentumsfreiheit" denn falls tatsächlich einmal ein ökologisch bedingter Grundrechtseingriff aus Gründen der Gefahrenabwehr gerechtfertigt erschiene, käme als weiterer Aspekt im Abwägungsprozeß "der Verfassungsauftrag zur Wohlstandsvorsorge" ins Spiel (5.121). In der "Wettbewerbsdemokratie" wird weiter argumentiert, sind ökologisch angemessene Entscheidungen nicht wahrscheinlich, da die Denkweise der nicht ausreichend für Umweltfragen sensibilisierten Wähler nur kurzfristig bzw. profitorientiert ausgerichtet ist, jedoch der Weitblick, insbesondere aber das Verantwortungsbewußtsein für die nachkommenden Generationen, bislang keine hinreichende Entwicklungsstufe erreicht haben. Den Repräsentanten, denen es trotz des "freien Mandats" - in Anlehnung an die ökonomische Theorie der Demokratie - in erster Linie um Stimmenmaximierung gehen muß, fällt eine Thematisierung umweltpolitischer Probleme im Willens- und Entscheidungsbildungsprozeß daher schwer. Auch der Pluralismus kann hier keine Abhilfe schaffen: Da die Existenz und Legitimation des demokratischen Staates angeblich mehr von ökonomischen als von ökologischen Gesichtspunkten abhängt, verfügen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände über weit mehr Einfluß als umweltpolitische Organisationen. Letztere können - so die Argumentation - ihre Konfliktfähigkeit meist nur im Vorfeld von Wahlen, beispielsweise in Form von Demonstrationen, unter Beweis stellen und damit weit weniger unmittelbar Einfluß ausüben als wirtschaftliche Statusgruppen' wie die Gewerkschaften, die in der Lage sind mit dem Instrument des Streiks "eine systemrelevante ökonomische Leistung" zu verweigern (5.164).

Im dritten Abschnitt stellt Stein zunächst einige "ökologisch motivierte" (5. 201) Ordnungsmodelle vor, die sie als Globalalternativen zum demokratischen Verfassungsstaat betrachtet: die autoritäre ,,Oko-Diktatur" Herbert Gruhls, die von Subsidiarität und Dezentralität geprägte Öko-Polis"- welche sowohl in der Version Gerda Zellentins als auch in der von Johano Strasser und Klaus Traube entwickelten Variante Berücksichtigung findet - und schließlich das teilweise fast schon "transzendental" anmutende Öko-Regime Rudolf Bahros. Da allen Alternativen jedoch gemein ist, daß sie entweder schon aufgrund ihrer Konzeption totalitär sind oder nach Errichtung Gefahr laufen in den Totalitarismus abzugleiten, erteilt die Autorin der Idee einer Abkehr vom demokratischen Verfassungsstaat eine Absage und befaßt sich mit den Möglichkeiten einer systemimmanenten Reform. Sie fordert eine Erweiterung der grundgesetzlichen Ordnung (Demokratie, Rechts-, Sozial-, Bundesstaat) um die "ökologische Verantwortung", welche verlangt, daß sich das staatliche Handeln auch vor dem Hintergrund des "ökologischen Gemeinwohls" grundsätzlich rechtfertigen läßt. In der gleichen Weise wie bisher der Sozialstaat als Korrektiv für den Rechtsstaat wirkte, so soll jetzt auch der ökologische Staat sein freiheitliches und soziales Pendant in die Schranken weisen, wobei dies allerdings eine stärkere Betonung des ökologischen Staatsziels erfordert. Mögliche Mittel zum Zweck wären Grundrechtsschranken' die beispielsweise das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den Vorbehalt des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen stellen.

Darüber hinaus müßten jedoch auch prozedurale Reformen in der politischen Willens-und Entscheidungsbildung angegangen werden. Insbesondere ein Öko-Rat", wie er mit Hinblick auf eine Umgestaltung des Institutionensystems der Europäischen Union diskutiert wurde, der - ausgestattet mit einem suspensiven Veto - das Recht hätte, einmalig Gesetze und Verordnungen an den jeweiligen Normsetzer zurückzuverweisen, könnte als "Konsultative" und "gutachterliche Kompetenz" (5.259) ein Gegengewicht zu Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes bilden.

Schließlich sollten in einem ökologischen Staatswesen auch verstärkt plebiszitäre Elemente Berücksichtigung finden, wobei das Volksgesetzgebungsverfahren so auszugestalten sei, daß die Anwendung des Volksentscheids immer noch die Ausnahme bilden und auf diese Weise in den Rang einer ultima ratio' gehoben würde, über die sich das Parlament nur schwer hinwegsetzen könnte. Zwar gesteht die Autorin ein, daß plebiszitäre Entscheidungen nicht per sc ökologischer sind als im parlamentarischen Verfahren getroffene, erhofft sich aber durch den vorangehenden Diskussionsprozeß einen Rationalitätsschub".

Die Studie birgt sowohl Stärken als auch Schwächen: So vermag die Argumentation, der Rechts- und Sozialstaat würden den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen behindern, durchaus zu überzeugen. Demgegenüber sind jedoch die Ausführungen zur repräsentativen Demokratie und Pluralismus weit weniger aufschlußreich. Dafür, daß das "ökologische Bewußtsein" bei Repräsentierten und Repräsentanten tatsächlich nur unzureichend ausgebildet ist, liefert die Autorin beispielsweise keinen Beleg. Auch die im bezug auf den Pluralismus skizzierten Machverhältnisse wären in diesem Lichte kritisch zu hinterfragen: Angesichts der Wahlerfolge der Grünen in den letzten 15 Jahren und dem enormen politischen Druck, den ökologische Organisationen auszuüben in der Lage sind, erscheint die Argumentation, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände könnten ihre Ziele weitaus besser als umweltpolitische Interessengruppen verwirklichen, doch etwas zurechtgelegt". Desgleichen wirkt die Abhandlung der "Globalalternativen" im dritten Teil phasenweise wie ein Fremdkörper im Gesamtbild der Untersuchung und weckt den Verdacht, lediglich eine Alibifunktion zu erfüllen. Vielleicht wäre dagegen eine ausführlichere Beschäftigung mit den verschiedenen Reformvorschlägen zum demokratischen Verfassungsstaat sinnvoller gewesen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bemängeln, daß sich die Studie vornehmlich damit befaßt, was der demokratische Verfassungsstaat ökologisch nicht zu leisten vermag, die Eigenmittel, die ihm zur Lösung des Problems zur Verfügung stehen, aber kaum berücksichtigt (so bewirkt doch gerade der dem freiheitlichen Ordnungssystem innewohnende Individualitätsgedanke, daß externe Effekte durch die Einbeziehung in den Preismechanismus internalisiert werden können). Sicherlich, die Autorin wollte keine Policy-Studie" verfassen. Aber wird die Reduzierung auf die konstitutiven Elemente des demokratischen Verfassungsstaates dann überhaupt dem Problem gerecht?

 

Freiburg, Andreas Wagener

 

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